Werder (Bockenem)

Werder
Stadt Bockenem
Wappen von Werder
Koordinaten:52° 2′ N, 10° 7′ O
Höhe: 104 m
Einwohner:118 (1. Jan. 2015)
Eingemeindung:1. März 1974
Postleitzahl:31167
Vorwahl:05067

Werder ist ein Ortsteil der Stadt Bockenem in Niedersachsen. Das Dorf hatte am 1. Oktober 2011 127 Einwohner.[1] Es liegt 2,5 km entfernt nördlich von Bockenem und vier Kilometer entfernt von der östlich verlaufenden A 7. Durch Werder fließt der Rottebach, der am nordöstlichen Ortsrand in die Nette mündet.

Geschichte

Am 1. März 1974 wurde Werder in die Stadt Bockenem eingegliedert.[2]

Politik

Aufgrund seiner geringen Einwohnerzahl wird Werder nicht von einem Ortsrat, sondern von einem Ortsvorsteher vertreten. Aktuell ist Bernd Heinrich (CDU) in dieser Funktion.[3]

Wappen

Wappen von Werder
Wappen von Werder
Blasonierung: „In Rot drei goldene Pfähle belegt mit zwei silbernen Wellenbalken.“[4]
Wappenbegründung: Das Wappen von Werder entspricht dem älteren Wappen der Wohldenberger. Es hat 3 Pfähle mit aufgelegten zwei Wellenbalken die Flüsse andeuten. Sie weisen als Symbol der Nette darauf hin, dass dies einst den Werder umfloss.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Einwohnerzahlen der Stadtteile von Bockenem, Stand 1. Oktober 2011; hier: Hauptwohnsitz@1@2Vorlage:Toter Link/www.bockenem.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 210.
  3. Gremien: Stadt Bockenem. Abgerufen am 14. Juli 2022.
  4. Rektor a. D. August Söding, Kreisheimatpfleger: Wappenbuch Landkreis Hildesheim-Marienburg. Hrsg.: Heimatbund des Landkreises Hildesheim-Marienburg e.V. Selbstverlag, Hildesheim 1966, S. 238.

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