Verlagerung von CO2-Emissionen

Verlagerung von CO2-Emissionen (englisch Carbon leakage, wörtlich Kohlenstoff-Abfluss) ist ein Fachbegriff des EU-Emissionshandels. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Industriebranchen in den Emissionshandel beim Klimagas Kohlenstoffdioxid einbezogen werden, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in Länder außerhalb der EU verlegt werden könnten.

Wortlaut

Im Beschluss der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2014[1] heißt es dazu:

"Die Tatsache, dass es kein ehrgeiziges internationales Klimaschutzübereinkommen gibt, das darauf abzielt, den weltweiten Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen, könnte die positive Wirkung der Maßnahmen der Union untergraben. Die Tatsache, dass auf internationaler Ebene keine Maßnahmen verbindlich vorgegeben sind, könnte dazu führen, dass die Treibhausgasemissionen in Drittländern zunehmen, in denen die Industrie keinen vergleichbaren CO2-Auflagen unterliegt („Verlagerung von CO2-Emissionen“). Um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu begegnen, sieht die Richtlinie 2003/87/EG vor, dass die Kommission unter Berücksichtigung der Ergebnisse der internationalen Verhandlungen ein Verzeichnis der Sektoren und Teilsektoren erstellt, von denen angenommen wird, dass sie einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind („Verzeichnis der Sektoren und Teilsektoren“). Diese Sektoren und Teilsektoren sollten kostenlose Zertifikate in Höhe von 100 % der Menge erhalten, die auf der Grundlage der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses 2011/278/EU festgelegt wurde..."

Die in der genannten Liste aufgezählten Branchen sind von dem Grundsatz ausgenommen, dass CO2-Zertifikate versteigert werden sollen. Die Liste umfasst alle bedeutenden europäischen Industriebranchen (Stand 2014).

Definition

Für die Periode 2015–2020 (Phase III) definierte die EU-Kommission Branchen als gefährdet durch eine Verlagerung von CO2-Emissionen, wenn

  • die vom Emissionshandel induzierten direkten und indirekten Kosten die Produktionskosten um mindestens 5 % steigern würden und zugleich
  • die Handelsintensität der Branche mit Nicht-EU-Ländern (Import und Export) über 10 % liegt.

Außerdem wurden besonders energieintensive Branchen einbezogen, bei denen die direkten und indirekten Zusatzkosten durch Emissionshandel über 30 % (der Produktionskosten) liegen würden, sowie besonders exportstarke Branchen, bei denen die Handelsintensität mit Nicht-EU-Staaten über 30 % liegt.[2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beschluss der Kommission vom 27. Oktober 2014. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 29. Oktober 2014, abgerufen am 16. November 2021.
  2. Climate Action: Carbon leakage. In: European Commission. Abgerufen am 16. November 2021.