Reichsstift

Das Heilige Römische Reich am Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648. Die unter geistlicher Herrschaft stehenden Gebiete sind violett gefärbt.

Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien).

Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die seit der Frühen Neuzeit mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erz- und Hochstifte, die von Fürstbischöfen regiert wurden. Dazu die von Fürstpröpsten regierten Gebiete der Fürstpropsteien und die von Fürstäbten regierten Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen, den Reichsabteien und ‑propsteien.

Erz- und Hochstifte

Zum Fürstentum erhobene Stifte

Gefürstete und Gefreite Abteien im Heiligen Römischen Reich (Kolorierter Druck aus Siebmachers Wappenbuch von 1605)

Reichsabteien

Weblinks

Literatur

  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. (= Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 42). München 2003, ISBN 3-486-56729-2.
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15118-6.

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Johann Siebmacher: New Wappenbuch

eingescannt aus: Horst Appuhn (Hrsg.), Johann Siebmachers Wappenbuch. Die bibliophilen Taschenbücher 538, 2. verb. Aufl , Dortmund 1989

Blatt 13