Arbeitserlaubnis, Arbeitsamt Wesel, 1960
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ArbeitserlaubnisAls Arbeitserlaubnis wird heute ein Eintrag im Aufenthaltstitel bezeichnet, der es einem Ausländer erlaubt, in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Es besteht heute keine formell eigenständige Arbeitserlaubnis mehr, da diese durch das Zuwanderungsgesetz abgeschafft wurde, sie wird aber weiterhin oft so bezeichnet. Früher war sie eine von der Bundesagentur für Arbeit gegenüber Ausländern erteilte Genehmigung, im Bundesgebiet einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen. An ihre Stelle ist am 1. Januar 2005 der Aufenthaltstitel getreten, in den die Berechtigung, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, eingetragen wird. Der Aufenthaltstitel ist ein Verwaltungsakt, der von der Ausländerbehörde erteilt wird. Soweit er Festlegungen über die Ausübung einer Beschäftigung enthält, bedarf er im Allgemeinen der behördeninternen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. .. weiterlesen