Reuß jüngerer Linie

Reuß jüngerer Linie
WappenFlagge
Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie
Lage im Deutschen Reich
Lage des Fürstentums Reuß jüngere Linie im Deutschen Kaiserreich
LandeshauptstadtGera
RegierungsformMonarchie/Republik
StaatsoberhauptFürst (bis 1918)
DynastieHaus Reuß
Bestehen1848–1918
Fläche827 km²
Einwohner139.210 (1910)
Entstanden ausReuß-Gera
Reuß-Schleiz
Reuß-Lobenstein
Reuß-Ebersdorf
Aufgegangen inVolksstaat Reuß
Stimmen im Reichsrat1 Stimme
Stimmen im Bundesrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenRJ
Karte
Reuß jüngere Linie (um 1680)

Das Fürstentum Reuß jüngerer Linie war ein Kleinstaat im Osten des heutigen Landes Thüringen mit Gera als Landeshauptstadt. Es entstand 1848 mit der Wiedervereinigung der drei reußischen Teilherrschaften der jüngeren Linie Schleiz, Lobenstein-Ebersdorf und Gera.

Geschichte

Lage des Fürstentums Reuß Jüngerer Linie im Jahr 1910
Wappen des Fürstentums Reuß (unten links) am Reichstagsgebäude in Berlin

Reuß jüngerer Linie war neben Reuß älterer Linie einer der beiden Hauptzweige des Fürstenhauses Reuß. 1802 starb mit Heinrich XXX. der letzte Graf aus dem Haus Reuß-Gera jüngerer Linie. Die jüngeren Linien Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf übernahmen zusammen die Regentschaft über die Herrschaft Gera. Schon 1824 erlosch aber durch den Tod von Heinrich LIV. die Linie Reuß-Lobenstein, deren Gebiet damit an die Linie Reuß-Ebersdorf fiel. Diese Linie verzichtete 1848 mit der Abdankung des Fürsten Heinrich LXXII. zugunsten der Linie Reuß-Schleiz, womit das einheitliche Fürstentum Reuß jüngerer Linie entstand.

In der Nachfolge der Teilherrschaften, die bis 1806 zu Fürstentümern erhoben wurden, war Reuß j. L. ebenfalls Fürstentum, Mitglied des Deutschen Bundes und als Mitglied im Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten Mitglied des Deutschen Zollvereins. 1849 erhielt das neue Fürstentum als konstitutionelle Monarchie ein Staatsgrundgesetz sowie ein Wahlgesetz mit indirekten Wahlen zum Landtag Reuß jüngerer Linie. Konservative Revisionen des fortschrittlichen Staatsgrundgesetzes erfolgten 1852 und 1856. Seit 1854 war das Domänengut, insbesondere aus Forsten bestehend, alleiniges Eigentum des Fürstenhauses, mit einer eigenen Verwaltung. Das führte zur Bildung eines Staates im Staate. Der Ertrag des Domänenguts betrug im Jahre 1913 713.000 Mark.

Im Deutschen Krieg 1866 war das Fürstentum anfangs neutral, dann aber im Gegensatz zu Reuß älterer Linie auf der Seite des Königreichs Preußen. Es trat schon am 28. Juni durch einen freiwilligen Vertrag mit Preußen dem in Aussicht genommenen Norddeutschen Bund bei und am 2. Juli aus dem Deutschen Bund aus. In Folge davon wurde 1867 ein Teil der Souveränität, nämlich die eigenständige Außenpolitik, die Festlegung wirtschaftlicher Grundsatzfragen sowie die Militärhoheit, aufgegeben. 1871 wurde mit der Reichsgründung das „preußische System“ des Norddeutschen Bundes auf den neu entstandenen Nationalstaat übertragen und Reuß j. L. damit zum Bundesstaat im Deutschen Reich. Als 1880 die Bundesstaaten verpflichtet wurden, beim Bundesrat in Berlin ständige Vertretungen einzurichten, übertrug das Fürstentum seine Vertretung auf das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.[1] Mit der Neugestaltung der Gerichtsorganisation im Reich 1877 erhielt das Fürstentum in Gera sein Landgericht.

Nach der Wahlrechtsreform 1871 bestand der Landtag aus 16 Abgeordneten, von denen einer vom Fürsten Reuß-Köstritz ernannt wurde, drei von den Höchstbesteuerten und zwölf von den sonstigen männlichen Gemeindebürgern im direkten Verfahren in je einem Wahlkreis gewählt wurden. Zur Abwehr der Sozialdemokratie wurde dies aber 1912 geändert, indem die Zahl der Abgeordneten aus allgemeinen Wahlen zwar von 12 auf 17 erhöht, gleichzeitig aber das Pluralwahlrecht eingeführt wurde, das Einkommen, Lebensalter und Bildungsstand berücksichtigte. Dabei konnte eine Person bis zu fünf Stimmen abgeben.

1863 wurde im Fürstentum die Gewerbefreiheit eingeführt, 1905 eine Warenhaussteuer zur Sicherung kleinbürgerlicher Existenzen.

Aufgrund der stark expandierenden Textilindustrie nahm die Bevölkerung im Landratsamtsbezirk Gera von 1871 bis 1910 um 144,3 % zu (von 40.721 auf 99.594 Einwohner) und erreichte eine Bevölkerungsdichte von 406 Einwohnern/km². Um die Jahrhundertwende trat eine Stagnation ein.

Nach dem Sturz der Monarchie und der Ausrufung der Republik in der Novemberrevolution erklärte am 11. November 1918 Fürst Heinrich XXVII. auch als Regent des Fürstentums Reuß älterer Linie seinen Thronverzicht. Reuß j. L. wurde ein Freistaat, der sich aber schon 1919 mit dem Freistaat Reuß ä. L. zum Volksstaat Reuß mit der Hauptstadt Gera vereinigte, der wiederum 1920 im Land Thüringen aufging.

Wirtschaft

Reuß j. L. hatte mit Gera das Zentrum der Textilindustrie in Ostthüringen. 1891 gab es 62 Textilfabriken mit einem Umsatz von 50 Millionen Mark und 10.834 Arbeitern. Die bedeutendste Fabrik war die 1834 gegründete Firma Ernst Friedrich Weißpflog. Gera war aber auch Mittelpunkt des Maschinenbaus mit den Fabriken von Moritz Jahr (gegr. 1841), Alfred Kuhn (gegr. 1858), August Jahn (gegr. 1873) und Karl Wetzel (gegr. 1877). Das Fürstentum war, wie auch andere Gebiete von Thüringen und Sachsen, eine Hochburg der Arbeiterbewegung und der SPD.

Verwaltungsgliederung und Bevölkerung

Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahl 1871[2]

LandratsamtEinwohner 1871
Ebersdorf48.311
Gera40.721
Fürstentum Reuß jüngerer Linie[3]
Gesamt: 152.752
Landratsamt GeraLandratsamt Schleiz
Gesamt:110.578Gesamt:42.174
KommuneEinwohnerKommuneEinwohner
Gera49.276Schleiz5.564
Debschwitz7.693Lobenstein3.125
Untermhaus7.376Hirschberg2.457
Zwötzen5.361Tanna2.032
Triebes4.965Wurzbach1.955
Pforten3.537Langenwolschendorf1.078
Langenberg3.297Harra990
Köstritz2.509Saalburg862
Langenwetzendorf2.213Neundorf772
Hohenleuben1.835Oettersdorf739
Leumnitz1.155Oschitz703
Tinz1.029Oberböhmsdorf656
Frankenthal965Schönbrunn653
Großaga799Blankenstein620
Kraftsdorf (reußischer Anteil)(1)742Ebersdorf (Dorfgemeinde)564
Pohlitz720Pottiga550
Windischenbernsdorf659Göritz540
Lusan640Saaldorf517
Caaschwitz612Heinersdorf512
Dürrenebersdorf596Unterkoskau510
Harpersdorf586Oßla495
Rubitz563Lichtenbrunn473
Niederböhmersdorf505Titschendorf460
Töppeln502Ruppersdorf423
Rüdersdorf (reußischer Anteil)(2)482Dobareuth413
Weißendorf440Thimmendorf412
Stublach397Gebersreuth405
Milbiz368Helmsgrün398
Dorna (reußischer Anteil)(3)368Löhma392
Trebnitz366Zollgrün379
Söllmnitz351Röttersdorf378
Thieschitz347Unterlemnitz361
Scheubengrobsdorf341Schlegel342
Kleinaga337Frössen333
Roben330Venzka328
Kaimberg330Mielesdorf324
Nauendorf323Dittersdorf322
Großsaara320Lössau314
Göttendorf304Langgrün311
Steinbrücken301Schilbach308
Hartmannsdorf300Tegau294
Niederndorf287Gahma292
Waltersdorf275Seubtendorf288
Cretzschwitz252Gräfenwarth282
Kaltenborn208Weckersdorf282
Mühlsdorf199Frankendorf278
Laasen195Kirschkau274
Stübnitz191Ebersdorf (Brüdergemeinde)273
Hermsdorf183Pahren272
Culm182Künsdorf270
Wüstfalke181Ullersreuth268
Gleina177Grumbach258
Oberröppisch176Stelzen (reußischer Anteil)(4)257
Ernsee169Lothra256
Kleinfalke166Eliasbrunn255
Neuärgerniß163Pörmitz249
Zschippach161Görkwitz247
Hirschfeld (reußischer Anteil)(2)161Altengesees241
Seifarthsdorf (reußischer Anteil)(2)145Göschitz241
Hundhaupten (reußischer Anteil)(5)144Rothenacker233
Zschippern140Weitisberga (reußischer Anteil)(6)233
Wernsdorf139Pirk224
Schwaara134Blintendorf (reußischer Anteil)(7)223
Schöna133Kießling223
Rusitz132Leitlitz217
Pörsdorf (reußischer Anteil)(8)131Lerchenhügel194
Lessen130Willersdorf194
Kleinsaara128Oberlemnitz191
Geißen115Kulm174
Weißig112Kleinwolschendorf170
Reichenbach108Seibis170
Caasen107Pöritzsch149
Pohlen106Raila149
Hirschbach106Thierbach146
Grüna105Burkersdorf138
Zeulsdorf100Göttengrün137
Pöllwitz (Anteil Reuß jüngerer Linie)(9)99Wernsdorf137
Bethenhausen (reußischer Anteil)(2)98Spielmes135
Negis95Dürrenbach122
Lichtenberg91Lückenmühle114
Groitschen90Rödersdorf113
Collis81Oberkoskau112
Langengrobsdorf80Dragensdorf92
Seligenstädt79Mödlareuth (reußischer Anteil)(10)76
Otticha63Karolinenfield61
Roschütz (reußischer Anteil)(2)56Fürstlicher Forst Heide0
Gorlitzsch34Fürstlicher Forst Hirschberg
Waaswitz31Fürstlicher Forst Köthenwalde
Forstbezirk Ernsee0Fürstlicher Forst Lückenmühle
Forstbezirk Pöllwitz-NeuärgernißFürstlicher Forst Lobenstein
Fürstlicher Forst Pahrener Hölzer
Fürstlicher Forst Rodacherbrunn
Fürstlicher Forst Saalburg und Schleiz
Fürstlicher Forst Wurzbach
Fürstlicher Forst Waidmannsheil
(1) anderer Teil zu: Herzogtum Sachsen-Altenburg (Westkreis)

(2) anderer Teil zu: Herzogtum Sachsen-Altenberg (Ostkreis)
(3) anderer Teil zu: Herzogtum Sachsen Altenburg (Ostkreis); zur Landgemeinde Röpsen
(4) anderer Teil zu: Königreich Sachsen (Amtshauptmannschaft Plauen)
(5) anderer Teil zu: Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (V. Verwaltungsbezirk)
(6) anderer Teil zu: Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (Landratsamt Rudolstadt)
(7) anderer Teil zu: Königreich Preußen (Landkreis Ziegenrück)
(8) anderer Teil zu: Herzogtum Sachsen-Altenburg (Westkreis); zur Landgemeinde Rüdersdorf
(9) anderer Teil zu: Fürstentum Reuß älterer Linie (Landratsamt Greiz)
(10) anderer Teil zu: Königreich Bayern (Bezirksamt Hof)

Gebietsveränderungen (ggf. unvollständig):

  • 1. Oktober 1905: Eingliederung von Bieblach (1895 365 Einwohner) in Gera

Währung und Postregal

Das Fürstentum trat 1838 dem Dresdner Münzvertrag bei. Zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß entsprachen nun 312 süddeutschen Gulden im 2412-Gulden-Fuß, was als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 312 Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Mehrere Linien Reuß prägten eigene Münzen im preußischen Münzfuß (1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen, ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen):

  • Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz) 1806–1909, Münzstätten bestanden in Saalfeld vor 1840, in Hannover 1875–1877, in Berlin 1840–1909,
  • Reuß-Lobenstein-Selbitz 1807, Münzstätte Saalfeld,
  • Reuß-Lobenstein-Ebersdorf 1812–1847, Münzstätte Berlin,
  • Reuß jüngerer Linie (Reuß-Schleiz-Gera) 1816–1884, Münzstätten Saalfeld vor 1840, Berlin 1840–1884.

Erst mit der Einführung der Mark als Reichswährung zum 1. Januar 1876 nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde die Zersplitterung des Währungswesens aufgehoben.

Die Thurn-und-Taxis-Post sicherte sich durch Verträge mit den Fürstentümern Reuß das Postregal:

  • 17. März 1809 mit Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf,
  • 21. März 1809 mit Reuß-Greiz,
  • 1. März 1816 mit Reuß-Schleiz
  • 1. März 1817 mit Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Reuß-Ebersdorf wegen der gemeinsamen Herrschaft Gera.

Schon äußerlich war die gemeinsame Verwaltung am Namen, an den Postwappen und an den Uniformen, die sich durch verschiedene Kragenfarben unterschieden, zu erkennen. So lautete der Name der Postanstalt: „Fürstlich Reußsche, Fürstlich Thurn und Taxissche Lehenspostexpedition“. Das Postwappen vereinte demzufolge beide Wappen, unten das Reußer, darüber das fürstlich Thurn und Taxissche. Von 1852 bis 1866 gab die Thurn-und-Taxis-Post eigene Briefmarken in zwei verschiedenen Währungen aus. Reuß gehörte zum Nördlichen Bezirk mit Groschenwährung. Ab 1867 ging das Postregal an Preußen über.

Gerichtswesen

Die Gerichtsbarkeit oblag dem Oberlandesgericht in Jena. Es war zuständig für die vier sachsen-ernestinischen Staaten, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die beiden reußischen Fürstentümer sowie die preußischen Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. Das Fürstentum Reuß jüngerer Linie bildete den Bezirk des Landgerichtes Gera, zugleich zuständig für den sachsen-weimarischen Kreis Neustadt, mit fünf Amtsgerichten. In Gera wurden für ganz Ostthüringen die Schwurgerichtssitzungen abgehalten.

Militär

Als Mitglied des Deutschen Bundes stellte das Fürstentum ein Kontingent von 522 Mann Infanterie und gehörte zum 12. Bataillon der Reservedivision des Bundesheeres. Seit der Gründung des Deutschen Bundes unterhielten beide Fürstentümer gemeinsam ein Bataillon Infanterie von 745 Mann. 1854 wurde die Friedensstärke auf sechs Kompanien erhöht, wobei Reuß ä. L. eine Jägerabteilung zu zwei, Reuß j. L. ein Bataillon zu vier Kompanien stellte.[4]

Das fürstlich-reußische Militär beider Linien bildete nach der am 4. Februar 1867 mit Preußen geschlossenen Militärkonvention im Deutschen Kaiserreich gemeinsam mit den Kontingenten von Sachsen-Altenburg und von Schwarzburg-Rudolstadt das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, das zum 4. preußischen Armeekorps in Magdeburg gehörte. Ein Bataillon lag in Gera in Garnison, von dem allmonatlich ein kleines Detachement nach Greiz abgeschickt wurde.

Wappen

Beide Fürstentümer Reuß führten ein gemeinsames Wappen. Blasonierung: Das Wappen bestand aus einem quadrierten Schild. In den Feldern:

  • Felder 1 und 4: In Schwarz ein stehender goldener Löwe. (Vögte von Plauen als Stammherren des Fürstentums Reuß)
  • Felder 2 und 3: In Silber ein goldener Kranich. (Herrschaft Kranichfeld. Das Oberkranichfeld kam 1453 von den Burggrafen von Kirchberg an die Herren Reuß von Plauen, 1615 an Sachsen-Weimar, 1620 an Schwarzburg, 1663 an Sachsen-Gotha und 1826 schließlich an Sachsen-Meiningen. Dennoch führten die Fürsten von Reuß den Kranich prominent im Wappen.)

Die Landesfarben waren Schwarz-Rot-Gold.

Fürsten

Heinrich XXVII. (1858–1928) und Elise, das letzte regierende Fürstenpaar
  1. 1848–1854 Heinrich LXII. (1785–1854)
  2. 1854–1867 Heinrich LXVII. (1789–1867)
  3. 1867–1913 Heinrich XIV. (1832–1913)
  4. 1913–1918 Heinrich XXVII. (1858–1928)

Die Ordnungszahlen der Herrschernamen ergeben sich daraus, dass alle männlichen Angehörigen des Fürstenhauses den Vornamen Heinrich trugen, die Angehörigen verschiedener Zweige der Jüngeren Linie in einer Folge gezählt wurden, angesichts der so entstehenden hohen Nummern aber in jedem Jahrhundert neu mit I. begonnen wurde.

Weitere bekannte Vertreter

Siehe auch

Literatur

  • Georg Brückner: Landes- und Volkskunde des Fürstentums Reuß jüngere Linie 1870. Reprint 1870/2011, Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza, ISBN 978-3-86777-150-4.
  • Reuß. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 13, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 758.

Weblinks

Commons: Reuß jüngerer Linie – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Ulrich Hess: Geschichte Thüringens 1866 bis 1914. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1991, ISBN 3-7400-0077-5, S. 177.
  2. Fußnote: Volkszählung 1871
  3. Willkommen bei Gemeindeverzeichnis.de. Abgerufen am 25. September 2023.
  4. Heinrich Ambros Eckert und Dietrich Monten, Das deutsche Bundesheer, Band II., Dortmund 1981, S. 17.

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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↑ Civil flag or Landesfarben of the Habsburg monarchy (1700-1806)
↑ Merchant ensign of the Habsburg monarchy (from 1730 to 1750)
↑ Flag of the Austrian Empire (1804-1867)
↑ Civil flag used in Cisleithania part of Austria-Hungary (1867-1918)
House colours of the House of Habsburg
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Wappen des Deutschen Bundes
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Flagge des Königreichs Sachsen; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Civil flag of Oldenburg, before 1871 and beween 1921 and 1935
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1813-1897; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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Weiß-rot. Landesfarben und Landesflagge von Tirol.
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Weiß-rot. Landesfarben und Landesflagge von Tirol.
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Flagge Liechtensteins (1852-1921)
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Deutscher Zollverein in den Grenzen des Deutschen Bundes 1834 (rot) mit für den Zollverein relevanten Außengrenzenänderungen (Schleswig, Luxemburg, Elsaß-Lothringen) in hellrot. In blau die Beitrittsstaaten 1834, grün weitere Beitritte bis 1866, gelb Beitritte nach 1866. Größere Staaten des Zollvereins sind beschriftet.
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Coat of Arms of the Principality of Reuss-Greiz, Younger line. These arms differ from those of the Principality of Reuss-Greiz, Older Line, in that the lion supporters are black and white
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Karte der Thüringischen Staaten 1910
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The columns on the main entrance of the Reichstag building in Berlin, Germany.
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Locatiekaart van de gebieden die geregeerd werden door de graven van Reuss jongere linie
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Locator map of Reuss-Gera in the German Empire
Heinrich XXVII RjL mit Frau.jpg
Fürst Heinrich XXVII. Reuß jüngere Linie mit seiner Frau Elise, geb. Prinzessin zu Hohenlohe-Langenburg