Zeitpunkt

Der Zeitpunkt ist im zeitlichen Bezugssystem und im Zeitmanagement eine genau bestimmte Zeiteinheit.

Allgemeines

Die Bestimmung der Zeiteinheit kann in einem Kalenderdatum („Zahlungszeitpunkt: 13. Mai 2021“) oder ganz präzise in einer Uhrzeit („Unfallzeitpunkt um 17:31 Uhr“) bestehen. In diesen Fällen ist der Zeitpunkt mit dem Begriff Termin identisch, der in der Terminplanung zu berücksichtigen ist. An einem Zeitpunkt tritt ein Ereignis ein (Sonnenaufgang) oder ist eingetreten oder findet eine Aktivität statt (Besuchstermin) oder hat stattgefunden. Die zwischen einem Anfangszeitpunkt und einem Endzeitpunkt liegende Zeitspanne wird Zeitintervall oder Zeitraum genannt. Der Zeitpunkt kann auf einer Zeitskala angegeben werden und besitzt – im Gegensatz zur Zeitspanne – keine Ausdehnung.

Der Zeitpunkt spielt in vielen Fachgebieten eine große Rolle.

Mathematik

Ein Zeitpunkt ist ein formales, mathematisch-physikalisches Modell, mit dem man eine bestimmte Zeit mit einer Zahl beschreiben kann. Es dient zur Darstellung von Gleichzeitigkeit: Ähnlich dem mathematischen Modell eines Punktes im Raum hat ein Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraumes eine Dauer von null und damit keine Ausdehnung in der Dimension der Zeit.[1] Auf einer Zeitachse oder einer Zeitleiste befindet sich zwischen Anfang und Ende mindestens ein Zeitpunkt.

Netzplantechnik und Terminplanung

Im Zusammenhang mit Netzplantechnik und Terminplanung ist ein Zeitpunkt nach DIN 69900 Teil 1 ein „festgelegter Punkt im Ablauf, dessen Lage durch Zeiteinheiten (z. B. Minuten, Tage, Wochen) beschrieben und auf einen Nullpunkt bezogen ist.“[2] Der Begriff ist dann dem Wort „Termin“ synonym.

Rechtswissenschaft

Der Zeitpunkt ist ein Rechtsbegriff, für den es jedoch keine Legaldefinition gibt, weil er als bekannt vorausgesetzt wird. Er kommt in einer Vielzahl von Gesetzen vor, die sich vor allem mit Wirtschaftsfragen befassen und Fälligkeiten, Fristen, Laufzeiten oder Termine regeln.[3] Wird der gesetzlich oder vertraglich festgelegte Zeitpunkt versäumt, drohen Rechtsfolgen.

Bürgerliches Gesetzbuch

So wird nach § 130 Abs. 1 BGB eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist und sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.

Ist bei der Fristberechnung den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (§ 187 Abs. 1 BGB). Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 BGB).

Kreditwesen

Im Kreditwesen stellen Zeitpunkte eine wichtige Grundlage für Fälligkeiten, Fristen oder Laufzeiten dar. Bei Millionenkrediten protokolliert die Deutsche Bundesbank gemäß § 14 Abs. 2 KWG zum Zwecke der Datenschutzkontrolle durch die jeweils zuständige Stelle bei jeder Datenübertragung den Zeitpunkt, die übertragenen Daten und die beteiligten Stellen.

Im Kreditvertrag sind für die Zahlung der Kreditzinsen und der Tilgung genaue Zeitpunkte festgelegt, so dass bei deren Nichteinhaltung automatisch Zahlungsverzug (englisch default) und damit ein Kreditereignis eintritt, was eine Kreditkündigung zur Folge haben kann.

Versicherungswesen

Macht im Versicherungswesen der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Versicherungsprämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu (§ 205 Abs. 2 VVG).

Zivilprozessrecht

Für die Wertberechnung ist im Zivilprozessrecht der Zeitpunkt der Einreichung der Klage, in der Rechtsmittelinstanz der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels, bei der Verurteilung der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, entscheidend (§ 4 Abs. 1 ZPO).

Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht droht der Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO).

Physik

In der Physik kann nur bedingt von „exakten Zeitpunkten“ gesprochen werden, da die bekannten physikalischen Gesetze jenseits der Planck-Zeit (ca. 10−43 s) versagen. Zeitpunkt bedeutet dann:

  • Ein bezüglich der Rechengenauigkeit hinreichend genaues Zeitmaß.
Damit wird der Zeitpunkt zum skalenabhängigen Begriff: Während z. B. die Sekunde für die Entwicklung des Sonnensystems unnötig kurz ist, ist sie in Bezug auf die Schaltgeschwindigkeit eines Mikroprozessors eine nutzlos lange Zeitspanne (siehe auch: Simultanmessung).

Sprachwissenschaft

Das Wort „derzeit“ weist auf einen Zeitraum, der zum Sprechzeitpunkt die Gegenwart mit einschließt hin, während „in diesem Moment“ punktuell auf einen Zeitpunkt verwiesen wird, der im unmittelbaren Zeitpunkt der Sprechzeit liegt.[4] Werden veröffentlichte Zeitpunkte (wie etwa im Fahr- oder Flugplan, Dienstplan) nicht eingehalten, spricht man von Verspätung.

Siehe auch

Literatur

  • Irmgard Sonnen: Ein Tagebuch für 365 Zeitpunkte. Mit naturwissenschaftlichen, philosophischen und literarischen Texten über Zeitpunkt, Augenblick, Sekunde, Zeitraum, Zeitmessung etc., Düsseldorf 2004.
  • Christian W. Thomsen/Hans Holländer: Augenblick und Zeitpunkt. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, 1984, ISBN 978-3534096695

Weblinks

Wiktionary: Zeitpunkt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Julius H. von Kirchmann, Erläuterungen zu Kant's Schriften zur Naturphilosophie, 1877, S. 84
  2. DIN 69900, Netzplantechnik Begriffe, Teil 1, 1987
  3. Bernhard Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts, Band 1, S. 291
  4. Sven Staffeldt, ‚jetzt‘ verstehen, in: Heidrun Kämper/Petra Storjohann/Stefan Engelberg (Hrsg.), Wortschatz: Theorie, Empirie, Dokumentation, 2018, S. 272