Spielstraße

Aktuelle Version der Beschilderung seit 1992: Erlaubt Kindern das Spielen auf der Straße. Das Sinnbild ist eine Auskopplung aus dem 1980 in der Bundesrepublik eingeführten Zeichen 325.

Eine Spielstraße ist in Deutschland durch das Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Durch das Zusatzzeichen 1010-10 wird Kindern erlaubt, auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen zu spielen. Auch Sport kann durch ein Zusatzschild erlaubt sein. Bis zum Jahr 2009 war dies in der deutschen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO festgelegt. In der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 StVO hieß es dazu: „Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder.“ Die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 wurde im Jahr 2009 gestrichen.[1] Das Zeichen 1010-10 ist im VzKat jedoch erhalten geblieben.

Da eine Sperrung der Straße durch Zeichen 250 auch die Anlieger betrifft, ist diese Konstellation selten. Kommunalverwaltungen können außerdem sogenannte „Spielstraßen auf Zeit“ in ihrem Zuständigkeitsbereich widmen. Hierfür wird eine entsprechende Straße für einen festgelegten Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Geschichte

Ab 1920

Bereits zu Beginn der 1920er-Jahre wurden aus der Ärzteschaft Stimmen laut, die dafür plädierten, Spielstraßen anzulegen. Wesentlicher Grund dafür waren Sparmaßnahmen der Städte, die zur Schließung von öffentlichen Spielplätzen führten. Für den in Berlin tätigen Augenarzt Carl Hamburger (1870–1944) stand der gesundheitliche Aspekt, dass der Organismus junger Menschen nur durch einen konsequenten Aufenthalt im Freien von den positiven Eigenschaften der Natur profitieren könne, im Vordergrund. Er schlug vor, diese Spielstraßen an den überbreiten, verkehrsarmen Ausfallstraßen der Städte zu errichten. Diese Straßen sollten auf drei bis vier Meter Breite verjüngt werden, ebenso die überbreiten Bürgersteige. Der gewonnene Raum könne dann mit Erde befüllt und die herausgebrochenen Pflastersteine verkauft werden. Diesen Raum könnten die Kinder nutzen.[2] Für seine Überzeugungen trat Hamburger viele Jahre lang ein. In einem Vortrag, den er 1929 hielt, führte er an, dass seine Ideen von Spielstraßen 1925 in New York und erst vor kurzem in Tokio aufgegriffen wurden. Nur in Berlin hatte er bis dahin keinen Erfolg gehabt.[3]

Die Versuche, die in der Folge mit Spielstraßen in deutschen Städten stattfanden, waren oftmals nur von kurzer Dauer. Vielfach scheiterten sie am Widerstand der Anwohner, die sich vom Lärm belästigt fühlten und an den Verkehrsteilnehmern, die Beschränkungen für den Verkehr hinnehmen mussten. So zog beispielsweise der Stuttgarter Polizeipräsident 1936 seine versuchsweise Einführung von Spielstraßen nach nur wenigen Monaten zurück.[4]

Nach 1945

Zeichenkombination für eine Spielstraße. Diese Beschilderungs­kombination mit Bild 11 wurde 1949 in Bochum gültig. Wegen fehlender Rechtssicherheit wurden die Zeichen 1952 wieder abgebaut.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die rechtliche Lage für Spielstraßen problematisch. Nach Vorschlägen der Bauverwaltung, des Schulamts und der Polizei wurden in einer Sitzung am 29. November 1949 insgesamt 21 Straßen in Bochum zu Spielstraßen erklärt. Der Grund hierfür war, dass sämtliche Kinderspielplätze im Krieg zerstört worden waren. Nach Beschwerden von Anwohnern, im Besonderen Bergleuten der Nachtschicht, die am Tag schlafen mussten, aber besonders auch durch einen Unfall mit einem Kind, bei dem die Stadt für die Behandlungskosten im Krankenhaus regresspflichtig gemacht wurde, schaffte die Stadt – um weitere Haftungsschäden zu vermeiden – im Oktober 1952 die Spielstraßen wieder ab. Von den 21 Spielstraßen wurden 12 aufgehoben. Als offizieller Grund wurde angeführt, dass zu diesem Zeitpunkt in der Nähe zwischenzeitlich wieder Spielraum außerhalb der Straßen geschaffen worden war. An den verbliebenen Straßen wurde das Zusatzschild „Spielstraße“ entfernt und durch Vorsichtszeichen mit der Aufschrift „Spielende Kinder“ ersetzt.[5]

DDR

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde ein Sperrschild mit der Aufschrift „Spielstraße“ ab 1956 in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Dieser Schritt schuf dort erstmals Rechtssicherheit. Das Zeichen verbot Fahrzeugen aller Art, den als Spielstraße ausgewiesenen Weg zu befahren. Lediglich Anlieger durften passieren.[6]

In der DDR wurden Schilder mit der Aufschrift „Spielstraße“ seit 1979 nicht mehr verwendet. Im Mai 1979 wurde dort die neue Norm TGL 12096/01 gültig. Nun regelte auch hier, wie bereits in Westdeutschland, ein Sinnbild als Zusatzzeichen den Bereich der Spielstraße.

Ab Ende der 1960er Jahre wurden in Westdeutschland allgemeine Verkehrsverbotszeichen mit dem Zusatzschild „Spielstraße – Anliegerverkehr frei“ in Wohnstraßen eingeführt. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der StVO 1971 erhielt erstmals ein bildliches Zusatzschild mit der Bedeutung „Kinder dürfen auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen spielen“ seine Gültigkeit. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der StVO wurde es mit dem allgemeinen Verkehrsverbotszeichen Zeichen 250 aufgestellt.[7]

Ab 1980

Keine Spielstraße: der verkehrsberuhigte Bereich.

Der eingängige Begriff „Spielstraße“ hielt sich im Sprachgebrauch, da der verkehrsberuhigte Bereich erst 1980 in der Straßenverkehrs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde. In der DDR blieb der Begriff „Spielstraße“ über die 1978 gültig gewordene StVO bis zur Wende 1990 erhalten. Ab 2000 erhielt die Verwendung des Begriffs durch die Diskussionen um Shared Space und die Begegnungszone neuen Aufwind.[8]

Verkehrszeichen

Spielstraße auf Zeit

Spielstraße in der Sackgasse jeden Freitag von Mai bis September (Berlin, Dresdener Straße)[9]

Kommunalverwaltungen können Spielstraßen auf Zeit in ihrem Zuständigkeitsbereich einführen. Hierfür wird eine entsprechende Straße für einen festgelegten Zeitraum für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine der ersten Kommunen, die das realisierten, war 2002 die hessische Stadt Griesheim.

Im August 2019 gab der Berliner Ortsteil Kreuzberg die Böckhstraße als temporäre Spielstraße frei. Sie wird jeden Mittwoch zwischen 14 und 18 Uhr komplett für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Zur Kennzeichnung dienen außer den üblichen Verkehrszeichen auch großflächige blaue Markierungen in Straßenmitte, die das Spielstraßenschild mit weißer Farbe darstellen.[10] Ab Mai 2020 wurden auf 19 weiteren Straßen des Bezirks Spielstraßen am Sonntagnachmittag eingerichtet, um die Wiedereröffnung der Spielplätze zu begleiten.[11] Bis einschließlich 2023 haben über 1000 temporäre Spielstraßen in Berlin stattgefunden.[12]

Innerhalb der rheinland-pfälzischen Sommerferien sperrt die Stadt Bad Kreuznach vom 13. Juli bis 14. August 2020 drei Straßen, um daraus temporäre Spielstraßen zu machen.[13]

Siehe auch

sowie

Literatur

  • Wolf Jobst Siedler: Verordnete Gemütlichkeit: Abgesang auf Spielstraße, Verkehrsberuhigung und Stadtbildpflege. Severin, Berlin 1985, ISBN 3-88679-125-4.
  • Carl Hamburger: Spielraum für Großstadtkinder. Vorschläge zu einer besseren Ausnutzung der großstädtischen Freiflächen. Teubner, Berlin/Leipzig 1919.

Weblinks

Commons: Spielstraße – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Spielstraße – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
  2. Carl Hamburger: Spielstraßen oder der kürzeste Weg ins Freie. In: Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, Heft 11 (1921), S. 388–390; hier: S. 388–389.
  3. Vortrag von Carl Hamburger. In: Zeitschrift für Schulgesundheitspflege und soziale Hygiene (1929), S. 48 u. S. 50.
  4. Kommunales Mosaik. In: Der Gemeindetag. Zeitschrift für deutsche Gemeindepolitik 30. Jg., Nr. 7 (1936), S. 303.
  5. Verwaltungsbericht der Stadt Bochum, 1952, S. 71.
  6. Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956. (ohne Seitenzahlen)
  7. Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. S. 1588.
  8. Sprachgebrauch des Begriffs „Spielstraße“ im Google Ngram Viewer von 1960 bis 2008.
  9. Temporäre Spielstraßen 2023 in Friedrichshain-Kreuzberg, online im Internet: 2024-01-04
  10. Berlins erste Spielstraße auf Zeit in Kreuzberg. In: Berliner Morgenpost, 7. August 2019.
  11. Aufruf an Bürger*innen und Nachbarschaftsinitiativen in Friedrichshain-Kreuzberg zur Betreuung temporärer Spielstraßen – digitales Anmeldeverfahren am 28. und 29. April. 27. Mai 2020, abgerufen am 15. Oktober 2020.
  12. Pressemitteilung Nr. 171: Jubiläum: über 1000 temporäre Spielstraßen seit 2019 – Zukunft des Projekts ist ungewiss. 1. August 2023, abgerufen am 4. Januar 2024.
  13. Mehrere Straßen in Bad Kreuznach werden zu temporären Spielstraßen – Bitte um Tempo 30 im Stadtgebiet bad-kreuznach.de; online im Internet: 12. Juli 2020

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Spielstraße: Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1010-10. Diese Zeichenkombination wurde mit der StVO-Novelle von 1992 gültig. Für den Rotton wurde RAL-Verkehrsrot (digitaler Farbcode: #C1121C) gewählt.
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Spielstraße: Bild 11 mit Zusatztafel. Eine Zeichenkombination, wie sie bereits Ende der 1960er Jahre in Westdeutschland eingesetzt wurde. Die Zeichen stammen aus der Zeit vor Einführung der StVO 1970 und halten sich gestalterisch an die Vorgaben der StVO von 1956. Nachgezeichnet nach einem entzerrten Foto aus dem Jahr 1970. Für den Rotton wurde von den Behörden das RAL-Farbtonregister 840 R gewählt. Der dort verzeichnete Rotton (RAL 3000) ist in der Abbildung wiedergegeben.
Bild 201- Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge, StVO DDR 1977.svg
Bild 201: Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge, Straßenverkehrs-Ordnung 1977, TGL 12 096/01, November 1978, verbindlich ab 1. Mai 1979. Nenngrößen: 600 und 800 mm.


  • Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der im November 1978 bekanntgegebenen Norm TGL 12 096/01 (Anlagen des Straßenverkehrs -Leiteinrichtungen – Verkehrszeichen). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der erstmals im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. Die 12 mm durchmessenden, normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 12 096/01, Tabelle 10, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbar bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO die überarbeitete TGL 21196/04 (Anstrichstoffe, Farbregister) vom März 1977, die ab 1. Januar 1978 verbindlich wurde.
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Zeichen 325.1 – Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs. Das Zeichen wurde als „Zeichen 325“ nach der Verordnung zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 neu eingeführt. Die Nummernänderung von 325 zu 325.1 erfolgte zum 1.9.2009. Der korrekte digitale RAL-Farbton Signalblau (Farbcode: #154889) wird wiedergegeben.
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Spielstraße: Zeichen 250 mit Zusatzzeichen. Diese Zeichenkombination wurde mit Einführung der StVO von 1970 in Westdeutschland gültig. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. S. 1588. Für den Rotton wurde 1971 RAL-Verkehrsrot (digitaler Farbcode: #C1121C) gewählt.
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Spielstraße: Bild 11 mit Zusatzschild, Stadt Bochum. Nach Vorschlägen der Bauverwaltung, des Schulamts und der Polizei wurden in einer Sitzung am 29. November 1949 insgesamt 21 Straßen in Bochum zu Spielstraßen erklärt. Der Grund hierfür war, daß sämtliche Kinderspielplätze im Krieg zerstört worden waren. Nach Beschwerden von Anwohnern, im Besonderen Bergleute in der Nachtschicht, die am Tag schlafen mußten, aber besonders auch durch einen Unfall mit einem Kind, bei dem die Stadt für die Behandlungskosten im Krankenhaus regreßpflichtig gemacht wurde wurde das Thema Spielstraßen um Haftungsschäden zu vermeiden im Oktober 1952 nochmals zum Thema. Von den 21 Spielstraßen wurden 12 aufgehoben. Zumeist, weil zu diesem Zeitpunkt in der Nähe zwischenzeitlich wieder Spielraum außerhalb der Straßen geschaffen worden war. Bei den verbliebenen Straßen wurde das Zusatzschild „Spielstraße“ entfernt und durch Vorsichtszeichen mit der Aufschrift „Spielende Kinder“ ersetzt.
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"Temporäre Spielstraße" / "Spielstraße auf Zeit" in Berlin wahrscheinlich in der Dresdener Straße: Dresdener Straße (zw. Erkelenzdamm und NKZ) Freitags, 15-18 Uhr; Mai – Sept. (außer Sommerferien)
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Bild 19 b: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art (frei für Anlieger). Verkehrszeichen der Deutschen Demokratischen Republik nach der StVO von 1956. Quelle: Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956.
  • Typfarbkarte 5/62: Rot 3000 (= RAL-Farbtonregister 840 R: 3000 = TGL 21196 (1969): 0605 „Signalrot“ = Lab L 44,78, a 50,80, b 26,62)
Zur CIELab-Umwandlung siehe: TGL 21196 (Juni 1987): Anstrichstoffe – Farbregister – Vorzugsfarben
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Ein Teil der George-Marschall-Straße in Wiesbaden ist zu einer Spielstraße umgewidmet.
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Ein Teil der George-Marshall-Straße in Wiesbaden ist zu einer Spielstraße umgewidmet.
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Bild 416: Spielstraße - für Anlieger frei, Straßenverkehrs-Ordnung 1977, TGL 12 096/01, November 1978, verbindlich ab 1. Mai 1979. Nenngröße: 500 x 300 mm


  • Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der im November 1978 bekanntgegebenen Norm TGL 12 096/01 (Anlagen des Straßenverkehrs -Leiteinrichtungen – Verkehrszeichen). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der erstmals im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Alle zwei genannten Normen wurden am 01.01.1968 verbindlich. Die 12 mm durchmessenden, normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 12 096/01, Tabelle 10, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbar bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben. Anwendung fand bei der Einführung dieser StVO die überarbeitete TGL 21196/04 (Anstrichstoffe, Farbregister) vom März 1977, die ab 1. Januar 1978 verbindlich wurde.