Staatsregierung Renner II

Die Staatsregierung Renner II (15. März – 17. Oktober 1919) war die zweite Regierung des nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zerfall Österreich-Ungarns neu begründeten Deutschösterreich und die erste nach allgemeinen Wahlen vom Parlament gewählte republikanische Regierung.

Amtsperiode

Das zweite Kabinett der Staatsregierung von Karl Renner, dem „Vater zweier Republiken“, wurde von der Konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs auf Grund des am 14. März 1919 beschlossenen Gesetzes über die Staatsregierung[1] am 15. März 1919 gewählt (vier Unterstaatssekretäre wurden später gewählt). Sie war eine Koalitionsregierung der Sozialdemokraten und der Christlichsozialen, die sie mit 99 von 99 abgegebenen Stimmen wählten. (Die großdeutschen Abgeordneten hatten offenbar keine Stimmzettel abgegeben.)[2]

Sie folgte der Staatsregierung Renner I, die am 30. Oktober 1918 von der Provisorischen Nationalversammlung bzw. deren Vollzugsausschuss namens Staatsrat proporzmäßig bestellt worden war und Vertreter aller drei politischen Lager umfasste. Diese Regierung hatte am 3. März 1919 demissioniert, auf Wunsch des Staatsrates aber die Geschäfte bis zur Wahl der Staatsregierung Renner II fortgeführt.

Unter der Regierung Renner II wurden u. a. das "Habsburgergesetz", das "Adelsaufhebungsgesetz", das Arbeiter-Urlaubsgesetz und das "Gesetz betreffend die Errichtung von Betriebsräten" in der Nationalversammlung beschlossen.

Am 17. Oktober 1919 ratifizierte die Nationalversammlung den mit ihrer Ermächtigung vom 6. September von Karl Renner unterzeichneten Vertrag von Saint-Germain, den Friedensvertrag der Kriegssieger mit Österreich. Unmittelbar danach demissionierte das Kabinett Renner II in der Parlamentssitzung. Nach einer Sitzungsunterbrechung wählte die Nationalversammlung am gleichen Tag die Staatsregierung Renner III. Vom gleichen Tag an wurde der Staat Deutschösterreich vertragsgemäß als Republik Österreich bezeichnet.

Staatssekretäre

Staatssekretär (für)AmtsinhaberParteiUnterstaatssekretär
StaatskanzlerKarl Renner, Leiter des Staatsamtes für Inneres und UnterrichtSDAPUnterstaatssekretär für Unterricht Otto Glöckel (SDAP); Unterstaatssekretär für Kultus Wilhelm Miklas (CSP); Unterstaatssekretär für Inneres Matthias Eldersch (SDAP), gewählt 9. Mai 1919
VizekanzlerJodok FinkCSP
JustizRichard BratuschCSP
FinanzenJosef Schumpeterparteilos
Land- und ForstwirtschaftJosef StöcklerCSP 
Handel und Gewerbe, Industrie und BautenJohann ZerdikCSPWilhelm Ellenbogen (SDAP)
soziale VerwaltungFerdinand HanuschSDAPfür Volksgesundheit zuständig: Staatssekretär a. D. Ignaz Kaup (seit 20. März 1919 Sektionschef), Unterstaatssekretär Julius Tandler, gewählt 9. Mai 1919;
Unterstaatssekretär für soziale Verwaltung: Josef Resch (CSP), gewählt 4. April 1919
des ÄußernOtto Bauer (mit der Leitung des Staatsamtes betraut, Rücktritt 26. Juli 1919; dann Karl Renner betraut)SDAPUnterstaatssekretär Egon Pflügl (CSP), gewählt 4. April 1919
HeerwesenJulius DeutschSDAPErwin Waiß (CSP)
VolksernährungJohann Löwenfeld-Rußparteilos
VerkehrswesenLudwig Paul

Belege

  1. StGBl. Nr. 180/1919 (= S. 407 f.)
  2. Stenographische Protokolle. 5. Sitzung der Konstituierenden Nationalversammlung. Samstag, 15. März 1919. Tagesordnung, Punkt 2: Wahl der Staatsregierung (= S. 93 f.)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.