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BiowaffenkonventionDie Biowaffenkonvention, mit vollem Titel Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, ist ein am 16. Dezember 1971 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommener völkerrechtlicher Vertrag, der die Herstellung und die Verbreitung von biologischen Waffen verhindern soll. Sie ist zusammen mit der 1993 abgeschlossenen Chemiewaffenkonvention ein Nachfolgeabkommen zum Genfer Protokoll von 1925, mit dem erstmals der Einsatz von giftigen Gasen und bakteriologischen Methoden zur Kriegsführung vertraglich verboten wurde. .. weiterlesen
Biologische WaffeBiologische Waffen sind Massenvernichtungswaffen, bei denen Krankheitserreger oder natürliche Giftstoffe (Toxine) gezielt als Waffe eingesetzt werden können. Biotische Toxine, obwohl keine biologischen Agenzien im eigentlichen Sinne, werden wegen ihrer Herkunft aus lebenden Organismen den biologischen Waffen und nicht den chemischen Waffen zugeordnet und folglich auch nicht durch die Chemiewaffenkonvention reglementiert. Momentan sind etwa 200 mögliche Erreger bekannt, die sich bisher als biologische Waffe verwenden lassen können. Seit 1972 sind durch die Biowaffenkonvention die Entwicklung, die Herstellung und der Einsatz biologischer Waffen verboten. Es gibt auch den theoretischen Ansatz für eine biogene oder ethnische Waffe, welche sich nur gegen eine Ethnie richtet. .. weiterlesen