Resolution 663 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 663
Datum:14. August 1990
Sitzung:2936
Kennung:S/RES/663 (Dokument)

Abstimmung:Pro: 15 Enth.: 0 Contra: 0
Gegenstand:Aufnahme Liechtensteins als neues Mitglied der UNO
Ergebnis:Angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1990:
Ständige Mitglieder:

China VolksrepublikVolksrepublik China CHN FrankreichFrankreich FRA Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich GBR SowjetunionSowjetunion SUN Vereinigte StaatenVereinigte Staaten USA

Nichtständige Mitglieder:
KanadaKanada CAN ElfenbeinküsteElfenbeinküste CIV KolumbienKolumbien COL KubaKuba CUB Athiopien Demokratische VolksrepublikÄthiopien ETH
FinnlandFinnland FIN MalaysiaMalaysia MYS RumänienRumänien ROU JemenJemen YEM ZaireZaire ZAI

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Lage Liechtensteins

Die Resolution 663 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 14. August 1990 einstimmig beschloss. Nach Prüfung des Antrags des Fürstentums Liechtenstein auf Beitritt zu den Vereinten Nationen empfahl der Rat der UN-Generalversammlung, Liechtenstein aufzunehmen. Das Fürstentum war somit das 160. und damals das kleinste Mitglied der Vereinten Nationen.

Zuvor hatte der Liechtensteiner Landtag dem Beitritt am 13. Dezember 1989 einstimmig zugestimmt.

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