Technische Regeln

Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig)
ASRalt: Arbeitsstättenrichtlinien, nun: Technische Regeln für Arbeitsstätten (oder Arbeitsstättenregeln)
RABRegeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
SprengLRSprengstofflager-Richtlinien
TRASTechnische Regeln für Anlagensicherheit
TRATechnische Regeln für Aufzüge (aufgehoben am 2. März 2011)
TRACTechnische Regeln für Acetylenanlagen
und Calciumcarbidlager (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRAVTechnische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
TRBTechnische Regeln zur Druckbehälterverordnung
Druckbehälter (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRBATechnische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRbFTechnische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRBSTechnische Regeln für Betriebssicherheit
TRDTechnische Regeln für Dampfkessel (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRFTechnische Regel für Flüssiggas
TRFLTechnische Regel für Rohrfernleitungen
TRGTechnische Regeln für technische Gase (Druckgase) (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRGLTechnische Regeln für Gashochdruckleitungen (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRGSTechnische Regeln für Gefahrstoffe
TRKTechnische Richtkonzentration (gültig bis 31. Dezember 2004)
TRLVTechnische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen
TRLV LärmTechnische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
TRLV Vibration
TROLTechnische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
TROSTechnische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TRRTechnische Regeln zur Druckbehälterverordnung
Rohrleitungen (Druckbehälterverordnung) (gültig bis 31. Dezember 2012)
TRSKTechnische Regeln für Schankanlagen
TRWITechnische Regeln für Trinkwasser-Installationen
TRwSTechnische Regeln für wassergefährdende Stoffe

Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen.
Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung im Rahmen von Technischen Baubestimmungen.

Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik“ angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EU-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI, DVGW}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.

Beispiele
  • Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist § 319 StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes § 641a Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers § 3 Abs. 1 Satz 2 GPSG auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
  • bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG auf den „Stand der Technik“,
  • bei der Genehmigung von Anlagen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik
  • in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z. B. bei der Entwässerung von Grundstücken
  • das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht eine Reihe von Richtlinien (BSI-TR) die in Projekten des Bundes bindend sind

Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.

Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.

Beispiele für technische Regeln sind die Technischen Regeln Arbeitsstätten oder Technische Regeln Gefahrstoffe.

Siehe auch die Listen der Technischen Baubestimmungen sowie Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2020/1).

ASR · Technische Regeln für Arbeitsstätten

Gliederung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten
ASR A1.2Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
ASR A1.5/1,2Fußböden
ASR A1.6Fenster, Oberlichter. Lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7Türen und Tore
ASR A 1.8Verkehrswege
ASR A2.1Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4Beleuchtung
ASR A3.4/7Sicherheitsbeleuchtung
ASR A3.5Raumtemperatur
ASR A3.6Lüftung
ASR A3.7Lärm
ASR A4.1Sanitärräume
ASR A4.2Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe
ASR A4.4Unterkünfte
ASR V3Gefährdungsbeurteilung
ASR V3a.2Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR V5.2Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen

TRGS · Technische Regeln für Gefahrstoffe

Gliederung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
001 – 099Allgemeines, Aufbau und Beachtung
100 – 199Begriffsbestimmungen
200 – 299Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
300 – 399Arbeitsmedizinische Vorsorge
400 – 499Gefährdungsbeurteilung
500 – 599Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
600 – 699Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
700 – 899Brand- und Explosionsschutz
900 – 999Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS

TRD · Technische Regeln für Dampfkessel (aufgehoben)

Gliederung der Technischen Regeln für Dampfkessel
001Allgemeines, Aufbau und Anwendung
100 ff.Werkstoffe
201 ff.Herstellung
300 ff.Berechnung
401 ff.Ausrüstung und Aufstellung
500 ff.Prüfung
520Erlaubnis und Anzeigeverfahren
601 ff.Betrieb
701 ff.Dampfkessel der Gruppe II
801Dampfkessel der Gruppe I
802Dampfkessel der Gruppe III
Gesamtübersicht der Technischen Regeln für Dampfkessel
001Allgemeines, Aufbau und Anwendung
001Aufbau und Anwendung der TRD
100Allgemeine Grundsätze für Werkstoffe
101Bleche
102Nahtlose und elektrisch preßgeschweißte Rohre aus Stahl
103Stahlguss
106Schrauben und Muttern aus Stahl
107Kesselteile aus Formstahl und Schmiedestücken
108Gusseisen mit Lamellengraphit und Gusseisen mit Kugelgraphit
110Armaturengehäuse
201Schweißen von Bauteilen aus Stahl; Fertigung – Prüfung
201 Anlage 1Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinien für die Verfahrensprüfung
201 Anlage 2Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinie für die Prüfung und Überwachung von Kesselschweißern
201 Anlage 3Schweißen von Bauteilen aus Stahl – Richtlinie für die Prüfung an geschweißten Schüssen, Trommeln und Sammlern mit höher bewerteten Längsschweißnähten – Arbeitsprüfungen
202Prüfung von Fertigteilen aus Stahlblech
203Nahtlose Sammler und ähnliche Hohlkörper – Fertigung und Prüfung
300Festigkeitsberechnung von Dampfkesseln
301Zylinderschalen unter innerem Überdruck
301 Anlage 1Berechnung auf Wechselbeanspruchung durch schwellenden Innendruck bzw. durch kombinierte Innendruck- und Temperaturänderungen
301 Anlage 2Berechnung von Rohrbögen
303Kugelschalen und gewölbte Böden unter innerem und äußerem Überdruck
303 Anlage 1Berechnung von Kugelschalen mit Ausschnitten gegen Dehnungswechselbeanspruchung der Lochränder innen
304Gewölbte Flammrohrböden
305Ebene Wandungen, Verankerungen und Versteifungsträger
306Zylinderförmige Schalen unter äußerem Überdruck
309Schrauben
320Glatte Vierkantrohre und Teilkammern unter innerem Überdruck
401Ausrüstung für Dampferzeuger der Gruppe IV
401 Anlage 1Anforderungen an ovale Hand-, Kopf- und Mannloch-Verschluß-Systeme von Dampfkesselanlagen
402Ausrüstung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV
403Aufstellung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkesseln der Gruppe IV
411Ölfeuerungen an Dampfkesselanlagen
411 Anlage 1Ölschlammverbrennungsanlagen an Dampfkesseln auf Seeschiffen
412Gasfeuerungen an Dampfkesseln
413Kohlenstaubfeuerung an Dampfkesselanlagen
414Holzfeuerungen an Dampfkesseln
415Wirbelschichtfeuerungen an Dampfkesseln
421Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung – Sicherheitsventile – für Dampfkessel der Gruppe I, III und IV
431Rauchgas-Wasservorwärmer für Dampfkessel der Gruppe IV
451Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen – Druckbehälter
451 Anlage 1Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen – Lagerbehälter
451 Anlage 2Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen – Lagerbehälter
452Anlagen zur Lagerung von druckverflüssigtem Ammoniak für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
452 Anlage 1Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
452 Anlage 2Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlagen – Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb
460Anlagen zur Verminderung von luftverunreinigenden Stoffen in Rauchgasen von Dampfkesselanlagen – Rauchgasreinigungsanlagen
500Prüfung von Dampfkesselanlagen
501Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige – Prüfung der Ausrüstung, der Aufstellung und der Betriebsverhältnisse
502Vorprüfung der Unterlagen des Erlaubnisantrages oder der Anzeige – Prüfung der Bemessung der druckführenden Teile und der Konstruktion
503Prüfung vor Inbetriebnahme – Bauprüfung und Wasserdruckprüfung
504Prüfung vor Inbetriebnahme – Abnahmeprüfung
505Wiederkehrende Prüfung – Äußere Prüfung
506Wiederkehrende Prüfung – Innere Prüfung
507Wiederkehrende Prüfung – Wasserdruckprüfung
508Zusätzliche Prüfung an Bauteilen, berechnet mit zeitabhängigen Festigkeitswerten.
508 Anlage 1Zusätzliche Prüfungen an Bauteilen – Verfahren zur Berechnung von Bausteinen mit zeitabhängigen Festigkeitswerten
509Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Dampfkesselanlagen oder deren Teilen
511Prüfung von Dampfkesselanlagen mit Dampfkessel der Gruppen I, II oder III
520Richtlinie für das Verfahren der Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb und das Verfahren der Anzeige von Dampfkesselanlagen
601 Blatt 1Betrieb der Dampfkesselanlagen – Teil I – Allgemeine Anweisung für den Betreiber von Dampfkesselanlagen für Dampfkessel der Gruppe IV
601 Blatt 2Betrieb der Dampfkesselanlagen – Teil 2 – Allgemeine Anweisung für die Wartung von Dampfkesselanlagen – Betriebsvorschriften für Dampfkessel der Gruppe IV
601 Blatt 3Erprobung von Dampfkesselanlagen
602 Blatt 1Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV
602 Blatt 2Eingeschränkte Beaufsichtigung von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV
602 Blatt 1 und Blatt 2 Anlage 1Zusätzliche Anforderungen zu TRD 602 für Dampfkessel der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle
603 Blatt 1Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Dampferzeuger der Gruppe IV mit herabgesetztem Betriebsdruck ohne Beaufsichtigung
603 Blatt 2Zeitweiliger Betrieb einer Dampfkesselanlage mit einem Heißwassererzeuger der Gruppe IV mit herabgesetzter Vorlauftemperatur ohne Beaufsichtigung
604 Blatt 1Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung
604 Blatt 1 Anlage 1Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 1 an Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerung für Kohle
604 Blatt 2Betrieb von Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV ohne ständige Beaufsichtigung
604 Blatt 2 Anlage 1Zusätzliche Anforderungen zu TRD 604 Blatt 2 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe IV mit Rostfeuerungen für Kohle
611Speisewasser und Kesselwasser von Dampferzeugern der Gruppe IV
612Wasser für Heißwassererzeuger der Gruppen II bis IV
701Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern der Gruppe II
702Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II
702 Anlage 1Zusätzliche Anforderungen zu TRD 702 an Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II mit automatischen oder teilautomatischen Feuerungen für Kohle
702 Anlage 2Dampfkesselanlagen mit Heißwassererzeugern der Gruppe II, Zusätzliche Anforderungen
721Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung – Sicherheitsventile für Dampfkessel der Gruppe II
801Dampfkessel der Gruppe I
802Dampfkessel der Gruppe III

Weblinks