50,000 Armenian dram - 2001 (reverse)
Gesetz über Urheberrechte und verwandte Rechte - Kompletter Gesetzestext auf Englisch (PDF)
Artikel 4. Nicht geschützte Werke
- Der urheberrechtliche Schutz wird nicht gewährt für:
a) Ausdrücke traditioneller Folklore und Kunst;
b) Tagesnachrichten oder Informationen zu aktuellen Fakten und Ereignissen;
c) offizielle Dokumente: Rechtsakte, Verträge und deren offizielle Übersetzungen;
d) Staatsembleme und -zeichen (Flaggen, Wappen, Medaillen, Banknoten und Münzen);
e) politische Reden, Reden vor Gericht;
f) Ergebnisse, die mit technischen Mitteln ohne den Eingriff menschlicher schöpferischer Tätigkeit erzielt wurden. - Das Urheberrecht gilt nicht für wissenschaftliche Entdeckungen, Ideen, Prinzipien, Methoden, Verfahren, Standpunkte, Systeme, Zeremonien, wissenschaftliche Theorien, mathematische Formeln, statistische Diagramme, Spielregeln, auch wenn sie in Werken geäußert, beschrieben, veröffentlicht, kommentiert werden.
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Armenischer DramDer Dram ist die Währung Armeniens. Er wird von der Zentralbank der Republik Armenien ausgegeben. Das Währungssymbol des Dram (֏) ist der durch zwei horizontale Linien gekreuzte Großbuchstabe Դ (da) des armenischen Alphabets, dieser ist mit dem Unicode-Zeichen-Code U+058F darstellbar. .. weiterlesen
AschtischatAschtischat, auch Aštišat, Ashtishat, war in der Antike ein Kultort mit Heiligtümern für drei mit dem Zoroastrismus verbundene Götter und in frühchristlicher Zeit das erste religiöse Zentrum der christlichen Armenier im armenischen Kanton Taron, dessen Lage etwa der heutigen Provinz Muş im Osten der Türkei entspricht. Der Legende nach soll Gregor der Erleuchter Anfang des 4. Jahrhunderts die heidnischen Tempel zerstört und an ihrer Stelle das erste armenische Kirchengebäude gegründet haben. .. weiterlesen