Aufbau Reichsfinanzverwaltung 1920 bis 1926
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Aufbau Reichsfinanzverwaltung 1920 bis 1926
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LandesfinanzamtAls Landesfinanzamt wurden von 1920 bis 1937 die mittleren Behörden der Steuerverwaltung bezeichnet. Ab dem 1. April 1937 trugen die Behörden die Bezeichnung Oberfinanzpräsident. .. weiterlesen
ReichsfinanzverwaltungDie Reichsfinanzverwaltung (RFV), auch Reichssteuerverwaltung genannt, war im Deutschen Reich von 1919 bis 1945 eine zentralisierte Verwaltung, die für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig war. An der Spitze des dreistufigen Verwaltungssystems stand das Reichsfinanzministerium, gefolgt von Landesfinanzämtern und den Finanzämtern. Oberster Dienstvorgesetzter war der Reichsminister der Finanzen. .. weiterlesen
ReichsfinanzministeriumDas Reichsfinanzministerium (RFM) stand im Deutschen Reich von 1919 bis 1945 an der Spitze der Reichsfinanzverwaltung. Oberster Dienstherr war der Reichsminister der Finanzen. Das Ministerium befand sich in Berlin an der Südseite des Wilhelmplatzes, Ecke Wilhelmplatz 1/2 und Wilhelmstraße 60–62. .. weiterlesen
Erzbergersche ReformDie Erzbergersche Finanz- und Steuerreform von 1919/1920 gilt als das umfangreichste Reformwerk der deutschen Steuer- und Finanzgeschichte. Die Finanzverfassung und das Steuersystem im Deutschen Reich wurden grundlegend umgestaltet und modernisiert. 16 neue Reichssteuergesetze regelten die Zentralisierung der Steuergesetzgebung und der Finanzverwaltung, die Vereinheitlichung und deutliche Erhöhung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Erbschaftsteuer, die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe (Reichsnotopfer) und die Erhöhung der indirekten Steuern. Die nach dem damaligen Reichsfinanzminister Matthias Erzberger (Zentrum) benannte Reform prägt die Finanzverfassung, das Steuersystem und das Steuerrecht in Deutschland bis heute. .. weiterlesen