Заштатный
Der Urheber dieses Werks ist 1926 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 95 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass in Mexiko eine Schutzfrist von 100 Jahren gilt und dort nicht der Schutzfristenvergleich angewandt wird.
Relevante Bilder
Relevante Artikel
BaschlikDer Baschlik ist eine kapuzenartige Haube mit zwei langen Zipfeln, die wie ein Schal um den Hals geschlungen werden können. Die Völker des Kaukasus, besonders Nordkaukasiens, und einige Reitervölkern des nördlich angrenzenden eurasischen Steppengürtels, z. B. die Nogaier, trugen ihn als Kälte- und Sturmschutz traditionell über dem Helm oder über der Papacha. Er besteht meist aus Wolle, seltener aus Baumwolle oder aus nach innen gedrehtem Schaffell und ist an der Außenseite gelegentlich verziert. .. weiterlesen