§57a-Gutachten-Prüfpunkte


Autor/Urheber:

unbekannt

Größe:
1062 x 1616 Pixel (693307 Bytes)
Beschreibung:

Prüfpunkte einer KfZ-Begutachtung

Kommentar zur Lizenz:
Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.

Lizenzbedingungen:
Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.
Credit:

eigene Quelle

Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Tue, 24 Oct 2023 18:20:58 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Wiederkehrende Begutachtung

Als wiederkehrende Begutachtung, auch §57a-Begutachtung, wird in Österreich die nach dem Kraftfahrgesetz 1967 vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung von Kraftfahrzeugen und bestimmten Anhängern bezeichnet. An den begutachteten Fahrzeugen wird eine Begutachtungsplakette, umgangssprachlich „Pickerl“ bezeichnet, angebracht. Nicht zu verwechseln ist die Begutachtungsplakette mit der Autobahnvignette. .. weiterlesen