Spenderkind

Ein Spenderkind (engl. donor offspring / donor conceived person) ist eine Person, die durch eine Samenspende entstanden ist. Der Verein Spenderkinder schätzt, dass in Deutschland etwa 100.000 Spenderkinder leben, von denen ungefähr 5–10 % von ihrer Entstehung wissen.

Medizinisch wird die Samenspende als donogene oder heterologe Insemination und allgemein als AID (artificial insemination by donor) bezeichnet. Diese Methode der künstlich assistierten Befruchtung gibt es in Deutschland seit Anfang des 20. Jahrhunderts; sie wurde ab ca. 1970 Gegenstand von gesellschaftlichen und juristischen Auseinandersetzungen. Gegenwärtig gibt es für die in diesem Bereich tätigen Ärzte eine Richtlinie[1] der Bundesärztekammer und die Empfehlungen[2] des Arbeitskreises für Donogene Insemination e.V., beide aus dem Jahr 2006.

Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Früher wurde davon ausgegangen, dass es für das Kind besser sei, wenn es nicht davon in Kenntnis gesetzt wird, dass es durch eine Samenspende entstanden ist. Weiter ging man davon aus, dass das Wissen um die eigene Herkunft nicht wichtig sei. Heute basiert die Aufklärung und Beratung von Familien auf Erfahrungen und Studien und empfiehlt eine frühe Aufklärung. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, welches 1989 vom Bundesverfassungsgericht festgelegt[3] und wie folgt begründet wurde, ist maßgeblich:

„Als Individualisierungsmerkmal gehört die Abstammung zur Persönlichkeit, und die Kenntnis der Herkunft bietet dem Einzelnen unabhängig vom Ausmaß wissenschaftlicher Ergebnisse wichtige Anknüpfungspunkte für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität. Daher umfasst das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung.“

BVerfGE 79,256 (31. Januar 1989): [1]

Obwohl dieses Urteil deutlich aussagt, dass jeder Mensch bei Volljährigkeit seine genetischen Eltern erfahren darf, wurden Spenderdaten lange Zeit geheimgehalten oder vernichtet. 2006 empfahlen Bundesärztekammer und ADI (s. o.), die Identitätsdaten des Spenders 30 Jahre lang aufzubewahren. Seit 2007 schreibt das Gewebegesetz, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie 2004/23/EG[4] umsetzte, diese Frist verbindlich vor. Die Vereinbarungen zwischen Samenbank, Spendern, Ärzten und Eltern sind insofern nachrangig, Anonymität kann den Samenspendern nicht garantiert werden.[5] Im Februar 2013 urteilte[6] das Oberlandesgericht Hamm, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im Rahmen der Abwägung höher als die Anonymität des Spenders bewertet werden könne.

Organisationen

In Deutschland vertritt der Verein Spenderkinder die durch Samenspende gezeugten Personen. Er setzt sich medial und politisch für eine Verbesserung der rechtlichen Lage, Aufklärung und für eine Enttabuisierung ein. Der Verein setzt sich einheitlich aus deutschen Spenderkindern zwischen 18 und 45 Jahren zusammen und arbeitet ehrenamtlich.

Ebenso vertritt der Verein DI-Netz e.V. – als deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende – Kinder aus Samenspende gemeinsam mit ihren Eltern. Das Familien-Netzwerk setzt sich für die gesellschaftliche Akzeptanz der Familiengründung mit Samenspende ein, für die Aufklärung und das Recht der Kinder auf Kenntnis der Abstammung.

Literatur

Fachliteratur

  • Fischer, Tobias H. J.: Ethische Aspekte der Donogenen Insemination. Doktorarbeit in Medizinethik, Greifswald 2011, auch: Kassel university press 2012, ISBN 978-3-86219-316-5.
  • Koch, Hans-Georg: Fortpflanzungsmedizin im europäischen Rechtsvergleich. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. (B 27/2001), S. 44–54.
  • Lüderitz, Alexander; Dethloff, Nina: Familienrecht – ein Studienbuch. 28. Aufl., Beck, München.
  • Oelsner, Wolfgang; Lehmkuhl, Gerd: Spenderkinder – Künstliche Befruchtung, Samenspende, Leihmutterschaft und die Folgen: Was Kinder fragen werden, was Eltern wissen sollten. Fischer & Gann, Februar 2016, ISBN 978-3903072169.
  • Rotax, Horst-Heiner: Zum Recht des Kindes auf Information über seine leiblichen Eltern und zum Recht der Eltern auf Information über tatsächliche Mutter- bzw. Vaterschaft. In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie. Vol. 56. 2007, Nr. 2, S. 148–171.
  • Rütz, Eva Maria K.: Heterologe Insemination – Die rechtliche Stellung des Samenspenders.
  • Thorn, Petra: Die Geschichte unserer Familie – Ein Buch für Familien, die sich mit Hilfe der Spendersamenbehandlung gebildet haben. Mörfelden 2006, ISBN 3-9811410-0-8.
  • Thorn, Petra: Familiengründung mit Spendersamen, Ein Ratgeber zu psychosozialen und rechtlichen Fragen. September 2008, ISBN 978-3-17-020124-8.
  • Thorn, Petra: Männliche Unfruchtbarkeit und Kinderwunsch – Erfahrungen, Lebensgestaltung, Beratung (Rat & Hilfe). Kohlhammer, 1. Aufl. 2010, ISBN 3-17-021010-6.

Romane

  • Ani, Friedrich: Das unsichtbare Herz, Deutscher Taschenbuch Verlag 2009, ISBN 3-423-62386-1. Ein Jugendbuch über drei Teenager, die durch eine Samenspende gezeugt wurden und sich in einem Chatroom kennenlernen.
  • Kermalvezen, Arthur: Ganz der Papa – Samenspender unbekannt, Patmos-Verlag 2009. Erfahrungsbericht eines französischen Spenderkindes, jetzt Mitte 20, der schon im Alter von drei Jahren von seinen Eltern erfuhr, dass er der Sohn eines anonymen Samenspenders ist. In Frankreich engagiert sich der Autor in der Association Procréation Médicalement Anonyme, einer Initiative von Spenderkindern.
  • Stehle, Katrin: Spenderkind, Gabriel-Verlag 2012, ISBN 3-522-30284-2. Roman für Jugendliche.
  • Holgersson, Lars: Jackpot – eine Heidelberger Romanze. Neobooks 2015, ISBN 978-3-7380-4140-8. Roman über die Suche zweier Spenderkinder nach ihren biologischen Vätern.

Zeitschriften

  • Naumann, Dirk: Vereitelung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei künstlicher Insemination, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 4/1999, S. 142–144.
  • Schnitter, Jane T.: Let me explain: A story about donor insemination, Perspectives Press, Indianapolis 1995, ISBN 0-944934-12-9. Ein Aufklärungsbuch für Kinder.
  • Telus, Magdalena: Reproduktionsmedizin – Zwischen Trauma und Tabu, in: Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 51–52.

Rundfunkberichte

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Muster-Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktion. (2006, PDF; 143 kB)
  2. Empfehlungen des Arbeitskreises für Donogene Insemination zur Qualitätssicherung der Behandlung mit Spendersamen in Deutschland. (Februar 2006, PDF; 597 kB)
  3. Jörg Menzel, Thomas Ackermann: Verfassungsrechtsprechung: hundert Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Retrospektive. Mohr Siebeck, 2000, ISBN 978-3-16-147315-9, S. 407ff.
  4. EU-Richtlinie 2004/23/EG vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. (PDF) (PDF)
  5. Rauscher, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2011, Anhang zu § 1592, Rn. 16
  6. OLG Hamm I-14 U 7/12, 6. Februar 2013