Weisung Nr. 21

Weisung Nr. 21 Fall Barbarossa

Die Weisung Nr. 21 zum Fall Barbarossa, gelegentlich auch Barbarossabefehl, war ein geheimer Führererlass an das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) vom 18. Dezember 1940 zur Vorbereitung aller Wehrmachtsteile auf die „Niederwerfung Sowjetrusslands in einem schnellen Feldzug (Fall Barbarossa).“[1] Als Endziel wird in der Weisung Nr. 21 die Abschirmung gegen das asiatische Russland an der Linie Wolga–Archangelsk genannt, später AA-Linie bezeichnet.

Nach dem erfolgreichen Westfeldzug von 1940 mit dem Waffenstillstand von Compiègne und dem Rückzug der britischen Truppen vom europäischen Festland in der Schlacht von Dünkirchen glaubte Adolf Hitler, ungeachtet des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts auch einen Blitzkrieg gegen die Sowjetunion führen zu können.[2][3]

Vorarbeiten leisteten die Loßberg-Studie des OKW vom 15. September 1940 und der von Erich Marcks am 5. August vorgelegte Operationsentwurf Ost des OKH.

Die Weisung regelte die dem Heer, der Luftwaffe und der Kriegsmarine dabei nach dem Prinzip der „verbundenen Waffen“ zugedachten strategischen Ziele sowie die den voraussichtlichen Verbündeten Rumänien und Finnland zufallenden Aufgaben. Die Oberbefehlshaber aller Waffengattungen wurden aufgefordert, ihre zur Umsetzung der Weisung getroffenen Anordnungen an Hitler, den Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht zu berichten.

Hitler war entschlossen, die Wehrmacht zum Instrument eines rasse-ideologischen Vernichtungskrieges zu machen und die Grenzen zwischen militärischer und politisch-ideologischer Kriegführung aufzuheben. Am 30. März 1941 hatte er beispielsweise in einer geheimen Ansprache in der Reichskanzlei den über 200 Befehlshabern, Kommandeuren und Stabschefs der für das Unternehmen „Barbarossa“ vorgesehenen Verbände mitgeteilt, es gehe ihm um den „Kampf zweier Weltanschauungen gegeneinander,“ die Wehrmacht müsse „vom Standpunkt des soldatischen Kameradentums abrücken, der Kommunist ist vorher kein Kamerad und nachher kein Kamerad. Es handelt sich um einen Vernichtungskrieg.“[4]

Die Weisung wurde innerhalb der Wehrmacht beispielsweise durch den sogenannten Kommissarbefehl umgesetzt sowie Befehle zur Zusammenarbeit des Heeres mit den Einsatzgruppen, der Kriegsgerichtsbarkeit[5][6] und das Verhalten der Truppe in der Sowjetunion.[7]

Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg sowohl im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher[8] als auch im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess[9] als Beweismittel verwendet.

Am 20. Mai 2015 beschloss der Deutsche Bundestag, die noch lebenden früheren sowjetischen Kriegsgefangenen „symbolisch“ zu entschädigen. Man ging von ca. 4000 früheren Soldaten aus, denen jeweils 2500 Euro zuerkannt wurden.[10][11][12] Die Aufarbeitung des Schicksals der getöteten sowjetischen Kriegsgefangenen ist noch nicht abgeschlossen.[13]

Einzelnachweise

  1. Weisung Nr. 21. Fall Barbarossa 2. von 9 Ausfertigungen aus dem Bestand des Bundesarchivs. Website der Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 22. Februar 2020.
  2. Führerweisung Nr. 21, Fall Barbarossa (18. Dezember 1940) Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern, abgerufen am 22. Februar 2020.
  3. Otto Langels: Überfall auf die Sowjetunion vor 75 Jahren: Das Unternehmen mit dem Decknamen „Barbarossa“ Deutschlandfunk, 22. Juni 2016.
  4. Rolf Steininger: Vom Blitzsieg zur Katastrophe Wiener Zeitung, 18./19. Juni 2011. Austria-Forum, abgerufen am 22. Februar 2020.
  5. Felix Römer: „Im alten Deutschland wäre solcher Befehl nicht möglich gewesen.“ Rezeption, Adaption und Umsetzung des Kriegsgerichtsbarkeitserlasses im Ostheer 1941/42 Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2008, S. 53–99.
  6. Andreas Himmelsbach: Kriminalität, Kriegsgerichtsbarkeit und Polizeistrafgewalt unter deutscher militärischer Besatzung in Frankreich und der Sowjetunion Stuttgart, Univ.-Diss. 2018.
  7. Christian Streit: Keine Kameraden: die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941–1945. Dietz, Bonn 1997, S. 28.
  8. Urteil. Abschnitt „Der Angriffskrieg gegen die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken“. In: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Band 1. Nürnberg 1947 (zeno.org [abgerufen am 21. Februar 2020]).
  9. Urteil vom 29. August 1958 – Ks 2/57. LG Ulm, 1958, abgerufen am 21. Februar 2020: „33: Aussagen des Göring im Nürnberger Prozess über Endlösung der Judenfrage, Barbarossabefehl (IMT Bd.9 S. 459–461, S. 575–577, 686–688, 704–708)“.
  10. Sowjetische Kriegsgefangene erhalten Entschädigung. In: sueddeutsche.de. 20. Mai 2015, abgerufen am 16. August 2015.
  11. Deutschland entschädigt sowjetische Kriegsgefangene. In: zeit.de. 20. Mai 2015, abgerufen am 16. August 2015.
  12. Deutschland entschädigt sowjetische Kriegsgefangene. In: handelsblatt.com. 20. Mai 2015, abgerufen am 16. August 2015.
  13. Ulf Mauder: Sowjetische Kriegsgefangene wurden wie Verräter behandelt Die Welt, 17. November 2019.

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