Volkskammerwahl 1958

Sitze in der Volkskammer nach der Wahl 1958

Die Wahl zur Volkskammer der DDR 1958 war die Wahl zur 3. Volkskammer der DDR und fand am 16. November 1958[1] statt. Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.

Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt. Gemeinsam mit der Volkskammerwahl fand die Bezirkstagswahlen in der DDR 1958 statt.

Wahlergebnis

Die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei 98,90 %. Dem Wahlvorschlag der Nationalen Front stimmten 99,87 % zu, 0,13 % der Stimmen waren ungültig.

Partei/GruppeAkronymSitze
Sozialistische Einheitspartei DeutschlandsSED117
Freier Deutscher GewerkschaftsbundFDGB55
Christlich-Demokratische Union DeutschlandsCDU52
Liberal-Demokratische Partei DeutschlandsLDPD52
Demokratische Bauernpartei DeutschlandsDBD52
National-Demokratische Partei DeutschlandsNDPD52
Freie Deutsche JugendFDJ29
Demokratischer Frauenbund DeutschlandsDFD29
KulturbundKB18
Vereinigung der gegenseitigen BauernhilfeVdgB12

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard A. Ritter, Meredith Niehuss: Wahlen in Deutschland 1946–1991, ISBN 3-406-35207-3, S. 189.

Weblinks

Commons: Volkskammer (3rd period) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. wahlrecht.de - Wahlsystem der DDR-Volkskammerwahlen, abgerufen am 6. Juni 2015.

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East German general election, 1954 1958.svg
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Seats in the Volkskammer after the 1954 elections. This scheme was the same after the elections of 1958
Coat of arms of East Germany.svg
Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik.
„Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist.“