Wort-Gottes-Feier

Die Wort-Gottes-Feier ist eine liturgische Feier in der römisch-katholischen Kirche. Im Zentrum steht das Hören auf das Wort Gottes und das gemeinsame Gebet. Sie kann von einem Diakon, einem Laien (vgl. dazu Gottesdienstbeauftragter), einem Priester oder einem Bischof geleitet werden.[1]

Herkunft

Das Zweite Vatikanische Konzil empfahl in seiner Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium im Dezember 1963, eigene Wortgottesdienste an den Vorabenden der Hochfeste, an Wochentagen im Advent oder in der Fastenzeit und an den Sonn- und Feiertagen zu feiern. Dort, wo kein Priester zur Verfügung steht, soll sie ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Bischofs leiten.[2][1]

Der liturgische Ablauf wurde durch dieses Konzilsdokument nicht festgelegt. Die Instruktion Inter Oecumenici (Nr. 37), herausgegeben von der Ritenkongregation und dem Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution am 24. September 1964, empfahl, dass der Wortgottesdienst in etwa die Form eines Wortgottesdienstes der Heiligen Messe haben solle. In der Muttersprache sollen Epistel und Evangelium aus der Tagesmesse vorgetragen werden. Wenn der Gottesdienst von einem Diakon geleitet wird, solle dieser eine Homilie halten, wenn der Leiter kein Kleriker ist, soll er eine vom Bischof oder vom Pfarrer angegebene Homilie verlesen. Die Feier solle mit Fürbitten und dem Vater unser schließen. Ein Handreichung liegt für die Bistümer der deutschsprachigen Schweiz vor.[3] Für Österreich, Deutschland und das Bistum Bozen-Brixen gibt es sogenannte „Werkbücher“ für Werktage[4] und Sonn- und Feiertage.[5] Es gibt in der Schweizer Handreichung Abweichungen zu den anderen deutschsprachigen Regelungen sowohl in Bezug auf den Ablauf als auch auf die Gebete.

Im deutschen Sprachraum waren in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts Wortgottesdienste als gottesdienstliche Versammlungen ohne Priester an Sonntagen mit ähnlichem Ablauf in Diasporagebieten verbreitet. Ab 1965 gestattete der Heilige Stuhl für die DDR dabei auch eine Kommunionfeier. Diese Gottesdienste wurden als „Stationsgottesdienst“ bezeichnet. Die Erlaubnis wurde 1967 auf die ganze römisch-katholische Kirche ausgedehnt.

In der DDR war es dazu Praxis, dass ein sogenannter Diakonatshelfer die konsekrierten Hostien jeweils aus der pfarrlichen Messfeier zu den Stationsgottesdiensten mitbrachte.[6]

Ablauf

Auch für die Wort-Gottes-Feiern gilt die liturgische Grundordnung, wie sie im Gotteslob (1975) bereits in der Kommunionfeier (Nr. 370) dargestellt war. Ihre Gestaltung ist daher bis zum Evangelium angelehnt an die Form des Wortgottesdienstes der heiligen Messe. Nach einem der Wort-Gottes-Feier eigenen Teil, der in einem Lobpreis endet, folgt ein dritter Teil, der mit den Fürbitten fortfährt und der Vesper ähnelt.

Im neuen Gotteslob befindet sich der Ablauf der Wort-Gottes-Feier unter den Nummern 668 bis 671. Beim Ablauf wird zwischen einer Wort-Gottes-Feier an Sonn- oder Feiertagen und an Wochentagen unterschieden. Im Ablauf kursiv Gedrucktes ist dem Sonntag oder Feiertag vorbehalten (in Klammern Schweizer Alternative).

Übersicht

  • Antwort der Gemeinde
    • Elemente zur Auswahl
    • nur wenn eine Kommunionfeier folgt: Hinweis auf die eucharistische Gemeinschaft – Bereitung des Altares – Übertragung und stille Anbetung
        • Vater unser
    • nur, wenn eine Kommunionfeier folgt: Einladung zur Kommunion – Kommunion – {Kommuniongebet} – Schlussgebet

Einzelheiten

  • Litaneigebet (Schweiz): Litanei von der Gegenwart Gottes;[7] Bruder-Klausen-Litanei, Anrufung des Mensch gewordenen Wortes, Gebet Höre, der Herr ist einzig, Jesuslitanei, Heilig-Geist-Litanei.
  • Eröffnungsgebet: entweder das Tagesgebet der Tagesliturgie, oder – im Jahreskreis – ein Perikopengebet, das sich schon auf das Evangelium bezieht.
  • Lobpreis: In Deutschland und Österreich werden sieben verschiedene Lobpreise (A–G) vorgeschlagen. Im Gotteslob wird unter Nr. 670 H 9 nur der Lobpreis B „Lobpreis des dreieinen Gottes“ aufgeführt. In der Schweiz gibt es in dieser Funktion neun Gebete, die nur zum Teil mit den deutschen Gebeten übereinstimmen.
  • Kommuniongebet: Nur in der Schweiz folgt der Kommunion ein hymnischen Gebet, beginnend mit „Gepriesen bist Du“, endend mit „durch Jesus Christus“. Eine Sammlung dieser Gebete wurde als eigene Handreichung herausgegeben. Das Kommuniongebet ähnelt den kürzeren deutschen Schlussgebeten.

Theologischer Grundgedanke

Die Wort-Gottes-Feier ist ein dialogisches Geschehen zwischen Gott und den Menschen. Jesus Christus wird im Wort Gottes gegenwärtig, und ihm wird in der Feier in Gebet und Gesang eine Antwort gegeben. Daher besteht die Feier aus vier Teilen:

  • der Eröffnung,
  • der Verkündigung des Wortes Gottes,
  • der Antwort der Gemeinde
  • und dem Abschluss.[8]

Zwei grundlegende Linien sollen deutlich gemacht werden: die absteigende Linie (Gott spricht durch das Wort zum Menschen) und die aufsteigende Linie (die Antwort der Gemeinde an Gott). Die aufsteigende Linie (Antwort der Gemeinde) wird in der Feier besonders durch eine Auswahl von Antwortmöglichkeiten betont.

Kirchliche Bestimmungen

Wort-Gottes-Feiern mit / ohne Kommunionfeier

Im Gotteslob von 1975 hieß es: „Die christliche Gemeinde lebt von der sonntäglichen Versammlung. Wenn in dieser nicht die Eucharistie gefeiert werden kann, soll eine Kommunionfeier gehalten werden. […] Man kann die Kommunionfeier als Wortgottesdienst mit anschließender Kommunion bezeichnen.“[9] Demgemäß enthielt das Gotteslob von 1975 eine Vorlage zur Gestaltung und zum Ablauf einer dort so genannten „Kommunionfeier“ (Nr. 370), bei der die konsekrierten Hostien dem Tabernakel entnommen werden. Diese Gottesdienstform wurde durch das Direktorium Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 2. Juni 1988 ausdrücklich gebilligt, verbunden mit dem Hinweis: „So können die Gläubigen gleichzeitig mit dem Wort und dem Leib Christi genährt werden.“[10]

Eine Abkehr von dieser Praxis verfügte die Rahmenordnung Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern der Deutschen Bischofskonferenz von 2006, die auf den Zusammenhang von Hochgebet und Kommunion verwies und bestimmte: „In aller Regel wird deshalb in der Wort-Gottes-Feier die heilige Kommunion nicht ausgeteilt.“[11] Die Abhaltung einer solchen Feier in Ausnahmefällen ist an die Zustimmung des Ortsbischofs gebunden.[11] Auch in der Diözese Bozen-Brixen ist die Austeilung der Kommunion außer in dem Sonderfall der Krankenkommunion nicht zulässig.[12] Im Gotteslob von 2013 ist folglich keine Vorlage für eine Kommunionfeier mehr enthalten.

Der Liturgiewissenschaftler Winfried Haunerland hingegen hält eine Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung im Blick auf die frühkirchliche Praxis und auf can. 918 CIC unter bestimmten Voraussetzungen für gerechtfertigt.[13]

Wort-Gottes-Feiern am Sonntag

In den von der Deutschen Bischofskonferenz 2006 beschlossenen Allgemeinen Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag heißt es: „Alle anderen Gottesdienstformen, die an die Stelle der hl. Messe treten, sind am Sonntag nur in einer Notsituation gestattet. Eine sinnvolle Form ist dann die Wort-Gottes-Feier.“[14] Eine Notsituation „sei gegeben, wenn die regelmäßige Feier der Messe am Sonntag unmöglich ist aufgrund des Priestermangels bzw. einer zu großen Entfernung zum Ort der nächsten Eucharistiefeier“. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Notsituation vorliegt, und damit die Genehmigung regelmäßiger Wort-Gottes-Feiern am Sonntag steht dem Ortsbischof zu.[15] Für das Erzbistum Paderborn gab Erzbischof Hans-Josef Becker im November 2020 für die nächsten drei Jahre sonntägliche Wort-Gottes-Feiern frei, auch mit Kommunionausteilung.[16] Im Bistum Trier sind Wort-Gottes-Feiern am Sonntag seit 2014 ausdrücklich erlaubt.[17][18]

Der Wort-Gottes-Feier mit Kommunionfeier ähnliche Gottesdienstformen

Begleitpublikationen (Auswahl)

Liturgische Bücher

  • Wort-Gottes-Feier. In: Gotteslob Nr. 668–671. Katholische Bibelanstalt Stuttgart 2013, ISBN 978-3-89889-204-9.
  • Deutsches Liturgisches Institut: Wort-Gottes-Feier. Werkbuch für die Sonn- und Festtage. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Brixen. Trier 2004, ISBN 978-3-937796-02-4.
  • Deutsches Liturgisches Institut: Versammelt in Seinem Namen. Werkbuch für Gottesdienste an Wochentagen. Tagzeitenliturgie – Wort-Gottes-Feier – Andachten. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Deutschlands und Österreichs im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Brixen. Trier 2008, ISBN 978-3-937796-07-9.
  • Die Wort-Gottes-Feier am Sonntag, herausgegeben vom Liturgischen Institut in Freiburg im Auftrag der Bischöfe der deutschsprachigen Schweiz. 2. Auflage. Paulusverlag, Freiburg (Schweiz) 2015, ISBN 978-3-7228-0862-8.
  • Feierliche Kommuniongebete für die Wortgottesdienstfeier mit Kommunion – Ergänzungsheft zum Feierbuch Die Wortgottesfeier. Paulusverlag, Freiburg (Schweiz) 2007, ISBN 978-3-7228-0724-9.

Musikalische Handreichungen

Einzelwerke:

  • Hymnus: Dir gebührt unser Lob. Text: nach Hymnarium Valcidonense 11./12. Jh., Melodie: Michael Heigengruber 2003. In: Benediktinisches Antiphonale 1: Dir gebührt unser Lob. Vier-Türme-Verlag, Münsterschwarzach.
  • Lobpreis: Lobpreis für den Sonntag. Text: Apostolische Konstitutionen 3. Jahrhundert, Melodie: Ludger Stühlmeyer. In: Arbeitshilfen des Referates für Liturgische Bildung des Erzbistums Bamberg, Bamberg 2002.
  • Zeichenhandlung: Herr, mein Beten steige zu dir auf wie Weihrauch. Text: nach Ps. 141,2, Melodie und Satz: Matthias Kreuels. In: Gotteslob Nr. 98.

Sammlungen:

  • Patrick Dehm: Nachklänge. Musikalische Abendgebete. Schwabenverlag, Ostfildern 2006, ISBN 978-3-7966-1287-9.
  • Walter Hirt: Antwortpsalmen und Rufe vor dem Evangelium. Eine Handreichung für den Gottesdienst (Lesejahre A, B, C). Bonifatius Verlag, Paderborn 2013, ISBN 978-3-89710-550-8.

Literatur

  • Kongregation für den Gottesdienst: Direktorium „Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester“. Mit einer Einführung der Deutschen Bischofskonferenz. 2. Juni 1988 (VAS 94), Bonn 1990.
  • Werner Bauer: Wort-Gottes-Feier. In: Gottesdienst, Information und Handreichung der Liturgischen Institute Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. 26. Jg., 1992, Nr. 12, S. 89–91 (online (Memento vom 6. Januar 2014 im Internet Archive)).
  • Winfried Haunerland: Verbot ist keine Lösung – zur Kommunionausteilung in Wort-Gottes-Feiern. In: Anzeiger für die Seelsorge, Jg. 127 (2017), Heft 6, S. 11–15.
  • Albert Gerhards: Nun sag, wie hast du’s mit der Kommunion – Die Gretchenfrage der Wort-Gottes-Feier. In: Anzeiger für die Seelsorge 6/2017, S. 20 ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Deutsche Bischofskonferenz: Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern – Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie. 1999, Nr. 31–33
  2. Sancrosanctum Concilium Nr. 35,4.
  3. Bischöfe der deutschsprachigen Schweiz: Die Wort-Gottes-Feier am Sonntag, Paulusverlag, 2015.
  4. Liturgische Institute Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz (sic!), des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Bixen: Versammelt in Seinem Namen. Trier 2008.
  5. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, des Erzbischofs von Luxemburg und des Bischofs von Bozen-Bixen: Wort-Gottes-Feier. Deutsches liturgisches Institut, Trier 2004.
  6. Winfried Haunerland: Verbot ist keine Lösung – zur Kommunionausteilung in Wort-Gottes-Feiern, Abschnitt Feierkonsequenzen. In: Anzeiger für die Seelsorge, Jg. 127 (2017), Heft 6, S. 11–15, hier S. 15.
  7. Huub Oosterhuis, Gotteslob 557, KG 804.
  8. Gotteslob (2013), Nr. 668,1.
  9. Gotteslob 1975, Nr. 370, S. 403.
  10. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Direktorium Sonntäglicher Gemeindegottesdienst ohne Priester, 1988, Nr. 20.
  11. a b Deutsche Bischofskonferenz: Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern – Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie (= Die deutschen Bischöfe, Heft 62), Nr. 36, 10. Aufl. 2010, S. 32.
  12. Wort-Gottes-Feier ohne Kommunionausteilung. In: Homepage der Diözese Bozen-Brixen. 30. November 2011, abgerufen am 31. Januar 2021 (Deshalb halte ich als Bischof fest: Bei der Wort-Gottes-Feier darf keine Kommunion ausgeteilt werden. Einzige Ausnahme sind Wort-Gottes-Feiern in Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen und Feiern mit gebrechlichen, pflegebedürftigen und kranken Menschen im Rahmen der Krankenkommunion zuhause.).
  13. Winfried Haunerland: Verbot ist keine Lösung – zur Kommunionausteilung in Wort-Gottes-Feiern, Abschnitt Feierkonsequenzen. In: Anzeiger für die Seelsorge, Jg. 127 (2017), Heft 6, S. 11–15.
  14. Deutsche Bischofskonferenz: Allgemeine Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag, 8. März 2006, Nr. 2.
  15. Deutsche Bischofskonferenz: Allgemeine Kriterien für die Wort-Gottes-Feiern am Sonntag, 8. März 2006, Nr. 3.
  16. Pressemitteilung des Erzbistum Paderborn: Paderborner Erzbischof gibt sonntägliche Wort-Gottes-Feiern mit Kommunionausteilung frei, 15. November 2020.
  17. Literatur zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern
  18. Kurs zur Leitung von Wort-Gottes-Feiern