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Barrister

Barrister ist ein Rechtsanwalt in dem durch die Rechtstradition des Common Law geprägten Rechtssystem in England und Wales sowie anderen Ländern des Commonwealth, der vor einem Gericht plädiert und Prozessschriften und andere gerichtsrelevante Schriftstücke entwirft. Ihm gegenüber steht der Solicitor, der sich als Rechtsanwalt mit seinem Klienten bespricht und diesen juristisch berät, jedoch nicht selbst vor (höheren) Gerichten auftritt. .. weiterlesen

Empfehlung des Europarats zur freien Ausübung des Anwaltsberufs

Durch die Empfehlung des Europarats zur freien Ausübung des Anwaltsberufs werden die Mitgliedstaaten des Europarats aufgefordert, sicherzustellen, dass Rechtsanwälte ihren Beruf frei und unabhängig ausüben können. Wie die Umsetzung im nationalen Recht erfolgt, ist dabei den Mitgliedstaaten selbst überlassen. .. weiterlesen

Amtstracht

Eine Amtstracht ist die Berufskleidung von bestimmten Berufen oder Amtsträgern; Sie repräsentiert die Verkörperung eines öffentlichen Amtes oder eine Stellung in einem Beruf. In Österreich ist der Begriff Amtskleid gebräuchlich. Der Unterschied zu Uniformträgern besteht darin, dass Träger von Amtstrachten keine Vollzugsaufgaben oder technische Aufgaben verrichten und der Schnitt der Kleidung nicht uniformmäßig, sondern feierlich-repräsentativ ausgestaltet ist. .. weiterlesen

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt). Anwälte gehören mit den Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie (teilweise) den Notaren zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Freien Berufen. Mit allen Fragen rund um den Beruf des Rechtsanwalts befasst sich – seit 1988 in Deutschland auch institutionell – das Anwaltsrecht. Von einem „Titularanwalt“ spricht man bei zugelassenen Rechtsanwälten, die keine Mandate übernehmen. Sie führen die Berufsbezeichnung häufig aus Imagegründen oder um Mitglied in einem Rechtsanwaltsversorgungswerk werden zu können und dort Altersversorgungsansprüche zu erwerben. Außerdem gestattet § 17 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) der zuständigen Rechtsanwaltskammer, einem Anwalt, der wegen hohen Alters oder Gebrechen auf die Zulassung verzichtet, die Erlaubnis zu erteilen, sich weiterhin Rechtsanwalt zu nennen. .. weiterlesen