Verwaltungssitz

Der Verwaltungssitz beschreibt im Verwaltungsrecht den Ort, von dem aus das zu verwaltende Gebiet (der sogenannte Verwaltungsbezirk) administriert wird. Dies betrifft Landkreise, Kommunen, höhere Kommunalverbände, Kommunalverbände besonderer Art und Gemeindeverbände.

Damit ist anders als in anderen Staaten im deutschen Organisationssystem keine Bindung an eine besondere Verwaltungsform wie Landkreis oder Gemeinde zu verstehen. Je nach Formung des Gebietszuschnitts wird in der Regel entweder der bevölkerungsreichste Ort in diesem Gebiet oder ein möglichst zentraler Ort mit geeigneter Infrastruktur gewählt (z. B. zusammenhängende Büroflächen, Internetverbindung).

Beispiele:

Siehe auch