UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung

Sonderberichterstatter zum Recht auf Entwicklung
Special Rapporteur on the right to development
 
OrganisationsartSonderberichterstatter
Kürzelsrdevelopment
LeitungHr. Saad Alfarargi
Gegründet5. Oktober 2016
HauptsitzPalais des Nations, Genf
OberorganisationUN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Entwicklung wurde zur Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geschaffen.

Das UNO-Mandat

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 5. Oktober 2016 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden.

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[2][3] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[4] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[5] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[6]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[7] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[8] Er prüft Mitteilungen[9] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[8] Er macht auch Anschlussverfahren,[10] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[11] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[6]

Websites

Fußnoten

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/33/14. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  3. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
  5. Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
  6. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  10. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.