Staatsrat

Staatsrat steht für

Organe zur Beratung des Staatsoberhaupts:

Oberste Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichte:

Regierungen:

Historisch:

Titel:

  • Ehrentitel in Finnland, siehe Valtioneuvos
  • Ehrentitel in Schleswig-Holstein, siehe Nichtakademischer Titel #Schleswig-Holstein
  • Staatsrat (Amt), Amtsbezeichnung eines politischen Beamten in den deutschen Stadtstaaten Hamburg und Bremen oder ein ehrenamtliches Regierungsmitglied in Baden-Württemberg, in Bayern seit 2015 der Titel des Amtschefs der Bayerischen Staatskanzlei.
  • Senatssyndicus oder Staatsrat, einem Senator in seiner Eigenschaft als Präses (Leiter) einer Behörde (Ministerium) in Hamburg beigegebener politischer Beamter
  • Staatsrat (Ehrentitel), historischer Ehrentitel für hohe Staatsbeamte in einigen deutschen Staaten im 19. Jahrhundert
  • Titel für einen Minister ohne Geschäftsbereich