Unterharles

Unterharles
Stadt Meiningen
Koordinaten:50° 28′ N, 10° 21′ O
Höhe: 350 m ü. NN
Einwohner:22 (31. Dez. 2022)[1]
Eingemeindung:1. Juli 1950
Eingemeindet nach:Einödhausen
Postleitzahl:98617
Vorwahl:036945

Unterharles ist ein Ortsteil der südthüringischen Kreisstadt Meiningen im fränkisch geprägten Süden von Thüringen.

Lage

Unterharles liegt rund 11,5 km Luftlinie südlich von der Kernstadt sowie rund 3 km entfernt von Henneberg in einem schmalen Tal mit Wiesen und beiderseitigen bewaldeten Bergen direkt an der Landesgrenze zu Bayern. Nach Einödhausen und Henneberg sowie dem Ortsteil Schwickershausen der Gemeinde Grabfeld verbindet die Kreisstraße 62.

Feuerwehrhaus

Geschichte

Der Weiler wurde zwischen 1731 und 1782 erstmals urkundlich erwähnt.[2]

Der Ort befand sich samt der Niedergerichtsbarkeit in adligen Händen, zählte aber der Landeshoheit nach zum Amt Maßfeld im Herzogtum Sachsen-Meiningen. Unterharles ist 1782 dem Hause Meiningen, nach dem unbeerbten Tode des Herrn von Marschalls zu Waltershausen, als eröffnet heimgefallen.

Unterharles wurde 1950 zunächst nach Einödhausen eingemeindet und war ab 1994 ein Ortsteil von Henneberg. Am 1. Januar 2019 wurde Unterharles gemeinsam mit Henneberg und Einödhausen zunächst als Exklave in die Kreisstadt Meiningen eingegliedert. Ab 2024 ist es nach der Eingemeindung von Sülzfeld direkt mit der Kernstadt Meiningen verbunden.

Persönlichkeiten

Weblinks

Commons: Unterharles – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Einwohnermeldeamt der Stadt Meiningen
  2. Wolfgang Kahl: Ersterwähnung Thüringer Städte und Dörfer. Ein Handbuch. 5., verbesserte und wesentlich erweiterte Auflage. Rockstuhl, Bad Langensalza 2010, ISBN 978-3-86777-202-0, S. 293.

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(c) Foto: Störfix, Lizenz: Creative Commons by-sa 3.0 de
Unterharles, Feuerwehrhaus
Wappen Meiningen.svg
Wappen der Stadt Meiningen in Thüringen. Blasonierung: „Ihr Wappen zeigt im einfachen, unten gerundeten Schild in Blau eine von fünf silbernen rotbedachten Türmen überragte silberne Stadtmauer, in deren offenem Tor auf goldenem Grund eine rotbewehrte nach rechts gewandte schwarze Henne auf grünem Dreiberg steht.“ (Siehe § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung in der Fassung vom 20. Dezember 2010.)