Ankerverbot
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Beschreibung:
Ankerverbot auf deutschen Binnenwasserstraßen
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Public domain
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AnkerEin Anker ist eine Einrichtung, mit der Wasserfahrzeuge oder Seezeichen am Gewässergrund festgemacht werden, um nicht durch Wind, Strömung, Wellen oder andere Einflüsse abgetrieben zu werden. Der Vorgang wird ankern bzw. verankern genannt. Anker halten aufgrund ihres Gewichts und/oder ihrer Form. .. weiterlesen