Rudolf Pöder

Rudolf Pöder (* 3. Februar 1925 in Wien; † 9. Juni 2013 ebenda) war ein österreichischer Politiker (SPÖ) und Gewerkschafter.

Leben

Rudolf besuchte die Berufsschule und erlernte den Beruf des Flugmotorenmechanikers. Seine Mutter Therese Pöder starb 1942. Er musste als 18-Jähriger 1943 zur Wehrmacht einrücken, um am Zweiten Weltkrieg teilzunehmen. Im Sommer 1944 wurde er bei Cannes in Frankreich mit seinem Panzer abgeschossen und verlor dabei einen Unterschenkel. Sein Vater Franz Pöder, Schaffner bei der Wiener Straßenbahn, kam am 10. September 1944 bei einem Bombenangriff ums Leben, sein Bruder war seit Jänner 1945 an der Ostfront vermisst.

1947 trat er nach einem Job bei der U.S. Army als Amtsgehilfe in den Dienst der Stadt Wien. Von 1953 an war er hauptberuflich in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten tätig, gefördert vom damaligen Obmann Johann Pölzer (jun.).

1963 wurde er zum leitenden Referenten der Gewerkschaft befördert, 1974 zum Vorsitzenden der Landesgruppe Wien gewählt und 1975 zum (gesamtösterreichischen) Vorsitzenden.

Er gehörte von 1969 bis 1983 (in der Amtszeit der Bürgermeister Marek, Slavik und Gratz) für die SPÖ dem Wiener Gemeinderat und Landtag an und war von 1978 bis 1983 einer der drei Vorsitzenden des Wiener Gemeinderates. Ab 1979 war er einer der Vizepräsidenten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, die den Präsidenten Anton Benya zu vertreten hatten.

1983 wechselte er als Abgeordneter in den Nationalrat und war stellvertretender Obmann des Klubs der Sozialistischen Abgeordneten und Bundesräte. Die SPÖ hatte bei der Nationalratswahl die absolute Mehrheit verloren, die relative aber behalten; sie ging vorerst eine Koalition mit der FPÖ ein (siehe Bundesregierung Sinowatz, Vranitzky I), von 1987 an mit der ÖVP (Vranitzky II usw.).

Am 28. Februar 1989 wurde er nach dem Rücktritt von Leopold Gratz, der wegen einer Falschaussage im Kriminalfall Udo Proksch gerichtlich verurteilt worden war, mit 155 von 171 abgegebenen Stimmen zum Präsidenten des Nationalrates gewählt. Er übte diese Funktion bis zum 5. November 1990 aus; an diesem Tag wurde der Präsident nach der Nationalratswahl 1990, bei der Pöder aus Altersgründen nicht mehr kandidiert hatte, neu gewählt. Am 6. Dezember 1990 wurde er von Bürgermeister Helmut Zilk auf Beschluss des Gemeinderates zum Wiener Ehrenbürger ernannt. Er erhielt zahlreiche Auszeichnungen.

1991 trat er als Gewerkschaftsvorsitzender zurück. Danach wurde er Präsident des der SPÖ nahestehenden Pensionistenverbands. In dieser Funktion wurde er 1999 von Karl Blecha abgelöst. 2002 starb seine Frau Elsa, geb. 1924.

Rudolf Pöder wurde am 24. Juni 2013 im Hernalser Friedhof (17. Bezirk) bestattet. Im gleichen Grab wurden 1942 bzw. 1944 Pöders Eltern begraben, 2002 seine Ehefrau.

Literatur

  • Fritz Keller: Im Gedenken: Rudolf Pöder (1925–2013), in: GdG Exklusiv dabei. Das Mitglieder-Magazin der GdG-KMSfB, Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Wien, Sommer 2013, S. 16 f.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.