Stabshauptmann

Der Stabshauptmann ist seit 1993 ein militärischer Dienstgrad der Bundeswehr und war dies bis Mitte des 18. Jahrhunderts in früheren deutschen Heeren.

Bundeswehr

Stabshauptmann
Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Artillerietruppe. Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
Dienstgradabzeichen[1][A 1]
DienstgradgruppeHauptleute[2]
NATO-RangcodeOF-2[3]
Dienstgrad Heer/LuftwaffeStabshauptmann
Dienstgrad MarineStabskapitänleutnant[4]
Abkürzung (in Listen)StHptm (SH)[5]
BesoldungsgruppeA 13 nach BBesO[6]

Der Dienstgrad Stabshauptmann wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

In der Bundeswehr ist der Stabshauptmann ein Offiziersdienstgrad,[4] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Hauptleute zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Hauptleute können Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.[8][9]

Stabshauptleute werden in der Truppe nur selten als militärische Führer (Kompaniechef, Zugführer usw.) eingesetzt. Häufiger führen sie auf herausgehobenen Dienstposten in Dienststellen wie (höheren) Kommandobehörden, im Ministerium, in Ämtern oder in Wehrtechnischen Dienststellen meist Fachabteilungen oder Fachunterabteilungen, die sich mit Fachfragen der Rüstungs-, Logistik- und Personalplanung, der Materialerprobung, der Materialerhaltung, des Flugbetriebes oder der Flugsicherung befassen. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10] Kompaniechefs sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.[11]

Ernennung, Besoldung und Altersgrenze

Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Stabshauptmann trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Der Dienstgrad ist in der Bundeswehr relativ selten.[A 2] Zum Dienstgrad Stabshauptmann können Berufssoldaten und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu den beiden Laufbahnen der Offiziere oder Reserveoffiziere des militärfachlichen Dienstes. Der Dienstgrad kann frühestens 14½ Jahre nach Ernennung zum Leutnant und 5½ Jahre nach Ernennung zum Hauptmann erreicht werden.[A 3][12][13][14][A 4]

Ein Stabshauptmann wird nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 13 besoldet.[6]

Als besondere Altersgrenze für Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann wurde die Vollendung des 59. Lebensjahres festgesetzt.[15][A 5]

Geschichte

Am 23. März 1993 wurde durch eine Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten der Dienstgrad Stabshauptmann für Offiziere des militärfachlichen Dienstes neu geschaffen.[16]

Dienstgradabzeichen

Aufschiebeschlaufen für Feldanzug
Heer
Luftwaffe
Uniformträger­bereich[A 6][1]

Das Dienstgradabzeichen für Stabshauptleute zeigt vier Sterne als Schulterabzeichen.[4][1]

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade

Den Dienstgrad Stabshauptmann führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Stabskapitänleutnant.[4] In den Streitkräften der NATO ist der Stabshauptmann zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-2 äquivalent.[3]

Der Stabshauptmann ist gemäß ZDv 20/7, ZDv 14/5 und Soldatenlaufbahnverordnung eine Rangstufe über dem rangniedrigeren Hauptmann bzw. Kapitänleutnant eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung ist der Stabshauptmann der Spitzendienstgrad in den beiden Laufbahnen für Offiziere des militärfachlichen Dienstes.[A 7] Daher gibt es im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung keinen ranghöheren Dienstgrad in dieser Laufbahn. Im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten und der ZDv 14/5 sind Stabshauptleute aber eine Rangstufe unter dem ranghöheren Major bzw. Korvettenkapitän eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[14][2][12][4] Die zum Hauptmann ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbations­richtung unterschiedlich lautenden Dienstgrade Stabsarzt, Stabsapotheker und Stabsveterinär.[4] Ranggleich zum Major sind für Sanitätsoffiziere die Dienstgrade Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker und Oberstabsveterinär.[4]

 Offizierdienstgrad
Niedrigerer Dienstgrad[17] Höherer Dienstgrad[17]
Hauptmann
Kapitänleutnant
Stabsarzt
Stabsapotheker
Stabsveterinär
Stabshauptmann
Stabskapitänleutnant
Major
Korvettenkapitän
Oberstabsarzt
Oberstabsapotheker
Oberstabsveterinär

Dienstgradgruppe: MannschaftenUnteroffiziere o.P.Unteroffiziere m.P.LeutnanteHauptleuteStabsoffiziereGenerale

Territorialheere des 18. Jahrhunderts

Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts war in diversen Heeren der deutschen Territorialstaaten der Stabshauptmann bzw. Stabs-Capitän (auch: Capitaine-Lieutenant) – bei der Kavallerie Stabsrittmeister – ein Dienstgrad zwischen Oberleutnant und Hauptmann bzw. Kapitän. Auch in Schweden sowie im russischen Heer (bis zum Ende des Zarenreichs 1917) wurde der Dienstgrad Stabskapitän verwendet.

Den Dienstgrad erhielten in der Regel ältere, aber mittellose Leutnante, die sich in Zeiten der Kompaniewirtschaft keine eigene Kompanie leisten konnten und denen damit ein weiterer militärischer Aufstieg meist versperrt blieb. Sie konnten dann stellvertretend die Führung jener Kompanien erhalten, deren Inhaber sich als Stabsoffiziere des Regiments (Major, Oberstleutnant, Oberst) „höheren“ Aufgaben zu widmen hatten.

In der Preußischen Armee entfiel der Dienstgrad Stabskapitän im März 1815 und wurde im Juni 1815 durch die Bezeichnung Hauptmann 2. Klasse ersetzt.[18]

Andere Streitkräfte

Auch in anderen Streitkräften gibt es herausgehobene Hauptmannsränge, zum Beispiel in Italien den Primo capitano.

Anmerkungen

  1. Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Artillerietruppe. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
  2. Es können nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes nur drei Prozent der Offiziere des militärfachlichen Dienstes die Beförderung zum Stabshauptmann und die damit verbundene Einweisung in die Besoldungsgruppe A13 erreichen (vgl. Bundesbesoldungsgesetz. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, juris GmbH, 23. Mai 1975, abgerufen am 10. November 2014 (Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 13c des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836) geändert worden ist).). Einschränkend gehören im Heer nur 22 % aller Offiziere und -anwärter einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes an (vgl. Personalamt der Bundeswehr (Hrsg.): Personalinformationen 2008/2009. Stand 2008. Köln 2009 (Zahlen sind bezogen auf die Situation im Heer).).
  3. Die 14½- und 5½-Jahres-Fristen gelten für Fliegendes Personal, Offiziere im Kommando Spezialkräfte, die für besondere Einsätze verwendet werden sowie für Kampfschwimmer. Für alle anderen Offiziere sieht die ZDv 20/7 eine Frist von 15 und sechs Jahren vor.
  4. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento desOriginals vom 7. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de)
  5. Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend § 45 SG und Übergangsbestimmungen gem. § 96 SG. Vgl. Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG). In: Bundesanzeiger Verlag (Hrsg.): BGBl. Teil 1, G 5702. Band 2009, Nr. 7. Bonn 11. Februar 2009, S. 160–275 (BGBl. 2009 I Nr. 7 [abgerufen am 14. November 2014]).
  6. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger und Luftwaffenuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete jägergrüne Flachlitze deutet auf einen Soldaten der Panzergrenadiertruppe, der Infanterie oder der Spezialkräfte hin. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
  7. Offiziere des militärfachlichen Dienstes können also in dieser Laufbahn nicht weiter aufsteigen. In seltenen Fällen kann ein Laufbahnwechsel in eine andere der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Offiziere erfolgen. Die Soldaten können dann zu Stabsoffizieren aufsteigen.

Weblinks

Wiktionary: Stabshauptmann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b c Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3 , Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (web.archive.org [PDF; 3,3 MB; abgerufen am 11. September 2021] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  2. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  3. a b Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  4. a b c d e f g h Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist). PDF (Memento desOriginals vom 11. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  5. Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).
  6. a b Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  7. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  8. a b Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
  9. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  10. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  11. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  12. a b Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento desOriginals vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  13. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  14. a b Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  15. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, juris GmbH (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 45 Abs. 2 (3) – (PDF [abgerufen am 10. November 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  16. Bundespräsident Weizsäcker et al.: Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 23. März 1993. In: BGBl Teil 1. Band 1993, 10 vom 27.03.1993. Bonn 23. März 1993, S. 363 (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
  17. a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
  18. Paul Pietsch: Die Formations- und Uniformirungs-Geschichte des preußischen Heeres. 1808–1910. Band I: Fußtruppen (Infanterie, Jäger, Schützen, Pioniere) und deren Landwehr, Verlag für nationale Literatur, Berlin 1911, S. 40

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