Wilhelm Stuckart

Stuckart als Angeklagter im Wilhelmstraßen-Prozess. Aufnahme vom 1. Oktober 1948.
(c) Bundesarchiv, Bild 146-2008-0038 / CC-BY-SA 3.0
Stuckart, Frick und Globke, 1941 in Bratislava
Stuckart als Vertreter des Innenministeriums im Besprechungsprotokoll der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942
Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936)

Wilhelm Stuckart (* 16. November 1902 in Wiesbaden; † 15. November 1953 in Egestorf) war ein deutscher Verwaltungsjurist, Politiker (NSDAP) und SS-Obergruppenführer. Er wurde im Wilhelmstraßen-Prozess als Kriegsverbrecher verurteilt.

Karriere

Stuckart war Sohn eines Bahnangestellten und wurde christlich erzogen. Nach dem Abitur 1922 am Staatlichen Realgymnasium in Wiesbaden[1] studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Frankfurt am Main. Bereits als Oberschüler hatte er in der örtlichen Jugendorganisation der DNVP eine Leitungsposition übernommen.[2] In die 1923 verbotene NSDAP war er angeblich[3] im Dezember 1922 eingetreten. Erneut trat er 1932 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 1.033.214), berief sich aber in der NS-Zeit mit Erfolg[4] auf einen Eintritt bereits 1930 unter dem Namen seiner Mutter, um die niedrigere Mitgliedsnummer 378.144[5] zu erhalten. 1926 fungierte er als Rechtsberater der NSDAP in Wiesbaden.[6] 1928 promovierte er zum Dr. jur. mit der Dissertation Erklärung an die Öffentlichkeit, insbesondere die Anmeldung zum Handelsregister. Beide juristischen Staatsprüfungen bestand er mit der Note gut.[7] Ab 1930 amtierte er als Amtsrichter, von 1932 bis März 1933 war er Anwalt und Rechtsreferent der SA in Pommern. Stuckart gehörte der SA ab 1932 an. Er war von April bis Mai 1933 kurzzeitig kommissarisch Bürgermeister in Stettin[6] und wechselte danach ins Preußische Kultusministerium. 1933 gehörte Stuckart zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht Hans Franks.[8]

Staatssekretär im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung

Hermann Göring berief den 30-jährigen Juristen am 15. Mai 1933 als Ministerialdirektor ins Preußische Kultusministerium und am 30. Juni 1934 als Staatssekretär. Im neugebildeten Reichserziehungsministerium wurde Stuckart am 7. Juli 1934 zum Reichsstaatssekretär ernannt. Nach späterer Darstellung von Beteiligten sollte Stuckart in dem von Bernhard Rust geleiteten Ministerium für „geordnete Verhältnisse“ sorgen.[9]

Seit Sommer 1933 oblag Stuckart die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und er war faktisch oft letzte Instanz bei der Entlassung von Lehrern und Hochschullehrern. Nach Darstellung von Hans-Christian Jasch, der einige Fälle exemplarisch recherchierte, verfügte Stuckart über einen gewissen Handlungsspielraum, den er teils zu Gunsten, teils aber zu Ungunsten des Betroffenen nutzte.[10]

1934 war Stuckart in seiner Eigenschaft als Staatssekretär im Preußischen Kultusministerium maßgeblich in den bis heute umstrittenen Erwerb des sogenannten Welfenschatzes, damals noch im Besitz jüdischer Kunsthändler, durch den Staat Preußen unter Hermann Göring involviert.[11]

Stuckarts Verhältnis zu seinem Minister Rust war von Anfang an konfliktbelastet. Rust erließ Ende August 1934 eine „Organisationsverfügung“, die mit einer Entmachtung seines Staatssekretärs einherging. Stuckart hielt diese Neuordnung des Ministeriums für rechtswidrig und protestierte, wurde aber gemaßregelt, auf Veranlassung seines Ministers vom Reichsparteitag ausgeschlossen, beurlaubt und am 13. November 1934 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Mit Fürsprache Roland Freislers wurde Stuckart vorübergehend als Oberlandesgerichtspräsident in Darmstadt eingesetzt; den Titel „Staatssekretär“ wie auch die Besoldung durfte er beibehalten. Am 11. März 1935 wurde Stuckart ins Reichs- und Preußische Ministerium bzw. Reichsministerium des Innern (RMI) berufen und als Leiter der „Abteilung I – Verfassung und Gesetzgebung“ eingesetzt.[12]

Tätigkeit im Reichsministerium des Innern

Stuckart war mit der Ausarbeitung der antijüdischen Gesetzgebung befasst. Er war an der Formulierung der Nürnberger Gesetze und der darauf fußenden Verordnungen beteiligt und verfasste 1936 gemeinsam mit Hans Globke einen Kommentar zur deutschen Rassengesetzgebung. Die Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938, die Juden einen Zwangsvornamen wie Sara oder Israel vorschrieb, unterzeichnete Stuckart,[13] der am 19. März 1938 wieder zum Staatssekretär ernannt worden war,[14] für das federführende Innenministerium in Vertretung des Ministers.[15] Stuckart unterstützte Bestrebungen, Juden in Böhmen und Mähren kennzeichnen zu lassen, und warf in einem Schreiben vom 14. August 1941 die Frage auf, ob eine entsprechende Verordnung nicht für das gesamte Reichsgebiet erlassen werden könne.[16] Er war wesentlich an der Ausarbeitung der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz beteiligt[17], durch die bei der Deportation deutschen Juden die Staatsangehörigkeit und das Vermögen entzogen wurde.

Stuckart sicherte mit seiner Tätigkeit die staats- und völkerrechtliche Expansionspolitik ab: Er entwarf zum Beispiel das Gesetz zur Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (RGBl. I 1938, S. 237), legitimierte die Einverleibung der Rest-Tschechei durch den Reichsprotektoratserlass und arbeitete am Erlass über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete mit.[18] Während des Krieges war Stuckart auch mit nationalsozialistischen Europaplänen für die Zeit nach dem angestrebten Endsieg befasst[19] und Mitherausgeber der Zeitschrift Reich-Volksordnung-Lebensraum, Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung (RVL).[20]

Stuckart war im Januar 1942 Teilnehmer der Wannseekonferenz und wusste bereits vorher, dass Reinhard Heydrich die Deportation der sogenannten Mischlinge Ersten Grades fordern würde. Stuckart begründete seinen Vorschlag, stattdessen die Zwangssterilisierung vorzuschreiben und Mischehen aufzulösen, mit der ansonsten entstehenden unendlichen Verwaltungsarbeit. Stuckart machte nach dem Krieg geltend, er habe mit seinem Vorschlag zur Zwangssterilisierung lediglich Heydrichs Vorhaben sabotieren wollen: Eine Massensterilisierung sei in Kriegszeiten gar nicht durchführbar gewesen, somit sei Zeit gewonnen und die Mischlinge seien gerettet worden. Das von Stuckart vorgeschlagene Gesetz zur Zwangsscheidung von Mischehen wurde noch bis ins Jahr 1943 verhandelt, kam jedoch nicht mehr zustande.[21]

Als Wilhelm Frick als Reichsinnenminister abgelöst wurde, machte sich Stuckart Hoffnung auf dieses Amt. Goebbels trug unter dem 21. August 1943 in seinem Tagebuch ein: „Stuckart ist durch die Entwicklung um RIM etwas bedrückt. Ich kann das verstehen; er hätte es ja eigentlich verdient, die Verwaltung zu übernehmen.“[22] Heinrich Himmler, der zum Reichsinnenminister ernannt wurde, kümmerte sich wenig um sein Amt und delegierte seine Befugnisse weitestgehend an Stuckart, dem er auch die personalpolitischen Entscheidungen überließ.[23]

Kurz vor Kriegsende wurde Stuckart durch den neuen Staatschef Karl Dönitz nach dem Tod von Paul Giesler am 3. Mai 1945 geschäftsführend als Reichsinnen- und Kultur(Erziehungs-)minister eingesetzt. Am 23. Mai 1945 wurde Stuckart als Minister der Regierung Dönitz im Sonderbereich Mürwik interniert. Bis zur Überstellung nach Nürnberg im August 1945 war er im Gefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf zusammen mit anderen hochrangigen Nationalsozialisten untergebracht.

SS-Laufbahn

  • SS-Standartenführer, 13. September 1936[5] (SS-Nr. 280.042)[5]
  • SS-Oberführer, 30. Januar 1937[5]
  • SS-Brigadeführer, Januar 1938[24]
  • SS-Gruppenführer, Januar 1942[6]
  • SS-Obergruppenführer, Januar 1944[6]

Prozess 1947

Stuckart wurde 1947 im Wilhelmstraßen-Prozess wegen folgender Verbrechen angeklagt:[25]

  • I: Verbrechen gegen den Frieden: Vorbereitung, Einleitung und Führung von Angriffskriegen und Kriegen unter Verletzung internationaler Verträge … (S. 6).
  • V: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Greueltaten und Vergehen gegen die Zivilbevölkerung. Verfolgung von Juden, Katholiken und anderen Minderheiten (S. 78).
  • VI: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Raub und Plünderung (S. 187).
  • VII: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Sklavenarbeit (S. 241).
  • VIII: Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen (S. 270).

Sein Verteidiger war Curt von Stackelberg.[26] Ab dem 15. April 1948 wurde der von Hermann Orth unterstützt.[27]

Im Punkt I wurde Stuckart freigesprochen:

Er war als Mitglied des Reichsverteidigungsausschusses über die Planung zur wirtschaftlichen Ausnutzung der zu erobernden Gebiete informiert, es lagen ihm die Mobilisierungspläne vor, aber es wurde kein Beweis dafür gefunden, „daß er die Angriffskriege geplant, vorbereitet, eingeleitet oder durchgeführt hat“ (S. 52).

Zum Punkt V stellte er seinen auf der Wannseekonferenz vorgebrachten Plan, alle „Halbjuden“ zu sterilisieren, als Verzögerungstaktik dar: Die „jüdischen Mischlinge“ seien dadurch von Deportation und Ermordung bewahrt worden; die Durchführung einer Massensterilisation sei während des Krieges ausgeschlossen gewesen. Nachdem der ebenfalls mit „Judenangelegenheiten“ befasste, 1944 jedoch wegen seiner Verbindungen zum Widerstand inhaftierte Bernhard Lösener als Zeuge diese Version weitgehend bestätigt hatte, sah das Gericht diesen Vorwurf zugunsten Stuckarts als nicht zweifelsfrei geklärt an. Die Richter werteten jedoch Stuckarts Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze und deren Durchführungsverordnungen als Bestandteil des Vernichtungsprogramms:[28]

„Innerhalb des Reichsinnenministeriums war die Ausrottung der Juden kein Geheimnis. Der Zeuge Globke […], hat als Zeuge des Angeklagten folgendes ausgesagt: ‚[…] ich habe es gewußt, daß diese Ausrottung systematisch vorgenommen worden ist.‘“ (S. 167).

An die Schreibtischtäter gerichtet stellte es fest:

„Wenn die Kommandanten der Todeslager … bestraft werden – und darüber haben wir keinen Zweifel – dann sind die Männer ebenso strafbar, die in der friedlichen Stille ihrer Büros in den Ministerien an diesem Feldzug durch Entwurf der für seine Durchführung notwendigen Verordnungen, Erlasse und Anweisungen teilgenommen haben.“ (S. 169).

Zum Punkt VI stellte das Gericht fest, dass er an der planmäßigen Wirtschaftsplünderung der besetzten Gebiete aktiven Anteil nahm, und sprach Stuckart schuldig. Zu den außerordentlich umfassenden Erklärungen der Entlastungszeugen erklärte das Gericht:

„Er war in seiner Beamtentätigkeit bestimmt nicht jene harmlose Schaufensterfigur, als die ihn die im Laufe der Beweisführung vorgebrachten Erklärungen zu schildern versuchen.“ (S. 167).

Zum Punkt VII Sklavenarbeit war das Gericht der Meinung, „daß die Beweisaufnahme Stuckarts angebliche Beteiligung […] nicht über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ergeben habe“, und sprach Stuckart „nicht schuldig“.

Zum Punkt VIII Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen stellte das Gericht fest, dass Stuckart als Mitglied der SS verbrecherische Maßnahmen und Programmpunkte der SS mit Himmler besprach. Er war über die Massenmorde an Juden in Riga unterrichtet, er nahm an der Wannseekonferenz teil. Er beteiligte sich an den Erlassen, die der SS bei vielen ihrer Verbrechen von Nutzen waren. „Er wird der Anschuldigung gemäß unter Anklagepunkt VIII für schuldig befunden.“ (S. 273).

Stuckart befand sich im Krankenhaus und konnte an dem Prozess nur in „einer kurzen Zeitspanne, in der er seine eigene Verteidigung vorgebracht hat,“ teilnehmen (S. 278). „Weder das amerikanische Ärztegremium noch die deutschen Ärzte konnten eine günstige Prognose abgeben… Unter diesen Umständen ist es nicht unwahrscheinlich, daß eine Haft einem Todesurteil gleichkommen würde.“ Das Strafmaß wurde daher auf genau drei Jahre, zehn Monate und 20 Tage ab seiner Festnahme am 26. Mai 1945 bemessen, sodass er mit der Urteilsverkündigung ein verurteilter Kriegsverbrecher, aber frei war.

Nachkriegszeit

Vom Entnazifizierungshauptausschuss im Regierungsbezirk Hannover wurde Stuckart 1950 ohne Beschränkungen als „Mitläufer“ eingestuft. Die Verfahrenskosten von 500 DM wurden ihm auferlegt.[29] Stuckart hatte im Vorfeld versucht, Vorbereitung und Gang des Verfahrens über einen früheren Mitarbeiter zu beeinflussen und anscheinend auch Entlastungserklärungen vorformuliert, die er von früheren Mitarbeitern unterzeichnen ließ.[30] Das Verfahren sah er an als „Unrechtsverfahren, wie es im Buche steht“.[31]

Stuckart betrieb über den Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE), dessen 3. Landesvorsitzender in Niedersachsen er 1951 geworden war,[32] Initiativen, um die Entnazifizierung allgemein zu beenden und u. a. Personen wie ihn selbst, deren Beamtenverhältnisse 1945 erloschen waren, besser zu stellen.[33]

Um ein weiteres Entnazifizierungsverfahren in West-Berlin zu verhindern, das an seinen Hauserwerb 1938 in der Villenkolonie Wannsee anknüpfte, veranlasste er u. a. den niedersächsischen BHE-Landesvorsitzenden und Landwirtschaftsminister von Kessel zu einem entsprechenden Schreiben an den parteilosen Berliner Innensenator Werner Müller,[34] das erfolglos blieb. Die Berliner Spruchkammer konnte Akten berücksichtigen, die in Hannover nicht in das Verfahren eingegangen waren, und entschied am 4. August 1952, Stuckart für drei Jahre Wahlrecht und Wählbarkeit zu entziehen sowie ihn von öffentlichen Ämtern und Berufen mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen und von Versorgungsleistungen aus öffentlichen Mitteln auszuschließen. Als Sühnemaßnahme wurde eine Geldstrafe von 50.000 DM verhängt.[35] Auf Stuckarts Berufung wurde die Sache jedoch zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen und, nach dessen zwischenzeitlichem Tod, im Mai 1954 eingestellt. Ein gleichzeitiger Eröffnungsbeschluss, nunmehr gegen Stuckarts Ehefrau, wurde im Juni 1959 aufgehoben.[36]

Im März 1953 verklagte Stuckart das Land Niedersachsen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen und erreichte im Oktober 1953 die Festsetzung ruhegehaltfähiger Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 5 der Reichsbesoldungsordnung,[37] in die Ministerialdirektoren eingestuft waren.

Nach seiner Freilassung 1949 soll er Stadtkämmerer von Helmstedt gewesen sein[38] und wurde 1950 Geschäftsführer des „Instituts zur Förderung der niedersächsischen Wirtschaft“.[39]

Stuckart soll nach unbelegter Angabe in der 1952 verbotenen neonazistischen Sozialistischen Reichspartei aktiv gewesen sein.[40] Der Süddeutschen Zeitung galt er „im Hinblick auf seine besonders exponierte NS-Biographie“ als „SRP-Statthalter im BHE“.[41]

Er kam im November 1953 auf der Fahrt von Hannover zu seinem Wohnsitz in Lemmie bei einem Autounfall ums Leben.[42]

Deutungen

Stuckart gab in einer Selbstdarstellung an, er sei lediglich gegen den – angeblich – überproportionalen Einfluss von Juden in Kultur und Wirtschaft gewesen. Die Nürnberger Gesetze, an denen er mitwirkte, seien angesichts der fortschreitenden Radikalisierung der Partei und willkürlicher Übergriffe immerhin eine – wenngleich ihn nicht ganz zufriedenstellende – Rechtsgrundlage für ein Zusammenleben gewesen.[43] Auch ansonsten sei er immer um mildere Lösungen bestrebt gewesen.

Cornelia Essner rekonstruierte das Zustandekommen der Nürnberger Gesetze. Sie verweist auf frühere Vorarbeiten und entlarvt Bernhard Löseners Darstellung, nach der die beteiligten Juristen stets um eine mildere Lösung bemüht waren, als Legendenbildung. Die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, an deren Zustandekommen Stuckart wesentlich beigetragen hatte,[44] verstößt nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts evident gegen fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit und habe dabei ein so unerträgliches Maß erreicht, dass sie von Anfang an als nichtig erachtet werden müsse.[45]

Dieter Rebentisch urteilt, Stuckart sei nicht frei gewesen von „karrieresüchtigen Anpassungen“, habe zuweilen aber Mut zur Zivilcourage gezeigt und zumindest „systemimmanente Korrekturen“ versucht.[46] In der Judenfrage habe Stuckart den mäßigenden Kurs seines Rassereferenten Lösener unterstützt. Hans-Christian Jasch stellt dar, Wilhelm Stuckart sei nach Kriegsbeginn neben dem schwachen und oft abwesenden Minister Frick und dem „Seniorstaatssekretär“ Pfundtner zum eigentlichen Innenminister aufgestiegen.[47] Stuckart und seine Mitarbeiter seien Mit-Schöpfer der Nürnberger Rassengesetzgebung gewesen und hätten die Entrechtungspolitik dynamisch fortentwickelt. Bei der Entstehungsgeschichte der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz werde deutlich, dass Stuckart und seine Mitarbeiter bei der juristischen Absicherung der Deportationen eine zentrale Rolle gespielt und teils besonders radikale Vorschläge entwickelt hätten wie zum Beispiel den, Juden die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Nachweisbar hatte Stuckart Ende 1941 Kenntnis davon, dass Berliner Juden bei Riga ermordet worden waren; er rechtfertigte dies laut Lösener als eine „Entscheidung von höchster Stelle“ und als eine „weltgeschichtliche Notwendigkeit dieser Härte.“[48] Stuckarts bei der Wannseekonferenz eingebrachter Vorschlag einer „Zwangsscheidung von Mischehen“ hätte den jüdischen Partner schutzlos gestellt und dessen Verschleppung und Vernichtung nach sich gezogen: Diese vorhersehbare Konsequenz ließe sich nicht mit Stuckarts angeblich mildernden Absichten vereinbaren.[49] Jasch urteilt, dass die Einflussmöglichkeiten des Ministeriums keineswegs durchgängig zur Milderung des Unrechts genutzt wurden, sondern dazu beitrugen, den Entrechtungs- und Vernichtungsprozess noch effizienter und problemloser zu gestalten. Stuckart habe daran mitgewirkt.[50]

Ausgewählte Schriften

  • Geschichte im Geschichtsunterricht. Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt am Main 1934. – Die 2. Auflage erschien unter gleichem Titel und im gleichen Verlag.
  • Nationalsozialistische Rechtserziehung. Frankfurt am Main 1935.
  • (mit Hans Globke): Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935. Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Berlin 1936.
  • (mit Wilhelm Albrecht): Neues Staatsrecht. Leipzig 1936.
  • Nationalsozialismus und Staatsrecht. Berlin 1937.
  • (mit Walter Scheerbarth): Verwaltungsrecht. Leipzig 1937.
  • Partei und Staat. Wien 1938.
  • (mit Rolf Schiedermair): Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Dritten Reiches. Leipzig 1938.
  • (mit Harry von Rosen-von Hoewel): Die Reichsverteidigung (Wehrrecht). Leipzig 1940.
  • Führung und Verwaltung im Kriege. Berlin 1941.
  • (mit Harry von Rosen): Neues Gemeinderecht. Mit einer Darstellung der Gemeindeverbände. Leipzig 1942.
  • Verfassung, Verwaltung und europäische Neuordnung, Bukarest 1942.
  • (mit Reinhard Höhn und Herbert Schneider): Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgesetze Norwegens. Sammlung der wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Erlasse. Darmstadt 1942.
  • (mit Harry von Rosen und Rolf Schiedermair): Der Staatsaufbau des Deutschen Reichs in systematischer Darstellung. Kohlhammer, Leipzig 1943.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurden sämtliche Schriften Stuckarts auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[51]

Literatur

  • Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. Der Mythos von der sauberen Verwaltung. Oldenbourg, München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9.
  • Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr. 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, den grundlegenden Gesetzesbestimmungen, einem Verzeichnis der Gerichtspersonen und Zeugen und Einführungen von Robert M. W. Kempner und Carl Haensel. Hrsg. unter Mitw. von C. H. Tuerck. (amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Englischen). Bürger, Schwäbisch Gmünd, 1950.
  • Hans-Christian Jasch: Wilhelm Stuckart. Reichsministerium des Innern. Ein heikler Gesetzesonkel. In: Hans-Christian Jasch, Christoph Kreutzmüller (Hrsg.): Die Teilnehmer. Die Männer der Wannsee-Konferenz. Metropol, Berlin 2017, ISBN 978-3-86331-306-7, S. 277–293.
  • Peter Schöttler: Eine Art „Generalplan West“: Die Stuckart-Denkschrift vom 14. Juni 1940 und die Planungen für eine neue deutsch-französische Grenze im Zweiten Weltkrieg. In: Sozial.Geschichte. N.F. 18, Nr. 3, 2003, ISSN 1660-2870, S. 83–131 [mit Edition S. 110–131].
  • Martin Otto: Stuckart, Wilhelm. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 25, Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-11206-7, S. 614–616 (Digitalisat).

Weblinks

Commons: Wilhelm Stuckart – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. August Schnell u. a.: Die Abiturienten des Realgymnasiums, in: 100 Jahre Staatliches Gymnasium und Realgymnasium Wiesbaden, Wiesbaden 1951, S. 167 ff., 176.
  2. Jasch (2012), S. 29.
  3. Seine NSDAP-Mitgliedskarte will Stuckart verloren haben; seine Bemühungen um eine prestigeträchtige niedrigere Mitgliedsnummer blieben „weitgehend erfolglos“ – Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 285.
  4. Jasch (2012), S. 31.
  5. a b c d SS-Personalkanzlei: SS-Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP, Stand 1. Dezember 1937, Reichsdruckerei, Berlin 1937, S. 18 f.
  6. a b c d Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main, 1998, S. 452.
  7. Jasch (2012), S. 18 f.
  8. Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 258.
  9. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 53.
  10. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 91.
  11. Stiftung Preussischer Kulturbesitz, Jahrbuch Preussischer Kulturbesitz, Bd. 23, Berlin 1987, S. 422.
  12. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 59–74.
  13. Dokument VEJ 2/84 = Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S, 270.
  14. Ernennungsurkunde vom 19. März 1938, abgedruckt bei Jasch (2012), S. 138.
  15. Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 1044 (als Abbildung auf Wikimedia Commons)
  16. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden . Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-596-24417-X, Bd. 1, S. 186.
  17. Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 292–304 sowie Kapitel Die 11. VOzRBüG und die Deportation, S. 305–326 / VEJ 3/166.
  18. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 286–287.
  19. Er verfasste dazu: 1. Die Neuordnung der Kontinente und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltung, in: Wilhelm Stuckart, Werner Best (Hrsg.), Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zs. für völkische Verfassung und Verwaltung, Jg. 1, 1941, S. 3–28; 2. Staatsangehörigkeit und Reichsverwaltung. in ebd. Jg. 5, 1943, S. 57–91; 3. Zur Neuordnung der Lebensräume, in: Joachim Moras, Axel von Freytagh-Loringhoven (Hrsg.), Europäische Revue, Stuttgart, Berlin, Jg. 1941, S. 361–368.
  20. Martin Moll, Heinz P. Wassermann: Reich, Volksordnung, Lebensraum. In: Handbuch der völkischen Wissenschaften: Akteure, Netzwerke, Forschungsprogramme. Hrsg.: Michael Fahlbusch, Ingo Haar, Alexander Pinwinkler, De Gruyter 2017, ISBN 978-3-11-043891-8, S. 2118.
  21. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 300.
  22. Die Tagebücher des Joseph Goebbels hrsg. von Elke Fröhlich, Band 9, München u. a. 1993, ISBN 3-598-22305-6, S. 324 (21. August 1943).
  23. Stephan Lehnstaedt: „Das Reichsministerium des Innern unter Heinrich Himmler“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 54(2006), ISSN 0042-5702, S. 642.
  24. Biographie von Wilhelm Stuckart (Memento vom 8. September 2011 im Internet Archive)
  25. Seitenangaben: Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr. 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, den grundlegenden Gesetzesbestimmungen, einem Verzeichnis der Gerichtspersonen und Zeugen. Einführungen von Robert M. W. Kempner und Carl Haensel. Alfons Bürger Verlag, Schwäbisch Gmünd 1950.
  26. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik: Der Mythos von der sauberen Verwaltung. Walter de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-486-71493-7, S. 58.
  27. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik: Der Mythos von der sauberen Verwaltung. Walter de Gruyter, 2012, ISBN 978-3-486-71493-7, S. 402.
  28. Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Fischer, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-13589-3, S. 192.
  29. Rechtskräftiger Bescheid vom 19./21. September 1950, zitiert nach Jasch (2012), S. 430, Fußnote 230.
  30. Jasch (2012), S. 433 f., Fußnote 241.
  31. Schreiben von Stuckart vom 3. September 1950, zitiert nach Jasch (2012), S. 434, Fußnote 241.
  32. Jasch (2012), S. 437.
  33. Informationsdienst 8/51 des BHE vom 6. November 1951 zitiert nach Jasch (2012), S. 444, Fußnote 273.
  34. Jasch (2012), S. 445 f.
  35. Jasch (2012), S. 446 f.
  36. Jasch (2012), S. 449, Fußnote 294.
  37. Jasch (2012), S. 445.
  38. Steven Lehrer: Wannsee House and the Holocaust. Jefferson North Carolina 2000. S. 173
  39. Historisches Seminar der Universität Heidelberg, Projekt Beamte nationalsozialistischer Reichsministerien, Wilhelm Stuckart Internetquelle, abgerufen am 25. Juni 2021
  40. Ulrich Herbert, Best, Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft, 1903–1989, J.H.W. Dietz Nachfolger Bonn 1996, S. 462.
  41. Süddeutsche Zeitung vom 9. November 1951, zitiert nach Jasch (2012), S. 439.
  42. Jasch (2012), S. 450.
  43. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik, München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 451 mit Verweis auf Stuckarts Schriftsatz im Entnazifizierungsverfahren.
  44. Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 305–326 sowie Kapitel Die 11. VOzRBüG und die Deportation.
  45. Entscheidung des BVerfG vom 14. Februar 1968; vgl. hierzu die Radbruchsche Formel.
  46. Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg – Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939–1945. Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05141-4, S. 108.
  47. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 283.
  48. Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 301 / s. a. Dokument VEJ 6/56 in: Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung). Band 6: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren Oktober 1941–März 1943. Berlin 2019, ISBN 978-3-11-036496-5.
  49. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 366.
  50. Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 456/467.
  51. Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone, Liste der auszusondernden Literatur.

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
Wannsee sida 1.gif
das Originaldokument (mit der Signatur Inland II g 177, Bl. 165ff) liegt im Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amtes in Berlin. Dokumente aus der NS-Zeit sind so genannte "public domain", d.h. unterliegen keinem Copyright oder Nutzungsbestimmungen, sofern sie sich nicht in Privatbesitz befinden./Leiter der Verwaltung, Haus der Wannsee-Konferenz
Bundesarchiv Bild 146-2008-0038, Bratislava, Frick und Globke.jpg
(c) Bundesarchiv, Bild 146-2008-0038 / CC-BY-SA 3.0
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Ministerialrat Dr. Hans Globke 1941 in Bratislava. Vorn links: Reichsinnenminister Dr. Frick, vorn rechts: Staatssekretär Dr. Stuckart, zwischen beiden dahinter Dr. H.Globke.
Wilhelm Stuckart at the Ministries Trial.jpg
Wilhelm Stuckart at the Ministries Trial Nuremberg, Germany, 01/10/1948
Stuckart10.pdf
de:Wilhelm Stuckart, de:Hans Globke: de:Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. s:de:Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935; de:Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935; Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen C.H. Beck, München 1936