Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung
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SozialversicherungGesetzliche Rentenversicherung
Rechtsformgemeinsame Marke von 16 Körperschaften des öffentlichen Rechts
Gründung1. Oktober 2005
Versicherte56,7 Mio. (31. Dezember 2019)[1]
Rentner21,2 Mio. (1. Juli 2020)[1]
Haushaltsvolumen332,9 Mrd. Euro (2020)[2]
Mitarbeiter59.477 (20. Juni 2020)[3]
Websitehttps://www.deutsche-rentenversicherung.de

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist die Gesamtheit der 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –, jedoch keine verfasste Institution.

„Deutsche Rentenversicherung“ ist der Anfang des Namens dieser Träger:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr, darunter Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung.

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Rentenversicherung, also bei der Deutschen Rentenversicherung, pflichtversichert.[4]

Geschichte

Vorgänger und Gründer der Deutschen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland waren die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt sowie als Spitzenverband der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV – Datenstelle der Rentenversicherung) in Würzburg betrieb.

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) war für die Durchführung der Versicherung für Angestellte in der Rentenversicherung für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten (LVA) für die Arbeiter und Handwerker und die Bahnversicherungsanstalt für Beschäftigte der Bahn in der Rentenversicherung für Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte in der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie die Seekasse für Seeleute zuständig. Die Veranlagung der selbstständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.

2014 wurde die deutsche Rentenversicherung 125 Jahre alt.

Aufgabe der Vermögensbasis

Aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt nahm der anfänglich geringe Anteil der angestellten Versicherten stark zu und übertraf schließlich den Anteil der als Arbeiter definierten Versicherten. Dies führte zu großen Unterschieden im Bestand an Versicherten und Rentnern bei den Trägern der Rentenversicherung für Angestellte und denen der Rentenversicherung für Arbeiter. Mit Einführung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Jahr 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Reichsversicherungsordnung für die Rentenversicherung der Arbeiter, Angestelltenversicherungsgesetz für die Rentenversicherung der Angestellten) vereinheitlicht und das Reichsknappschaftsgesetz für die knappschaftliche Rentenversicherung mit einbezogen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde damit die historisch bedingte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte aufgegeben. Die bis dahin angesparten Vermögen wurden seither durch Umstellen von dieser Basis auf ein mit Steuern kofinanziertes Umlageverfahren aufgezehrt. Ihre Berechtigung finden die Steuerzuschüsse in den versicherungsfremden Leistungen, die von der Rentenversicherung übernommen werden mussten.

Im Zuge einer Organisationsreform wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung aufgehoben sowie BfA und VDR zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten (vormals Landesversicherungsanstalten) reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wurden in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zusammengefasst.

Bei der Erstzuteilung einer Versicherungsnummer zur allgemeinen Rentenversicherung werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Versicherungsnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig, kann sich aber aufgrund Hauptwohnsitzverlagerung ändern. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur Bahnversicherungsanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Organisation

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

Organe

Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium. Diese Organe sind gemäß § 31 Abs. 3b SGB IV und § 139 SGB VI bei der DRV Bund angesiedelt und werden im Artikel über die DRV Bund beschrieben.

Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung

Sie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle Rentenversicherungsträger.

Träger

Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 rechtlich selbständigen Versicherungsträgern. Diese Träger sind entweder bundesweit (Bundesträger) oder regional (Regionalträger) tätig. Im Jahr 2016 waren insgesamt 60.987 Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung, einschließlich Eigenbetrieben und Sonderbereichen, beschäftigt.[5]

Regionalträger der DRV

Liste der Träger

Träger der Deutschen Rentenversicherung
RentenversicherungsträgerVersicherte am 31.12.2017[6]gezahlte Renten
Deutsche Rentenversicherung Bund23.201.81010,0 Mio.[7]
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See2.074.7241,7 Mio.[8]
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg4.066.6151,5 Mio.[9]
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd2.836.7041,0 Mio.[10]
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg2.176.4530,8 Mio.[11]
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover2.317.3631,0 Mio.[12]
Deutsche Rentenversicherung Hessen2.186.2580,6 Mio.[13]
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland2.629.4121,6 Mio.[14]
Deutsche Rentenversicherung Nord2.244.3311,0 Mio.[15]
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern1.663.2310,9 Mio.[16]
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen636.9730,3 Mio.[17]
Deutsche Rentenversicherung Rheinland3.454.8231,3 Mio.[18]
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz1.524.0450,6 Mio.[19]
Deutsche Rentenversicherung Saarland390.1930,2 Mio.[20]
Deutsche Rentenversicherung Schwaben802.1570,6 Mio.[21]
Deutsche Rentenversicherung Westfalen2.902.0601,2 Mio.[22]
gesamte Deutsche Rentenversicherung55.107.15225,6 Mio.[23]

Selbstverwaltung der Träger

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung werden im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber selbstverwaltet (bei der ehemaligen Bundesknappschaft war das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.

Abgrenzung

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen erbringen die im 2. Kapitel des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelten Leistungen zur Teilhabe (§ 9 SGB VI), Renten (§ 33 SGB VI), insbesondere die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI) sowie Zusatz- und Serviceleistungen (§§ 106 ff., §§ 109 f. SGB VI). Die betriebliche Zusatzsicherung wird von den Kassen und Pensionsfonds der betrieblichen Altersvorsorge sichergestellt. Die private Vorsorge wie z. B. die Riester-Rente und andere private Rentenversicherungen beruhen auf einem privaten Altersvorsorgevertrag.

Die Zahlungsempfänger werden Rentner genannt.

Beamte treten in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand (§ 25 BeamtStG, § 51 BBG). Mit Beginn des Ruhestands entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt (§ 4 BeamtVersG). Die lebenslange Alimentation einschließlich der Altersversorgung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG).[24] Der Dienstherr ist daher kein Versicherungsträger.

Aufgaben und Dienstleistungen

Auskunft- und Beratung

Auskunfts- und Beratungsstellen

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind regionale Dienststellen der Rentenversicherungsträger, die trägerübergreifend beraten sowie Anträge und Rechtsbehelfe entgegennehmen. Sie dienen, wie auch die kommunalen Versicherungsämter (Versicherungsamt), dem Servicegedanken und sind Anlaufstellen für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Stellen arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare für die Kontenklärung und Reha- oder Rentenanträge sowie Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung und Informationen zur Altersvorsorge und zur Grundsicherung.

Ansprechstellen

Die Deutsche Rentenversicherung und verschiedene andere Träger (z. B. Krankenkassen) haben für alle Landkreise und kreisfreien Städte Ansprechstellen zur Vermittlung von Informationsangeboten über die Leistungen zur Teilhabe eingerichtet, die Rat suchende Bürger speziell nur zu Reha-Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Kostenträger, dem sie auch den Antrag weiterleiten.

Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss oder wer als Rentner eine solche Leistung beantragen will, kann sich an eine dieser Ansprechstellen wenden.[25]

Themensprechtage

Die Auskunfts- und Beratungsstellen halten zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten ab. Beispiele sind die sogenannten „Internationalen Sprechtage“ zu Rentenversicherungsfragen mit Auslandsbezug, besonders mit Anrainerstaaten (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten), sowie „Tage der kurzen Wege“ (Beratungen, an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage.

Vorträge und Seminare

Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten.

Um die einzelnen Veranstaltungsorte und Termine für die jeweiligen Vorträge und Seminare[26] zu erfahren und sich anzumelden, ist ein Kontakt zur zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle erforderlich.

eService

Es ist möglich, sich alle Informationen zu seinem persönlichen Rentenkonto auch von zu Hause aus abrufen. Dieses Angebot wird eService genannt. Damit kann man sich beispielsweise per Internet über den persönlichen Versicherungsverlauf informieren, die bisher erworbenen Ansprüche abrufen oder die voraussichtliche Rente hochrechnen lassen. Damit diese vertraulichen Daten geschützt (Datenschutz) bleiben, wird eine spezielle Signaturchipkarte benötigt.

Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben

2016 wurden bei der Rentenversicherung mehr als 1,6 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation[27] gestellt. Die Rentenversicherung führte rund eine Million Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Reha) durch. Dazu kommen knapp 450.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Die Regional- und Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung haben ein dichtes Netz an Reha-Kliniken und Reha-Zentren aufgebaut. Neben den rund 90 rentenversicherungseigenen Reha-Einrichtungen[28] wird überwiegend mit Vertragseinrichtungen kooperiert.

Projekte

Rentenblicker

„Rentenblicker“ ist das Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung, das seit 2007 online zu finden ist. Neben der Website www.rentenblicker.de werden Schüler- und Lehrermaterialien bereitgestellt und können von (Schul-)Referenten angefordert werden. Bislang gab es mehr als 100.000 Downloads (Unterrichtsmaterial und Broschüre) und 250.000 Broschüren und Arbeitshefte wurden an Schulen verschickt.

Finanzen

Buchungsgrundlagen

Die Haushaltspläne der einzelnen Träger werden nach den Bestimmungen der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), der Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV) und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) erstellt. Gemäß § 26a SVHV haben „Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, ... nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.“

Einnahmen

Die Gesamteinnahmen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 296 Milliarden Euro. Sie setzten sich aus 72,6 % Beiträgen, 14,0 % allgemeinem Bundeszuschuss, 3,7 % zusätzlichem Bundeszuschuss und 9,7 % sonstigen Einnahmen zusammen.[5]

Die Beitragseinnahmen in Höhe von 214,8 Milliarden Euro, das sind 8,2 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2015, setzen sich aus 90,6 % Pflichtbeiträgen, 5,8 % Beiträgen für Kindererziehungszeiten, 1,6 % Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit, 1,2 Prozent Beiträgen der Krankenversicherung, 0,5 % Beiträgen der Pflegeversicherung sowie 0,3 % freiwilligen Beiträgen zusammen.[5]

Nachdem bereits für die Jahre 2022 bis 2025 ursprünglich vorgesehene Sonderzahlungen an die Rentenversicherung von jeweils 500 Millionen Euro „nachträglich abgeschafft“ worden seien, solle vom kommenden Jahr an bis 2027 der sogenannte zusätzliche Bundeszuschuss an die Rentenversicherung „um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt“ werden,[29] so Alexander Gunkel, alternierender Bundesvorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Ausgaben

Die Gesamtausgaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2016 betrugen 288,4 Milliarden Euro, 10,7 Milliarden mehr als im Vorjahr.

Die Ausgaben teilen sich wie folgt auf: 89,9 % der Ausgaben entfielen auf Rentenzahlungen, 6,4 % auf die Krankenversicherung der Rentner, 2,2 % auf Leistungen zur Teilhabe, 1,3 % auf Verwaltungs- und Verfahrenskosten und 0,2 % auf sonstige Ausgaben.[5] Ein Teil der Ausgaben entfällt auf versicherungsfremde Leistungen, die durch die Bundeszuschüsse gedeckt werden sollen.

Saldo

Im Jahr 2016 ergab sich ein Einnahmedefizit von 2,2 Milliarden Euro.[5]

Rentenanpassung

Gemäß § 65 SGB VI Anpassung der Renten werden zum 1. Juli eines jeden Jahres .. die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Deutsche Rentenversicherung – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. a b Ergebnisse auf einen Blick 2021; abgerufen am 17. August 2021
  2. Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung; abgerufen am 17. August 2021
  3. Personalstatistik nach § 11 RSVwV zum 30. Juni 2020 (Memento vom 17. August 2021 im Internet Archive); abgerufen am 17. August 2021
  4. Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. In: Deutsche Rentenversicherung - Kundenportal. Abgerufen am 24. Oktober 2023.
  5. a b c d e Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung (2016); abgerufen im Oktober 2023
  6. Deutsche Rentenversicherung Bund - Statistikband - Versicherte 2017. (Memento vom 28. Juli 2019 im Internet Archive) deutsche-rentenversicherung.de/bund; abgerufen am 28. Juli 2019.
  7. Deutsche Rentenversicherung Bund - Geschäftsbericht 2016. (Memento vom 15. März 2018 im Internet Archive) deutsche-rentenversicherung.de/bund; abgerufen im März 2018
  8. Webseite der Knappschaft-Bahn-See (2017); abgerufen im März 2018
  9. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (2016) (Memento vom 15. März 2018 im Internet Archive); abgerufen im März 2018
  10. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd (2016); abgerufen im Oktober 2023
  11. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (2016). (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive); abgerufen im März 2018
  12. Webseite der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Unternehmensprofil); abgerufen März 2018
  13. Webseite der Deutschen Rentenversicherung Hessen (Zahlen und Fakten) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive); abgerufen am 5. März 2018
  14. Webseite der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (Zahlen, Daten, Fakten regional); abgerufen im März 2018
  15. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Nord (2017) (Memento vom 25. Februar 2019 im Internet Archive) (PDF; 1 MB) S. 2
  16. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (2016) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) (PDF; 4,3 MB) S. 3
  17. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen (2016) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) (PDF; 729 kB) S. 8
  18. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (2016) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) PDF; abgerufen im März 2018
  19. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (2016) (Memento vom 17. März 2018 im Internet Archive) PDF; abgerufen im März 2018
  20. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Saarland (2016) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) PDF; abgerufen im März 2018
  21. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Schwaben (2016) (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) PDF, abgerufen im März 2018
  22. Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (2016). (Memento vom 16. März 2018 im Internet Archive) PDF; abgerufen im März 2018
  23. Deutsche Rentenversicherung: Wichtige Eckzahlen zur Statistik. Stand Januar 2018; abgerufen im März 2018
  24. Beamtenversorgung Bundesinnenministerium, abgerufen am 27. Juni 2021.
  25. Ansprechstellen; abgerufen im Februar 2019
  26. Übersicht Vorträge und Seminare (Memento vom 20. März 2018 im Internet Archive) (Termine und Orte); abgerufen im März 2018
  27. Reha-Bericht 2018 der Deutschen Rentenversicherung (Memento vom 19. März 2018 im Internet Archive) (PDF); abgerufen im März 2018
  28. DRV - Klinikgruppe, Standortsuche. Abgerufen am 9. Juli 2022.
  29. Stefan Thissen: Steuerkürzungen kratzen an Verlässlichkeit der Rente. In: Ihre Vorsorge. Deutscher Fachverlag GmbH, 8. November 2023, abgerufen am 13. November 2023.

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