Spannungseinbruch

Bei einem Spannungseinbruch in der Stromversorgung nimmt die Versorgungsspannung kurzzeitig ab. Umgangssprachlich wird dies oft auch „Schlag auf das Netz“ oder „Netzwischer“ genannt.

Gemäß der Norm EN 50160, die die Energieversorgungsqualität in öffentlichen Stromnetzen beschreibt, ist ein Spannungseinbruch immer dann gegeben, wenn die Nennspannung für mindestens 10 ms auf weniger als 90 % der vertraglich vereinbarten Versorgungsspannung fällt; bei 230 V sind das Einbrüche auf unter 207 V, die – bei einer Netzfrequenz von 50 Hz – für mindestens eine halbe Periodendauer bestehen. Eine Beschränkung der Anzahl der Zulässigkeit solcher Ereignisse besteht in der Norm nicht.

Ein Spannungseinbruch entsteht, wenn ein starker Strom das Netz belastet. Dies ist besonders beim Einschalten von Elektromotoren der Fall, die einen hohen Anlaufstrom haben. Der vorübergehend höhere Strom bewirkt einen größeren Spannungsabfall am Innenwiderstand der Spannungsquelle sowie am Leitungswiderstand, dadurch sinkt die Klemmenspannung ab (siehe Spannungsquelle), außerdem steigt zugleich der Zuleitungsspannungsverlust an.

Beispiel: Wenn man seinen Staubsauger einschaltet, wird das Licht kurz dunkler.

In Gleichspannungssystemen kann das Einbrechen der Spannung durch Kondensatoren kompensiert werden, die den kurzfristig benötigten Strom liefern können.

Literatur

  • Hartmut Kiank, Wolfgang Fruth: Planungsleitfaden für Energieverteilungsanlagen. Publicis Publishing, Erlangen 2011, ISBN 978-3-89578-359-3.
  • Klaus Heuck, Klaus-Dieter Dettmann, Detlef Schulz: Elektrische Energieversorgung. 7. Auflage, Friedrich Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden, 2007, ISBN 978-3-8348-0217-0.

Siehe auch

Weblinks