BRD Paragraph 175 StGB Statistk 1945-94, Hoffschildt 2016
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§ 175 Strafgesetzbuch (Deutschland)Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches existierte vom 1. Januar 1871 bis zum 10. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe und ermöglichte somit die Verfolgung Homosexueller. Bis 1935 verbot er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“. Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175 dadurch, dass der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet wurde. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem und zehn Jahren Zuchthaus. .. weiterlesen
Rainer HoffschildtRainer Hoffschildt ist ein schwuler Aktivist, Geschichtsforscher und Autor, der die Verfolgung Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus besonders thematisiert. .. weiterlesen