Resolution 854 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 854
Datum:6. August 1993
Sitzung:3261
Kennung:S/RES/854 (Dokument)

Abstimmung:Pro: 15 Enth.: 0 Contra: 0
Gegenstand:Abchasien
Ergebnis:Angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1993:
Ständige Mitglieder:

China VolksrepublikVolksrepublik China CHN FrankreichFrankreich FRA Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich GBR RusslandRussland RUS Vereinigte StaatenVereinigte Staaten USA

Nichtständige Mitglieder:
BrasilienBrasilien BRA Kap VerdeKap Verde CPV DschibutiDschibuti DJI SpanienSpanien ESP UngarnUngarn HUN
JapanJapan JPN MarokkoMarokko MAR NeuseelandNeuseeland NZL PakistanPakistan PAK Venezuela 1954Venezuela VEN

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Abchasien

Die Resolution 854 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner 3261. Sitzung am 6. August 1993 einstimmig beschloss. Nach Bekräftigung der Resolution 849 (1993), die den Einsatz von Militärbeobachtern betrifft, wenn eine Waffenruhe zwischen Abchasien und Georgien eingehalten wird, stellte der Rat fest, dass ein Waffenstillstand unterzeichnet wurde, und billigte eine Entsendung von 10 Militärbeobachtern in das Gebiet, um die Umsetzung des Waffenstillstands zu beobachten.[1]

Das Mandat des Teams von militärischen Beobachtern würde nach drei Monaten auslaufen, wobei der Rat in Erwägung zieht, dass das Vorausteam in eine Beobachtermission der Vereinten Nationen einbezogen würde, wenn eine solche eingerichtet würde. Ein Bericht des Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali wurde über die vorgeschlagene Einrichtung einer Beobachtermission erwartet, einschließlich ihrer finanziellen Kosten und eines Zeitrahmens und des geplanten Abschlusses der Operation. Die Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien wurde mit der Resolution 858 eingerichtet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Tim Potier: Conflict In Nagorno-Karabakh, Abkhazia And South Ossetia: A Legal Appraisal. Martinus Nijhoff Publishers, 2001, ISBN 978-90-411-1477-8, S. 130.

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