§§ 14 bis 19 österr ABGB Stammfassung JGS 946 aus 1811 Leibeigenschaft Sklaverei nicht gestattet
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Stammfassung des österreichischen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches aus der Justiz-Gesetzessammlung Jahrgang 1811 Nr. 946, endgültige Festsetzung der Aufhebung von Leibeigenschaft und Sklaverei
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