Stichstrecke

Zug der Linie RB44 auf der Stichstrecke am Haltepunkt Salzgitter-Lebenstedt Richtung Braunschweig

Eine Stichstrecke (in Österreich Flügelbahn[Anm. 1], Flügelstrecke bzw. Flügellinie) ist ein von einer Eisenbahnstrecke abzweigender, schwach frequentierter eingleisiger Streckenabschnitt, der an eine einzige Betriebsstelle angeschlossen ist und maximal durch einen einzigen Zug gleichzeitig besetzt sein darf. Züge werden am Beginn der Strecke durch einen Fahrdienstleiter abgelassen, enden im Regelfall an einem Haltepunkt, kehren zurück und werden durch den Fahrdienstleiter wieder in die Betriebsstelle eingelassen.

Stichstrecken wurden angelegt, um Gebiete zu erschließen, die sonst über keine adäquate Verkehrsanbindung verfügen, insbesondere im ländlichen Raum oder nahe einer politischen[1], Verwaltungs- oder Verbund­grenze. Bei vielen Stichstrecken handelt es sich auch um zurückgebaute Hauptstrecken, dessen Weiterbetrieb sich auf gesamter Länge nicht mehr als wirtschaftlich erwies.[2]

Zugsicherung

Stichstrecken sind meist mit Stichstreckenblock ausgerüstet, wodurch die Regelungen des Zugmeldebetriebes oder auch des Zugleitbetriebes entfallen.

Der Bahnhof am Beginn einer solchen Strecke verfügt über je ein Ausfahr- sowie Einfahrsignal für die Fahrt in und aus der Stichstrecke, die in Streckenblockabhängigkeit zueinander stehen. Das bedeutet, das Ausfahrsignal in eine solche Strecke ist nach der Haltstellung so lange durch eine Streckenwiederholungssperre blockiert, bis das Einfahrsignal in Fahrt-Halt-Stellung gebracht wurde, die elektrische Streckentastensperre zugbewirkt ausgelöst hat und für den zurückgekehrten Zug der Rückblock betätigt wurde.[3]

Triebfahrzeugführer müssen die Zustimmung zur Abfahrt auf der Stichstrecke beim zuständigen Fahrdienstleiter einholen, wenn sie dazu beauftragt wurden oder ein Personalwechsel am Ende der Stichstrecke stattgefunden hat. Verspätungen müssen ab fünf Minuten gemeldet werden.[2]

Strecken mit Stichstreckenblock können mit Ausweichanschlussstellen ausgerüstet sein, dessen Bedienung ausschließlich unter Sperrung sowie Räumung der Stichstrecke als Sperrfahrt durchgeführt werden darf.[3] Stichstrecken müssen mit Zugfunk und Fernsprechverbindung ausgerüstet sein.[3]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Flügelbahnen sind Bahnen, auf denen sich ein gemischter, d. h. aus Personen-, Güter- und Produkten-Transport zusammengesetzter, Verkehr von lokalem Interesse nach einer Hauptbahn hin oder von dieser wegbewegt. – Siehe: Notiz. In: Oesterreichische Zeitschrift für Verwaltung, Nr. 31/1873 (VI. Jahrgang), 31. Juli 1873, S. 123, unten rechts. (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/ozv

Einzelnachweise

  1. Gerd Wolff: Niedersachsen. In: Archiv deutscher Klein- und Privatbahnen. S. 333.
  2. a b Dirk H. Enders: Betriebliche Regeln für Strecken mit Stichstreckenblock. In: Deine Bahn. Nr. 7. Bahn Fachverlag GmbH, 2013, S. 48–53 (system-bahn.net [PDF]).
  3. a b c Anita Hausmann, Dirk H. Enders: Strecken mit Stichstreckenblock. In: Grundlagen des Bahnbetriebs. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Bahn Fachverlag GmbH, Berlin 2023, ISBN 978-3-943214-16-1, S. 332 f.

Auf dieser Seite verwendete Medien

RB44 auf Stichstrecke am Haltepunkt Salzgitter-Lebenstedt.jpg
Autor/Urheber: VECTRONATOR, Lizenz: CC0
Triebwagen der Baureihe 648 der RB44 kurz vor Abfahrt am Haltepunkt Salzgitter-Lebenstedt ohne Asig auf der Stichstrecke Richtung Braunschweig.