Sparren (Heraldik)

Wappen der Grafschaft Ravensberg

Unter einem Sparren (englisch und französisch: chevron) versteht der Heraldiker in der Wappenkunde das Heroldsbild, welches zwei rechts und links der gedachten Wappenmittellinie schräg abfallende, an der Spitze miteinander verbundene Balken („Sparren“) darstellt.

Verschiedene Bezeichnungen sind in alten heraldischen Büchern zu finden: „Schleife“, „Sparrenstreif“, „Dachsparren“ oder nur „Streif“. Die Begrenzungslinien zum Schildhaupt werden mit „Giebel“ bezeichnet. Unheraldisch sind „Spießbalken“ oder „Spitzbalken“ als Namen für den Sparren.

Ausformung und Verwendung

Diese Spitze zeigt zum oberen Wappenschildrand oder bis zum Schildhaupt. Diese winklig stehenden Balken sollten als Sparren eine Breite von 27 der Schildbreite nicht übersteigen.

Die Spitze berührt den Schildrand und heißt dann bei der Blasonierung (Wappenbeschreibung) „Giebel“. Die Ausführung kann, genau wie beim Wappenschild, alle Farben, Formen und Figuren aufnehmen. Er kann nach allen parallel laufenden Wappenschnitten vom ganzen Schild abgeteilt sein. Heroldsbilder und gemeine Figuren sind im Sparren möglich. Viele Bezeichnungen der Sparrengestaltung werden direkt als zusammengesetztes Wort gebraucht, z. B. „Zinnensparren“. Reicht die Spitze deutlich nicht an den oberen Schildrand, ist der Sparren „gedrückt“. Endet sie unterhalb der Schildmitte, ist der Sparren „erniedrigt“. Keine direkte Randberührung wird heraldisch nicht erwähnt.

Eine wichtige Darstellung ist der Sparren mit der nach dem Schildfuß zeigenden Spitze. Diese Sparren sind als „gestürzt“ oder „Sturzsparren“ zu blasonieren.

Ein schmaler Sparren wird auch „Sparrenleiste“ genannt. Die Schenkel haben nur halbe Breite.

Unterschiedliche Farbgebung (Tingierung) der rechten und linken Seite der Sparenteile werden mit „gegengesparrt“ beschrieben oder mit „in verwechselten Farben“. Der Sparren hat das Aussehen, ob linke und rechte Seite gegeneinander verschoben wurde.

Bei der Verwendung des Sparrens kann auch von einer „Sparrenteilung“ gesprochen werden, da der Schild mindestens in ein oberes und ein unteres Feld geteilt wird (bei mehreren Sparren sinngemäß). Diese müssen aber ab einer gewissen Zahl schmaler gezeichnet werden, um die Proportionen zu wahren.

Sparren können nebeneinander und/oder auch gegeneinander gleichzeitig im Wappen sein (z. B. Herren von Eppstein, Grafen von Hanau, Grafen von Ravensberg).

Ist der Sparren unterbrochen, wird dieser mit „gebrochen“ beschrieben. Diese Formulierung ist auch für andere mit einem Schnitt geteilte Heroldsbilder verbindlich.

Ist die Spitze eines erniedrigten Sparrens abgeflacht oder abgeschnitten, ist es ein „gestutzter“ Sparren.

Beispiele

Siehe auch

Weblinks

Commons: Sparren (chevron) in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Schilde mit mehreren Sparren, gesparrt (chevronny) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wappen der Marktgemeinde Wallerstein
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Wappen von Absberg
„In Silber über schwarzem Dreiberg ein eingeschweifter roter Sparren.“
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Wappen der Gemeinde Ostrohe im Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein.
Blasonierung: In Silber ein rechts von einem grünen Eichenblatt, links von einer grünen Ähre begleiteter, unten einen beblätterten schwarzen Rohrkolben einschließender roter Sparren.
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Wappen der Gemeinde Bovenau im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein.
Blasonierung: Von Rot und Silber stufengiebelförmig schräglinks geteilt. Oben eine silberne verzierte Schale, unten ein blauer Abendmahlskelch.
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Description: Coat of arms of the German noble family of Eppstein

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