Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt

Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt

Staatliche EbeneLand Sachsen-Anhalt
StellungAbteilung des Ministeriums für Inneres und Sport
Gründung30. März 1999
VorgängerLandesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt
HauptsitzMagdeburg
AbteilungsleiterJochen Hollmann
Bediensteteca. 111 (Stand: 2019)
Haushaltsvolumen814.000 EUR (Stand: 2019)
NetzauftrittVerfassungsschutz Sachsen-Anhalt

Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt ist ein Nachrichtendienst und die Landesbehörde für Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg. Organisatorisch ist er eine Abteilung im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Seine Aufgaben sind die Abwehr von Extremismus und Spionage, wozu er auch nachrichtendienstliche Mittel nutzt. Dazu hatte er 111 Dienstposten/Arbeitsplätze und 814.000 Euro im Jahr 2019 zur Verfügung.[1]

Geschichte

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt am 30. Juli 1992 nahm das damalige Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt seine Tätigkeit auf. Am Aufbau des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt war der ehemalige Kriminaloberrat und Inhaber des Frankfurter Unternehmens KDM Sicherheitsconsulting, Klaus-Dieter Matschke, beteiligt.[2][3]

Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vom 30. März 1999 wurde das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesonderte Abteilung in das damalige Ministerium des Innern (jetzt: Ministerium für Inneres und Sport) des Landes Sachsen-Anhalt eingegliedert.

Seit dem 12. Januar 2021 stuft die Behörde den Landesverband der Partei Alternative für Deutschland in seiner Gesamtheit als Verdachtsfall ein, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel grundsätzlich im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen, wie dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, ermöglicht.[4]

2022 waren ungefähr 30 Prozent der Beschäftigten weiblich.[5]

Rechtsgrundlagen

Insbesondere die folgenden Gesetze regeln die Tätigkeit des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt:

Aufgaben

§ 4 VerfSchG-LSA bestimmt die Aufgaben des sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzes:

Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über

  1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
  2. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums für Staatssicherheit oder des Amtes für Nationale Sicherheit, im Sinne der §§ 94 bis 99, 129, 129 a des Strafgesetzbuches,
  3. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes
  4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9. Abs. 2 GG), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind.

Der Verfassungsschutz wirkt zudem auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit

  1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen,
  2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.

Leitung

ZeitraumNameBemerkung
1992–1999Wolfgang Heidelberg[7][8][9]
2000[10]-2012Volker Limburg[11]Rücktritt wegen Pannen bei der Aufklärung des NSU-Terrors. Er war vorher Leiter des Landeskriminalamtes.[12]
Seit 14.09.2012Jochen HollmannEr war vorher stellvertretender Leiter des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und Abteilungsleiter Polizeilicher Staatsschutz.

Kontrolle

Der sachsen-anhaltische Verfassungsschutz unterliegt der Kontrolle durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Diese Aufgabe nimmt insbesondere das Parlamentarische Kontrollgremium wahr. Dieses tagt geheim und dessen Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Landesregierung hat das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das aus fünf Abgeordneten des Landtages bestehende Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Es hat das Recht auf Erteilung von Auskünften, Einsicht in Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen des Verfassungsschutzes sowie auf Anhörung von Auskunftspersonen.

Der Verfassungsschutz wird außerdem von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, dem Landesrechnungshof und den Gerichten kontrolliert.

In Bezug auf Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Wahrnehmung von besonderen Auskunftsbefugnissen nach § 17a VerfSchG-LSA erfolgt die Kontrolle durch eine eigens dafür von dem Parlamentarischen Kontrollgremium eingesetzte G 10-Kommission.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019. (PDF) Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, abgerufen am 27. Januar 2021.
  2. Affären: Filz für den Export. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1991 (online).
  3. Wollt ihr mich abknallen? Politkrimi in Deutschland-Ost. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1991 (online).
  4. Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet Landes-AfD. In: Zeit Online. 26. Januar 2021, abgerufen am 27. Januar 2021.
  5. Maik Baumgärtner und Ann-Katrin Müller: Die Unsichtbaren – wie Geheimagentinnen die deutsche Geschichte geprägt haben. 1. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2022, ISBN 978-3-421-04896-7, S. 312.
  6. Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2006
  7. Sachsen-Anhalt: Verräter gesucht. Magazin Focus, Ausgabe 52/1997 vom 20. Dezember 1997
  8. Verfassungsschutz: Der geheime Häuser-Deal. Magazin Focus, Ausgabe 33/1995 vom 14. August 1995
  9. Deutsche Jagdszenen in Magdeburg: Die Polizei war vorgewarnt, aber nicht vorbereitet: Angst in der Stadt der Namenlosen. In: Die Zeit, Nr. 21/1994, S. 1–3.
  10. Nach neuer Akten-Panne im NSU-Fall: Chef des Landesverfassungsschutzes tritt zurück. (Memento vom 16. Oktober 2012 im Internet Archive) Mitteldeutscher Rundfunk, 13. September 2012
  11. NSU-Aktenskandal: Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz-Chef tritt zurück. Spiegel Online, 13. September 2012
  12. Soko Samurai: Mit brutaler Gewalt machen neuerdings Vietnamesen-Banden Ostdeutschland unsicher. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1993 (online).

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