Teleradiologie

Teleradiologie ist ein Vorgang, bei dem radiologische Untersuchungen ohne Anwesenheit eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes durchgeführt werden. Das Bildmaterial wird stattdessen über eine Telekommunikationseinrichtung an einen entfernten Ort übertragen, wo der Radiologe sie beurteilt. Zur Übertragung werden in der Regel DICOM-Protokolle verwendet.

In Deutschland sind teleradiologische Einrichtungen und Leistungen nach dem Strahlenschutzgesetz (bzw. früher nach der Röntgenverordnung) genehmigungspflichtig. Da für die Anwendung ionisierender Strahlung eine rechtfertigende Indikation erforderlich ist, die nur ein fachkundiger Arzt im unmittelbaren Kontakt mit dem Patienten stellen kann, sollen solche Genehmigungen die Ausnahme bleiben, beispielsweise für dringende Untersuchungen in kleinen Krankenhäusern nachts und an Wochenenden.[1]

Die verwendeten Geräte, Leitungen und Übertragungsprotokolle müssen das Medizinproduktegesetz und DIN 6868-159 einhalten. §14 StrSchG und §123 der Strahlenschutzverordnung legen weitere Einzelheiten fest. Ein Arzt mit Kenntnissen im Strahlenschutz muss persönlich anwesend sein und die Informationen erheben, nach denen dann der fachkundige Teleradiologe telefonisch die Indikation stellt. Vor Ort kann dies beispielsweise der diensthabende Chirurg mit Kenntniskurs sein (Im Strahlenschutzrecht sind „Kenntnisse“ nicht gleichwertig mit „Fachkunde“.). Die Untersuchung darf nur durch MTRA durchgeführt werden.

Bei Telekonsultationen ist der verantwortliche Radiologe am Ort der Durchführung, holt aber bei schwierig zu diagnostizierenden oder zweifelhaften Fällen zur Befundung eine weitere Meinung ein, beispielsweise die eines Spezialisten an einer Universitätsklinik. Es gibt für solche Kooperationen keine besonderen gesetzlichen Vorschriften, sie richten sich nach dem ärztlichen Berufsrecht. In Deutschland sind radiologische Zweitmeinungen keine Versicherungsleistung.

Übertragene Datenmengen

VerfahrenTypische BildauflösungKilobyte pro Bild (verlustfrei komprimiert)Bilder pro UntersuchungMegabyte pro Untersuchung
Röntgen Thorax2048 × 2400 × 16ca. 16001 oder 21,6 oder 3,2
CT512 × 512 × 16200500 bis 1000100 bis 200
MRT256 × 256 × 82050 bis 2001 bis 4

Siehe auch

Literatur

  • C. Rosenberg, K. Kroos, B. Rosenberg, N. Hosten, S. Flessa: Teleradiology from the provider’s perspective-cost analysis for a mid-size university hospital. In: European radiology, April 2013, ISSN 1432-1084. doi:10.1007/s00330-013-2810-5. PMID 23604799.
  • C. Rosenberg, K. Kroos, B. Rosenberg, N. Hosten, S. Flessa: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Teleradiologie in Vorpommern (POMERANIA-Projekt). In: F. J. Bartmann, M. Blettner, P. U. Heuschmann (Hrsg.): Telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung. Report Versorgungsforschung, Deutscher Ärzteverlag, 2011, ISBN 978-3-7691-3494-0
  • C. Rosenberg, S. Langner, B. Rosenberg, N. Hosten: [Medical and legal aspects of teleradiology in Germany]. In: RöFo: Fortschritte auf dem Gebiete der Röntgenstrahlen und der Nuklearmedizin. Band 183, Nummer 9, September 2011, S. 804–811, ISSN 1438-9010. doi:10.1055/s-0031-1273220. PMID 21442556. (Review).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Till Sebastian Wipperfürth: Teleradiologie nach dem neuen Strahlenschutzrecht (Teil 1). In: Radiologen Wirtschafts Forum. 30. Juli 2020, abgerufen am 20. Januar 2022.