Stadtpolizeikommando

Zuständigkeitsbereiche der Stadtpolizeikommanden (in roter Farbe)
Stadtpolizeikommando Innsbruck (ehemals BPD Innsbruck)
Rayone der Stadtpolizeikommanden in Wien

Stadtpolizeikommanden (SPK) sind in Österreich 27 einer der neun Landespolizeidirektionen unterstehende Organisationseinheiten der Bundespolizei. Sie bestehen in Wien und in den meisten Statutarstädten (= Städte, die analog zur Bezirkshauptmannschaft selbst als Bezirksverwaltungsbehörde fungieren); hier fungiert die jeweilige Landespolizeidirektion (LPD) – zum Teil vertreten durch ihre Filiale Polizeikommissariat – als Sicherheitsbehörde I. Instanz und führt die Dienst- und Fachaufsicht über das jeweilige Stadtpolizeikommando. Diesem nachgeordnet sind die in der jeweiligen Stadt bestehenden Polizeiinspektionen. Geleitet wird ein Stadtpolizeikommando vom jeweiligen Stadtpolizeikommandanten, einem leitenden Exekutivbediensteten.

Jeweils ein Stadtpolizeikommando besteht

Der örtliche Wirkungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der jeweiligen Stadtgemeinde, mit zwei Ausnahmen: Das SPK Eisenstadt ist auch für das Gebiet der Freistadt (Statutarstadt) Rust zuständig, das SPK Schwechat auch für die außerhalb der Gemeinde Schwechat liegenden Teile des Flughafens Wien-Schwechat. Die Statutarstädte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs werden sicherheitsbehördlich nicht von der Landespolizeidirektion über ein Polizeikommissariat verwaltet und verfügen daher auch über kein Stadtpolizeikommando.

Organisatorische Maßnahmen im Bereich von Stadtpolizeikommanden obliegen dem Landespolizeidirektor im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann, soweit sie die Betrauung mit bzw. die Abberufung von der Leitung eines Stadtpolizeikommandos oder Versetzung ohne Änderung der dienstrechtlichen Stellung zum Gegenstand haben.

Polizeikommissariate und Stadtpolizeikommanden in Wien

In der Landespolizeidirektion Wien untersteht jedem ihrer 14 Filialen namens Polizeikommissariat (PK) ein Stadtpolizeikommando:

Historisches

Die Stadtpolizeikommanden sind die direkten Nachfolgeorganisationen der ehemaligen Zentralinspektorate des Bundessicherheitswachekorps. Sie wurden nach der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps im Juli 2005 gebildet. Lediglich in Wien galt das Landespolizeikommando als Nachfolgeorganisation der ehemaligen obersten Organisationseinheit der Sicherheitswache, welche hier Generalinspektorat genannt wurde.

Weblinks

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Lage der BPD und SPK in Österreich in Rot
SPK in Wien.png
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Zuständigkeitsbereiche der 14 Stadtpolizeikommanden Wiens

Bundespolizeidirektion Innsbruck.jpg
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Gebäude der ehemaligen Bundespolizeidirektion Innsbruck in der Kaiserjägerstraße 8. Heute Sitz des Stadtpolizeikommandos Innsbruck, des Polizeianhaltezentrums und weiterer Dienststellen der Bundespolizei.