Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter ist ein Beruf, der für einen Versicherer ausgeübt wird. Der Oberbegriff gemäß § 59 Abs. 1 VVG lautet Versicherungsvermittler.

Zur Situation in Österreich siehe Versicherungsagent (Österreich).

Provisionshöhen

Die Provisionhöhen variieren teilweise extrem, abhängig in welchem Verhältnis man zu dem Versicherer steht und welchen Umsatz man generiert. Firmengebundene Ausschließlichkeitsvertreter erhalten ca. 60 % der Vergütung eines freien Maklers, in Strukturvertrieben fängt man bei ca. 10 % an. Das am 6. August 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz hat die zillmerfähige Abschlussprovision in der Lebensversicherung von 40 auf 25 Promille herabgesenkt.[1]

Übliche Provisionshöhen sind:

  • Private Krankenversicherung: 5–9 Monatsbeiträge + bis zu 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Lebensversicherungen: bis zu 25 Promille bezogen auf die Versicherungssumme + bis zu 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
  • Sachversicherungen: bis zu 80 % des Erstjahresbeitrags bei 5-Jahresverträgen, in den Folgejahren 9–15 % des Folgebeitrages.
  • Kfz.-Versicherungen: 3–12 % des Beitrages, sowohl als Abschlussprovision als auch als Bestandspflegeprovision

Einzelnachweise

  1. [1] Versicherungsbote, 11. Dezember 2014.