Solarium
Ein Solarium (in Deutschland umgangssprachlich auch Sonnenbank) ist eine technische Einrichtung zur Bestrahlung des Körpers mit UV-Licht. In der Regel wird damit eine Bräunung der Haut aus kosmetischen Gründen bezweckt; Solarien werden aber auch in der Medizin zur Behandlung von Hautkrankheiten eingesetzt. Das lateinische Wort solarium existierte schon in der Antike. Es leitet sich von sol („Sonne“) ab und bezeichnete ursprünglich eine Terrasse oder ein Flachdach. Das Wort war zum ersten Mal in althochdeutscher Zeit entlehnt und lebt heute noch als Söller weiter.
Exzessives Sonnenbaden (egal ob unter der natürlichen Sonne oder im Solarium) wird Tanorexie (Bräunungssucht) genannt. Seit Jahren warnen Politiker, Ärzte und Gesundheitsorganisationen wie die Deutsche Krebshilfe vor den Gefahren künstlicher UV-Strahlen, da eine Benutzung das Risiko für Hautkrebs erhöhen kann. Infolgedessen trat am 1. Januar 2012 die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV)[1] [Verordnung nach §§ 3 und 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NiSG)[2]] in Kraft. Sie soll unter anderem für mehr Sicherheit in Solarien sorgen.
Dies hatte sinkende Zahlen von Solarien und Solariennutzung zur Folge. Nach einer Hochzeit in den 1980er und 1990er Jahren halbierte sich zwischen 2000 und 2020 die Zahl der kommerziell betriebenen Solarien in Deutschland von ursprünglich etwa 7500. In Umfragen gaben 2012 bundesweit noch 14,6 % der befragten Deutschen zwischen 14 und 45 Jahren an, die Sonnenbank zu nutzen. Diese Zahl ging 2015 auf elf und 2018 auf 8,8 Prozent zurück. Lediglich bei Minderjährigen stiegen die Zahlen, obwohl ihnen die Nutzung von Solarien eigentlich verboten ist.[3] In Wien wurden von 2007 bis 2017 40 % der Solarien geschlossen.[4]
In allen Bundesstaaten Australiens, ausgenommen Tasmanien, sind kommerziell betriebene Solarien spätestens seit dem 1. Januar 2016 verboten.[5][6]
Technik
Die weltweit erste Sonnenbank wurde im Herbst 1975 von Friedrich Wolff geschaffen und danach weiterentwickelt. Der Prototyp war noch gefährlich und verursachte Sonnenbrand, war aber ursprünglich zur Stimmungsaufhellung und zur Leistungsverbesserung entwickelt worden und sollte die Vitamin-D-Bildung stimulieren. Die Hautbräunung war ursprünglich ein Nebeneffekt, den Wolff zunächst zu vermeiden versuchte, indem er weiter nach einem „sicheren Licht-Spektrum“ forschte.[7] Die Entwicklung von der ursprünglich angestrebten „medizinischen Lichtcouch“ zum kosmetischen Solarium folgte danach. Die wesentlichen technischen Komponenten eines Solariums sind eine künstliche UV-Strahlenquelle, verschiedene Filter und Reflektoren sowie ein mechanischer Aufbau mit einer festgelegten Nutzfläche.[8]
Als UV-Strahlenquelle verwendet man Quecksilberdampflampen. Es handelt sich um einen Glaskolben mit beidseitig angebrachten Elektroden. Bei Stromfluss werden durch diese Elektronen emittiert. Ein Zusammenstoß der Elektronen mit den im Glaskolben befindlichen Quecksilberatomen führt zu einer Emission von Ultraviolettstrahlung. Die in Solarien verwendeten Bräunungslampen sind mit einem Leuchtstoff beschichtet. Bei Auftreffen der Ultraviolettstrahlung wird diese durch die Leuchtschicht in das gewünschte langwellige Spektrum transformiert. Durch Anpassung der Charakteristika der Leuchtschicht ist es möglich, die gewünschten Anteile an UV-A- und UV-B-Strahlung zu erreichen.
Teilweise werden in Solarien Niederdruckröhren eingesetzt. Diese verfügen über ein längeres Elektrodengestell als herkömmliche Leuchtröhren. In Niederdruckröhren ist die für die Funktionsweise notwendige Temperatur niedriger. Neben einer erhöhten Leistung ergibt sich durch diese Eigenschaft eine höhere Lebensdauer.
Eine technische Besonderheit ist die in einigen Bräunungslampen eingesetzte (weiße) Reflektorschicht entlang der Hälfte des Zylinderumfangs. Durch Einschlämmung dieser in den Glaskolben werden Außenreflektoren in den Solarien obsolet.
In verschieden starken Solarien können unterschiedliche Bräunungsergebnisse erzielt werden. Dies liegt zum einen an unterschiedlich starken UV-Röhren und zum anderen an den unterschiedlichen Verhältnissen zwischen den UV-A- und UV-B-Anteilen der UV-Strahlung. Während der UV-A-Anteil hauptsächlich eine oberflächliche Bräune erzeugt, die sehr schnell auftritt und intensiv ist, aber dafür auch schneller verblasst, ist die UV-B-Strahlung vor allem für längere Bräunungsergebnisse verantwortlich. Der Nachteil der UV-B-Strahlung ist, dass die Bräune erst ein bis zwei Tage nach dem Solariumbesuch sichtbar wird. Viele Sonnenbänke besitzen zudem im Bereich gegenüber dem Gesicht eine oder mehrere Quarzlampen zur zusätzlich intensiven Gesichtsfeldbräunung nach dem Prinzip der Höhensonne. Es ist also je nach dem gewünschten Bräunungsziel die entsprechende Sonnenbank zu wählen. Die Gerätebestückung in puncto Auswahl des Herstellers, des Gerätetyps und Modells kann von Sonnenstudio zu Sonnenstudio unterschiedlich sein und liegt im Ermessen des Betreibers. Es existieren vereinzelt noch ältere Geräte in den Studios, die aufgrund ihrer Strahlenstärke von 0,6 Watt/m² und mehr nicht mehr zertifiziert werden können und nach Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) eigentlich nicht mehr betrieben werden sollten.
Neuere Geräte (z. B. „0,3-Watt-Geräte“) erfüllen die derzeit gültigen gesetzlichen Anforderungen gemäß Brüsseler Beschluss vom Juli 2007 und gelten als unbedenklich. Dennoch soll der Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung in Maßen und an den jeweiligen Hauttyp angepasst dosiert werden.
Motivationen
Zu den Motivationen ins Solarium zu gehen bzw. sich zu Bräunen oder damit aufzuhören, gehören:[9]
- Ästhetische Werte: Ein gebräunter Haut wurde häufig als attraktiv empfunden – etwa im Hinblick auf die Wirkung auf das andere Geschlecht. Es diente dazu, Narben zu kaschieren, schlanker zu wirken und die Muskulatur hervorzuheben. Auch soziale Anlässe wie Partys oder Feiertage wurden als Verstärker genannt, sich zu bräunen. Gebräunte Haut galt als Symbol für Gesundheit, Wohlstand, Ehrgeiz und einen erfolgreichen Lebensstil. Sie wurde zudem als Mittel zur Steigerung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl betrachtet. Ästhetische Bedenken wie vorzeitige Hautalterung oder Hautschuppung wurden häufig als Gründe für den Verzicht auf Bräunung genannt. Als Auslöser für eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes wurden vor allem ästhetische Normen genannt, die durch Gleichaltrige geprägt wurden. Andere nannten Prominente als Vorbilder, da gebräunte Haut als wünschenswertes und gesellschaftlich akzeptiertes Ideal vermittelt wurde. Frauen stehen dabei unter größerem Druck als Männer, ein gebräuntes Erscheinungsbild zu zeigen.[9] Es wurde jedoch nicht berichtet, dass Gleichaltrige die Wertschätzung für gebräunte Haut oder das Verhalten hinsichtlich eines Bräunungsverzichts direkt beeinflusst hätten – obwohl in den letzten Jahren ein gesellschaftlicher Trend zu einem „natürlicheren“ Aussehen beobachtet wurde. Wenn keine Alternativen verfügbar waren, griffen viele auf das Solarium zurück. Produkte wie Sprays oder Lotionen („Spray-Tanning“ bzw. „künstliche Bräune“) wurden häufig als ästhetisch unzureichend empfunden – etwa wegen eines orangefarbenen Farbtons, ungleichmäßiger Verteilung oder unerwünschter Rückstände. Sonnenbaden wurde als umständlich und zeitintensiv beschrieben, wobei die Ergebnisse oft als weniger zufriedenstellend im Vergleich zur Solariumbräune wahrgenommen wurden. Einige befürworteten Alternativen zu Indoor-Bräunungsprodukten, nutzten sie jedoch nur selten – meist zur Vorbereitung auf besondere Anlässe oder den Sommer. Eine Minderheit, die diese Alternativen als akzeptabel empfand, griff nach dem Verzicht auf Solariumbesuche darauf zurück. In manchen Fällen war die Akzeptanz solcher Alternativen sogar der Hauptgrund für den Verzicht. Die einfache Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Indoor-Bräunung wurde als Grund genannt, warum Alternativen nicht genutzt wurden. Andere gaben das Bräunen aus Zeitmangel auf oder wenn die Studios nicht mehr günstig gelegen waren bzw. Alternativen leichter zugänglich wurden.[9]
- Körperliche Auswirkungen: Einige Personen berichteten, dass Solariumbesuche Hautprobleme lindern könnten – etwa durch eine „Vorbräunung“ vor dem Urlaub, um Sonnenbrand vorzubeugen. Auch wurde das Solarium als Quelle für Vitamin D genannt, um körperliche Beschwerden zu mildern. Laut den Studienautoren gaben viele Nutzer gesundheitliche Vorteile als Grund an, um nicht zuzugeben, dass sie sich aus ästhetischen Motiven bräunten. Es gab jedoch Hinweise darauf, dass die Motivation zum Aufhören stieg, wenn die vermeintlichen gesundheitlichen Vorteile durch körperliche Schäden – etwa Veränderungen an Muttermalen – überschattet wurden.[9]
- Psychische Auswirkungen: Das Bräunen wurde auch mit psychischem Wohlbefinden in Verbindung gebracht – etwa durch die entspannende Wirkung, die „Zeit für sich selbst“, oder durch positive soziale Interaktionen mit Dienstleistern. Auch das angenehme körperliche Empfinden beim Bräunen sowie die Linderung psychischer Beschwerden wie saisonaler Depressionen wurden genannt. Zudem wurde berichtet, dass ein gebräunter Teint das Selbstbewusstsein steigere. Wenn jedoch erkannt wurde, dass der Prozess keinen Spaß machte, war die Motivation zum Aufhören besonders hoch. Manche gaben an, sich dem Verhalten ihrer Altersgruppe anpassen zu wollen, um nicht „aus der Reihe zu tanzen“. In einigen Fällen wurden sie sogar aktiv von Gleichaltrigen daran erinnert, sich zu bräunen. Entfiel dieser soziale Einfluss, neigten viele dazu, das Sonnenbaden einzustellen. Indoor-Bräunung wurde teilweise als Gewohnheit oder sogar als Sucht beschrieben – ein Beispiel für automatisiertes Verhalten, das aufgrund psychischer Vorteile aufrechterhalten wurde. Ein Teilnehmer sprach von einer „Sehnsucht nach Wärme und Empfindung“. Personen, die ihr Bräunungsverhalten nicht als süchtig machend empfanden, hatten es leichter, damit aufzuhören und erlitten keine psychischen Beeinträchtigungen.[9]
Rechtliche Situation in Deutschland
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bietet Solarienbetreibern an, die Sicherheit ihrer Geräte freiwillig prüfen und zertifizieren zu lassen.[10] Allerdings hatten in den ersten drei Jahren nur 90 von über 4000 gewerblichen Sonnenbankbetreibern diese Möglichkeit genutzt und das Verfahren wurde infolgedessen 2010 eingestellt.[11][12]
Im Jahre 2002 hatte das BfS bei Stichprobentests festgestellt: „Ein großer Teil der untersuchten Solarien wies Bestrahlungsintensitäten auf, die die Intensität der Mittagssonne am Äquator um ein Mehrfaches übertreffen.“[13] Daher ist die Bestrahlungsdauer im Solarium auch gewöhnlich wesentlich kürzer als ein Sonnenbad in der Natursonne.
Ein Verbot der Solariennutzung für Minderjährige mit der Begründung der Krebsgefahr war Teil des geplanten und im Januar 2009 gescheiterten Umweltgesetzbuchs. Das Verbot wurde daraufhin unabhängig vom Umweltgesetzbuch erlassen. Am 10. März 2009 wurde der Gesetzesentwurf von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vom Bundeskabinett verabschiedet[14] und am 19. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen.[15][16] Das Verbot der Solariennutzung für Minderjährige wurde mit der Erkenntnis begründet, dass eine frühe und intensive Exposition gegenüber ultravioletter Strahlung (UV-Strahlung) das Risiko, im späteren Leben an Hautkrebs zu erkranken, deutlich erhöht. Besonders gefährdet sind junge Menschen, die bereits in ihrer Kindheit und Jugend zahlreiche UV-bedingte Pigmentmale entwickelt haben. Wenn sie sich zusätzlich zur natürlichen Sonnenstrahlung auch künstlicher UV-Strahlung – etwa in Solarien – aussetzen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein malignes Melanom bildet. Die entscheidenden Zellschäden, die später zur Entstehung von Hautkrebs führen können, entstehen häufig bereits im Jugendalter – einer sensiblen Entwicklungsphase, in der die Haut besonders anfällig für UV-Einwirkungen ist.[17]
Am 21. Dezember 2011 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Solarienverbot für Minderjährige als nicht unverhältnismäßig und stellte fest, dass weder die allgemeine Handlungsfreiheit der Jugendlichen nach Art. 2 Abs. 1 GG, noch das Erziehungsrecht, noch die Berufsfreiheit verletzt werden. In der Verfassungsbeschwerde wurde kritisiert, dass es keine verfassungsrechtliche Pflicht gebe, gesund oder vernünftig zu leben, dass keine Grundrechte Dritter beeinträchtigt würden und dass mögliche Gesundheitskosten für die Allgemeinheit das Verbot nicht rechtfertigten. Auch der Jugendschutz rechtfertige kein generelles Nutzungsverbot für alle Minderjährigen, das zudem ungeeignet sei, da Jugendliche vermehrt natürliche UV-Strahlung nutzen könnten, die ebenso wirke wie künstliche. Das Schutzkonzept sei unschlüssig, weil private Solariennutzung nicht verboten werde, und der Gesetzgeber habe die Schwere des Eingriffs nicht ausreichend und den Grenzen der Zumutbarkeit für die Betroffenen abgewogen. UV-Strahlung habe auch positive Wirkungen, etwa für die Vitamin-D-Bildung, und ein milderes Mittel wäre eine Nutzung mit elterlicher Erlaubnis oder Begleitung. Betreiber bemängelten Umsatzeinbußen durch den Wegfall jugendlicher Kunden. Die allgemeine Handlungsfreiheit umfasst auch die prinzipielle Befugnis, sein äußeres nach eigenem Gutdünken zu gestalten. Auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt, ist vom Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit geschützt. Das Verbot richtet sich nicht unmittelbar gegen Minderjährige, sondern wendet sich in erster Linie an Betreiber von Sonnenstudios und ähnlichen Einrichtungen. Die Vorschrift wirkt sich im Ergebnis aber auch für die ein Verbot der Nutzung von Solarien aus und ist damit funktionales Äquivalent eines Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit.[17]
Nach der Rechtsprechung ist es ein legitimes Gemeinwohlanliegen, Menschen vor leichtfertiger Selbstschädigung zu bewahren. Insbesondere der Schutz der Jugend ist nach einer vom Grundgesetz selbst getroffenen Wertung ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen. Der Einwand, Jugendliche könnten auf Sonnenlicht ausweichen, entkräftet die Geeignetheit nicht, da Solarien jederzeit unabhängig von Wetter und Tageszeit verfügbar sind und deren Ausschluss die UV-Belastung mindern kann. Auch mögliche private Nutzung oder „Bräunungsclubs“ ändern daran nichts. Insbesondere die Anschaffungspreise von Solarien sprechen dafür, dass diese Formen der Nutzung eher eine Ausnahme bleiben dürften. Ein gleich wirksames, weniger eingreifendes Mittel steht nicht zur Verfügung, weshalb das Verbot erforderlich ist.[17]
Dem Gesetzgeber steht bei der Gefahreneinschätzung ein Beurteilungsspielraum zu, der nur bei offensichtlich fehlerhaften Erwägungen überschritten ist. Das Verbot wirkt nur einschränkend, da Sonnenbaden im Freien und private Solariennutzung möglich bleiben, nimmt aber teilweise die Dispositionsfreiheit über Aussehen und Freizeitgestaltung, ohne dass es sich dabei um ein gemeinwohlschädliches Verhalten handeln würde. Im Jugendschutz, der ausdrücklich als Rechtfertigungsgrund anerkannt ist, sind seit langem Regelungen zum Schutz vor Selbstgefährdung etabliert. Es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welchem Zusammenhang und in welcher altersmäßigen Abstufung und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können. Angesichts mangelnder Einsichtsfähigkeit und Reife oder jedenfalls mangelnden grundsätzlichen Einsichtsbereitschaft der Minderjährigen bis 18 Jahre hat der Gesetzgeber mit dieser Altersgrenze eine verfassungsrechtlich anerkannte Schwelle gewählt, die auch im Bürgerlichen Recht und beim Tabakkonsum gilt. Niedrigere Altersgrenzen in anderen Bereichen verpflichten nicht zur Übernahme hier. Das Verbot ist auch nicht wegen möglicher positiver Vitamin-D-Wirkungen unverhältnismäßig, da der Bedarf anderweitig gedeckt werden kann. Der Eingriff in das Elterngrundrecht gilt als gering, da Eltern ihrem Kind privat weiterhin UV-Bestrahlung ermöglichen können. Der Gesetzgeber musste daher kein Verbot mit Ausnahmeregelung durch elterliche Zustimmung vorsehen und durfte angesichts der geringen Eingriffsintensität ein einheitliches, einfach umsetzbares Verbot ohne Altersabstufungen oder Zustimmungspflichten erlassen. Die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber wird nur insoweit eingeschränkt, als Minderjährige für die Dauer ihrer Minderjährigkeit als Kunden entfallen, was angesichts der Bedeutung des Jugendschutzes und der vertretbar eingeschätzten Gefahren nicht unverhältnismäßig ist.[17] In der Pressemitteilung wurde ergänzt, dass Aufklärungskampagnen und freiwillige Selbstverpflichtungen bislang nicht den gewünschten Erfolg hatten und der Gesetzgeber daher nicht davon ausgehen musste, dass Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres die nötige Reife besitzen, um eigenständig und verantwortungsbewusst auf den Besuch von Solarien zu verzichten.[18]
Die seit Januar 2012 geltende Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen wurde im Dezember 2010 im Bundeskabinett verabschiedet. Danach sollte unter anderem die Anwesenheit von geschultem Fachpersonal in Solarien Pflicht werden und die wegen der damit verbundenen Umrüstungskosten oft nicht gegebene Einhaltung der europäischen Bestrahlungsgrenzwerte auch für Altgeräte auf dem Gesetzesweg erzwungen werden.[19][20] Die Verordnung[21] konkretisiert unter anderem Anforderungen an das Personal, die Ausstattung und Informationspflichten für Betreiber von Solarien. Bei Gesetzesverstößen drohen seit dem 1. Januar 2012 empfindliche Strafen.
Gesundheitsrisiken
17.000 Solarien stehen in frei zugänglichen Bereichen wie Münzstudios, Schwimmbädern, Hotels sowie Wellness- und Fitness-Einrichtungen und sollten aus Sicht von Gesundheitsexperten abgeschafft werden.[22] Von den derzeit rund 14 Millionen Solariennutzern in Deutschland zwischen 18 und 45 Jahren haben mehr als ein Viertel bereits im Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen in Sonnenstudios begonnen.[23]
Seit den 1990er Jahren setzt sich die Deutsche Krebshilfe in Deutschland gegen die Nutzung von Solarien zu kosmetischen Zwecken ein. Rund 195.000 Menschen erkranken jährlich deutschlandweit an Hautkrebs, 24.000 davon an dem besonders gefährlichen schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom), an dem pro Jahr etwa 3.000 Betroffene sterben.[23] Das Krebsregister erfasst von den verschiedenen Arten des Hautkrebses nur das maligne Melanom.[24] Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs sei die natürliche und künstliche UV-Strahlung aus Sonne und Solarien.
Die Weltgesundheitsorganisation lehnt die Benutzung von Solarien zur kosmetischen Bräunung der Haut ausdrücklich ab. Auch die Strahlenschutzkommission (SSK) rät davon grundsätzlich ab.[25]
Die WHO verweist auf den in medizinischen Forschungen nachgewiesenen, grundsätzlich negativen Einfluss von UV-Strahlen durch beschleunigte Hautalterung, erhöhtes Risiko zur Erkrankung an Hautkrebs und mögliche Schäden an den Augen.[26] Seit 2009 stuft die WHO Solarien als krebserregend ein.[27] Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass mögliche Folgeschäden am Immunsystem wiederum den Organismus als Ganzes schädigen können.[13] Nach einer Untersuchung des Instituts für Umweltmedizinische Forschung (IUF) in Düsseldorf[28] sorgt die ebenfalls austretende Infrarot-A-Strahlung auch für eine vorzeitige Hautalterung. Personen, die auf die Nutzung eines Solariums nicht verzichten wollen, empfiehlt das BfS, vor dem Besuch das individuelle Risiko mit einem Hautarzt abzuklären, die Anzahl der Besuche zu minimieren, keinesfalls mehr als 50 Besuche einschließlich weiterer Sonnenbäder pro Jahr durchzuführen, vor dem Urlaub auf Solariumsbesuche zu verzichten, immer eine entsprechende Schutzbrille zu tragen und vorher keinen Gebrauch von Kosmetika, einschließlich Sonnencreme, zu machen.[29]
Vor dem Besuch eines Solariums sollte für Erstbenutzer grundsätzlich die Feststellung des Hauttyps und eine Beratung durch das Personal stehen. Besonders hellhäutigen Menschen mit hohem Sonnenbrand- und Hautkrebsrisiko wird normalerweise von der Benutzung eines Solariums grundsätzlich abgeraten.
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ der Europäischen Kommission rät Personen mit bekannten Risikofaktoren für Hautkrebs, keine Sonnenbänke zu benutzen. Dazu gehören Personen mit einem empfindlichen Hauttyp, Sommersprossen, unregelmäßigen oder zahlreichen Leberflecken sowie familiärem Auftreten von Melanomen. Während der Benutzung von Sonnenbänken sollte ein Augenschutz getragen werden. Solarien dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren genutzt werden, da das Risiko für Hautkrebs besonders hoch ist, wenn Sonnenbänke in der Jugend genutzt werden.[30][16]
Aufklärung über Strahlenfolgen
Die spektakulärste Aufklärung über Gesundheitsschäden durch den Besuch von Solarien startete bisher die Deutsche Krebshilfe 2012 mit dem Ziel, vor allem Jugendliche vor den gefährlichen Strahlen im Solarium zu warnen. Sie stellte ein Video in das Internet, in dem das Schwein „Rosi“ im Labor mit UV-Strahlen verbrannt wird. Viele Menschen waren so empört, dass die Aktion im Netz vorzeitig abgebrochen wurde. Die Entwarnung kam dann im Rahmen der Sendung stern TV: Der Laborversuch war nur gespielt, dem mit Filmauftritten erfahrenen Schwein mit richtigem Namen Smarty geht es gut. Rund 3,5 Millionen Menschen im Alter bis zu 35 Jahren in Deutschland besuchen nach aktuellen Zahlen Solarien, darunter immer noch 167.000 Jugendliche.[31]
Vermeintliche positive gesundheitliche Wirkungen
Winterdepressionen
Solarien wird zugeschrieben, gegen die sog. Winterdepression zu helfen. Darunter versteht man jahreszeitlich bedingte Depressionen, die vor allem in den dunklen Herbst- und Wintermonaten auftreten. Die geringe Intensität des Sonnenlichts wird als Ursache für diese Form der Depression angesehen. Betroffene versuchen daher oft, den Lichtmangel durch Besuche in Solarien auszugleichen, um der Winterdepression entgegenzuwirken. Um Winterdepressionen zu behandeln, ist die Bestrahlung in Solarien allerdings ungeeignet.[32][33]
Winterdepressionen können durch eine Lichttherapie mit speziellen Lichttherapiegeräten behandelt werden. Wichtig dabei ist die Aufnahme von Licht über die Netzhaut im Auge. Das Licht der Sonnenbank ist jedoch für das menschliche Auge schädlich und für eine Lichttherapie gerade nicht geeignet.[34]
Vitamin-D-Mangel
Derzeit laufen mehrere medizinische Studien,[35] inwieweit ein regelmäßiger Solarienbesuch einem Vitamin-D-Mangel vorbeugen kann. Einige Ärzte behaupten, dass für ausreichende Versorgung mit Vitamin D im Winter ein zweiwöchentlicher Besuch im Solarium notwendig wäre. Über diese Thematik wird in den Medien noch kontrovers diskutiert.[36]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV)
- ↑ Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)
- ↑ Leonie Feuerbach: Naht das Ende der Sonnenbank? In: FAZ.net. 3. April 2021, abgerufen am 28. Januar 2024.
- ↑ Immer mehr Solarien sperren zu orf.at, 13. Februar 2017, abgerufen am 13. Februar 2017.
- ↑ [1], Abc News, 14. Dezember 2014
- ↑ https://www.slp.wa.gov.au/gazette/gazette.nsf/searchgazette/1EACBB17DBEE743548257ED80012B7A5/%24file/gg150.pdf
- ↑ Fabienne Hurst: Wer rastet, der röstet. Der Spiegel, 2. Februar 2016
- ↑ BfS: Was sind Solarien?
- ↑ a b c d e Martin Eden, Stephanie Lyons, Paul Lorigan, Katherine Payne, Adele C. Green, Tracy Epton: Reasons for using indoor tanning devices: A systematic review of qualitative evidence. In: British Journal of Health Psychology. Band 28, Nr. 1, 2023, ISSN 2044-8287, S. 22–46, doi:10.1111/bjhp.12610, PMID 35808920, PMC 10084128 (freier Volltext).
- ↑ BfS: Freiwilliges Zertifizierungsverfahren Solarien
- ↑ Kritische Bewertung der Zertifizierungsinitiative (sunpalace.de) ( des vom 29. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Gesetz und Verordnung zu Solarien. Abgerufen am 30. Juni 2023.
- ↑ a b Jahresbericht 2002 ( des vom 29. September 2007 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
- ↑ Focus:Gesundheit – Solarienverbot für Jugendliche
- ↑ Stern:Solarium für Jugendliche verboten ( vom 20. Juni 2009 im Internet Archive)
- ↑ a b Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG). (PDF-Datei; 41 kB)
- ↑ a b c d Beschluss des BVerfG vom 21. Dezember 2011, Az. 1 BvR 2007/10.
- ↑ Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige. In: Bundesverfassungsgericht.de. 19. Januar 2012, abgerufen am 24. August 2025.
- ↑ Tagesschau.de ( vom 23. Dezember 2010 im Internet Archive) (abgerufen am 22. Dezember 2010)
- ↑ juravendis.de ( des vom 24. März 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgerufen am 22. Dezember 2010)
- ↑ UV-Schutz-Verordnung - UVSV vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1412)
- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 24. September 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. nicht mehr abrufbar
- ↑ a b Hautkrebsgefahr durch Solariennutzung Deutsche Krebshilfe, 22. Dezember 2010
- ↑ Robert Koch-Institut (Herausgeber):Krebs in Deutschland 2005/2006 – Häufigkeiten und Trends. ( des vom 3. November 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. 7. Ausgabe, 2010, S. 19f.
- ↑ Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien. ( des vom 24. Juni 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Empfehlung der Strahlenschutzkommission und Wissenschaftliche Begründung, Bonn, 2001.
- ↑ Infobroschüre der WHO zur Benutzung von Solarien (englisch)
- ↑ WHO International Agency for Research on Cancer Monograph Working Group: A review of human carcinogens—Part D: radiation. In: The Lancet Oncology. Volume 10, Issue 8, August 2009, S. 751–752.
- ↑ P. Schröder, J. Krutmann: Infrared-A induced skin aging. In: M. A. Farage, K. W. Miller, H. I. Maibach (Hrsg.): Textbook of aging skin. Springer, 2010, S. 421–426; P. Schröder, J. Haendeler, J. Krutmann: The role of near infrared radiation in photoaging of the skin. In: Exp Gerontol. 43 (7) 2008, S. 629–632; P. Schröder, S. M. Schieke, A. Morita: Premature skin aging by infrared radiation, tobacco smoke and ozone. In: B. A. Gilchrest, J. Krutmann (Hrsg.): Skin aging. Springer, Berlin/Heidelberg 2006, S. 45–54.
- ↑ BfS: Hinweise für Solariennutzer
- ↑ Sonnenbänke & ultraviolette Strahlung. Zusammenfassung eines Berichts des SCCP
- ↑ Eckhard Breitbart, Vorsitzender der AG Dermatologische Prävention.
- ↑ Schweriner Volkszeitung - „Solarium nutzlos bei Winterdepression - Lichttherapie kann helfen“
- ↑ Deutsches Grünes Kreuz - „Künstliche Wintersonne gegen Depressionen? UV-Strahlen in Solarien haben keinen Einfluss auf Winterdepression“
- ↑ Stiftung Warentest - „Sonnenstudios: Was Sie wissen müssen“
- ↑ Solarium alle zwei Wochen füllt die Vitamin-D-Akkus Ärzte Zeitung online, 5. Februar 2012, abgerufen am 25. September 2012
- ↑ Gesundheit aus dem Solarium Spiegel online, 10. März 2005, abgerufen am 25. September 2012
