Reichsregierung (Weimarer Republik)

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Die erste Reichsregierung (Kabinett Scheidemann) nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt am 13. Februar 1919

Die Reichsregierung bestand während der Periode des Deutschen Reiches, die als Weimarer Republik bezeichnet wird, gemäß Artikel 52 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 („Weimarer Reichsverfassung“, WRV) aus dem Reichskanzler und den Reichsministern. Damit führte die Weimarer Verfassung endgültig das Kollegialitätsprinzip in die deutsche Reichsregierung ein, wie zuvor schon das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919.

Zur Zeit der Weimarer Republik waren im Reichstag bis zu 15 Parteien vertreten. Eine Regierungskoalition bestand normalerweise aus drei oder noch mehr Parteien. Die großen Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen Parteien sowie die politisch unruhigen Zeiten machten Regierungsbildung und Regierungsarbeit schwierig. Eine Reichsregierung amtierte daher meistens nur einige Monate oder allenfalls etwas mehr als ein Jahr.

Im Vergleich zu den Bundesregierungen seit 1949 waren die meisten Weimarer Kabinette mit nur neun bis 14 Mitgliedern eher klein. Als zeitweilige Ressorts bestanden Reichsministerien für Kolonien (1918/1919), für wirtschaftliche Demobilmachung (1918/1919), für Wiederaufbau (1919–1924) und für die besetzten Gebiete im Rheinland (1923–1930).

Vorgeschichte und Entstehung der Republik

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Der Sozialdemokrat Gustav Bauer steht für die personelle Kontinuität vom Ende des Kaiserreichs über die Novemberrevolution zur Republik. Am 4. Oktober 1918 wurde er zum Staatssekretär im Kaiserreich ernannt und blieb bis 1920 in der Regierung, zuletzt als Reichskanzler.

Im Norddeutschen Bund (1867–1871) und im Kaiserreich (seit 1871) hatte Deutschland keine kollegiale Regierung. Der Kaiser ernannte nur einen Kanzler als einzigen verantwortlichen Minister. Die Leiter der obersten Reichsbehörden führten den Titel „Staatssekretär“ und waren an Weisungen des Kanzlers gebunden. Der langjährige Reichskanzler Otto von Bismarck lehnte die Bezeichnung Reichsregierung strikt ab. In der Praxis aber unterschied sich die Arbeit der sogenannten Reichsleitung nicht unbedingt von formellen Kollegialregierungen, jedenfalls gegen Ende des Kaiserreichs.[1]

Seit 1917 wandelte sich die Verfassungswirklichkeit. Vertreter der Reichstagsfraktionen wurden zu Staatssekretären ernannt, seit Oktober 1918 auch Sozialdemokraten. Das parlamentarische Prinzip hatte sich informell bereits durchgesetzt, als die Oktoberreformen festschrieben, dass der Reichskanzler das Vertrauen des Reichstags benötigte. Dieses Prinzip wurde auch nach 1919 beibehalten.

Am 9. November 1918 erklärte Reichskanzler Max von Baden die Abdankung von Kaiser Wilhelm II. und „übertrug“ sein Amt dem Sozialdemokraten Friedrich Ebert. Dies war verfassungswidrig, aber die Beamten und weite Teile der Öffentlichkeit erkannten Eberts Autorität an. Vom 10. November 1918 bis zum 13. Februar 1919 war der Rat der Volksbeauftragten das oberste revolutionäre Organ in Deutschland. Der Rat ersetzte in seinen Kompetenzen zugleich die Exekutive (Kaiser und Reichskanzler) und die Legislative (Reichstag).[2] Die Staatssekretäre blieben im Amt, wurden während dieser Zeit allerdings vom Rat der Volksbeauftragten teilweise ausgetauscht.

Ab dem 13. Februar 1919 amtierte wieder eine unbestritten demokratisch legitimierte Regierung: Die Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, gewählt am 19. Januar 1919, beschloss mit dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt eine vorläufige Verfassungsordnung und wählte Friedrich Ebert zum ersten Reichspräsidenten, der wiederum eine Reichsregierung ernannte. Es war die erste, in der die Leiter der obersten Reichsbehörden offiziell den Titel „Minister“ trugen. Der Regierungschef hieß „Präsident des Reichsministeriums“ (vereinfacht „Reichsministerpräsident“). Erst die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 führte wieder den Titel „Reichskanzler“ ein.

Ernennung und Entlassung

Schaubild für die Weimarer Verfassung

Der Reichskanzler wurde vom Reichspräsidenten ernannt, die Reichsminister wurden vom Reichskanzler vorgeschlagen und vom Reichspräsidenten ernannt (Art. 53 WRV). Allerdings musste ein Kanzler oder Minister zurücktreten, wenn der Reichstag es verlangte (Art. 54 WRV). In den ersten Jahren war es üblich, dass eine neue Regierung sich ausdrücklich ein Vertrauensvotum des Parlaments erbat. Das war in der Verfassung nicht vorgeschrieben. Der Reichstag hat teilweise das Ersuchen damit beantwortet, dass er der Vertrauensfrage durch ein „Tolerierungsvotum“ aus dem Wege ging.[3]

Misstrauensvoten des Reichstags waren selten: Im Konfliktfall trat das Kabinett von sich aus zurück oder der Reichspräsident löste den Reichstag auf. In der Weimarer Zeit wurde schließlich diskutiert, ob ein rein negatives Misstrauensvotum das Ende einer Regierung bewirken dürfe. Ein solches Votum kam durch Mehrheiten von Fraktionen zustande, die aus unterschiedlichen Gründen den Regierungssturz forderten und nicht in der Lage waren, eine neue Regierung zu bilden.[4]

Die meisten Regierungen der Weimarer Zeit hatten keine parlamentarische Mehrheit hinter sich. Ausnahmen waren die Regierungen bis zur Wahl von 1920 und die Große Koalition von 1923. Im Kabinett Müller II von 1928 bis 1930 befanden sich zwar Angehörige von Parteien, die zusammen über eine absolute Mehrheit im Parlament verfügten, doch die Parteien sahen die Minister zum Teil nicht als ihre Vertreter an, und sie sahen sich nicht als verpflichtet an, die Regierung zu unterstützen. Seit der Bildung des Kabinetts Papen im Jahre 1932 unterstützte nur die DNVP die Regierung. Auch das Kabinett Hitler vom 30. Januar 1933 verfügte zunächst, bis zur Reichstagswahl am 5. März 1933, nicht über die Mehrheit im Parlament.

Der Reichstag konnte eine Anklage eines Regierungsmitglieds vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in die Wege leiten. Dazu musste das angeklagte Regierungsmitglied die Verfassung oder ein Reichsgesetz verletzt haben.

Arbeitsweise

Die Reichsregierung gab sich eine Geschäftsordnung, die laut Verfassung vom Reichspräsidenten genehmigt werden musste (Art. 55 WRV). Wie auch später in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte der Kanzler die Richtlinien der Politik. Der Kanzler überwachte, ob ein Reichsminister in seinem Geschäftsbereich diese Richtlinien beachtete. Letztlich aber bedurfte ein Kabinettsbeschluss der Stimmenmehrheit, sodass ein Kanzler oder Minister überstimmt werden konnte.[5]

Dem Verfassungsrechtler Willibalt Apelt zufolge sollte die Reichsregierung als „Brücke“ zwischen den beiden direkt vom Volk gewählten Organen Reichstag und Reichspräsident dienen. Sie sollte das verfassungsmäßige Wirken dieser Organe ermöglichen, aber auch beiden gegenüber verantwortlich sein.[6] Die Regierung war abhängig von den Forderungen der Fraktionen im Reichstag, vor allem der Regierungskoalition, aber eventuell auch von weiteren Fraktionen. Außerdem hatte der Reichspräsident Sonderrechte, die von der Reichsregierung beachtet werden mussten: So musste die Reichsregierung den Reichspräsidenten über ihre Vorhaben auf den Gebieten der Außenpolitik und Verteidigungspolitik informieren. Der Reichspräsident war der Oberbefehlshaber der Reichswehr. Allerdings bedurften alle Handlungen des Reichspräsidenten der Gegenzeichnung eines Reichsministers.

Parteien in Weimarer Reichsregierungen

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Deutsche Regierungsmitglieder mit englischen Gästen, 1931

Als „Weimarer Koalition“ bezeichnete man eine Koalition von SPD, Zentrum und DDP. Eine Zusammenarbeit dieser drei Parteien hatte es schon am Ende des Kaiserreichs gegeben. Sie bestand aber nur bis 1922. Ferner gab es zwei „Große Koalitionen“, das war im damaligen Sprachgebrauch eine Zusammenarbeit dieser drei Parteien mit der DVP (1923; 1928–1930). Gerade die zweite Große Koalition verfügte allerdings nur schwachen Rückhalt im Reichstag, da sich einzelne Parteien nicht zur Unterstützung „ihrer“ Minister verpflichtet fühlten.

Die typische oder häufigste Konstellation der Weimarer Republik war vielmehr ein bürgerliches Minderheitskabinett von Zentrum, DDP und DVP und weiteren Parteien wie der Bayerischen Volkspartei. Parlamentarisch gestützt wurde das Minderheitskabinett durch die SPD oder seltener durch die DNVP. Ähnlich waren die sogenannten Präsidialkabinette unter Heinrich Brüning (Zentrum) noch bürgerliche Minderheitskabinette mit Tolerierung der SPD, die eine Mehrheit verhinderte, die Notverordnungen des Reichspräsidenten außer Kraft zu setzen. Erst die beiden folgenden Kabinette, unter den Parteilosen von Papen und von Schleicher, waren ohne parlamentarische Absicherung mit Ausnahme der DNVP.

An den Weimarer Regierungen waren beteiligt:

NSDAPCNBLWirtschaftsparteiKonservative VolksparteiDNVPBayerische VolksparteiBayerischer BauernbundDeutsche VolksparteiDeutsche ZentrumsparteiDDPUSPDSPD

Übersicht der Reichsregierungen

Reichsregierungen der Weimarer Republik
ReichsregierungAnzahl der Mitglieder / vertretene ParteienAmtsbeginnAmtsende1Wahlen
Kabinett Scheidemann7 SPD, 3 Z, 3 DDP, 1 parteilos13. Februar 191919. Juni 1919[7]Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919
Kabinett Bauer7 SPD, 4 Z, 2 DDP21. Juni 191926. März 1920[8]
Kabinett Müller I6 SPD, 5 Z, 3 DDP27. März 19208. Juni 1920[9]
Kabinett Fehrenbach5 Z, 3 DVP, 2 DDP, 2 parteilos25. Juni 19204. Mai 1921[10]Reichstagswahl am 6. Juni 1920
Kabinett Wirth I4 SPD, 4 Z, 3 DDP, 2 parteilos10. Mai 192122. Oktober 1921[11]
Kabinett Wirth II4 Z, 4 SPD, 2 DDP, 1 parteilos, später zusätzlich 1 BBB26. Oktober 192114. November 1922[12]
Kabinett Cuno3 Z, 2 DDP, 2 DVP, 1 BVP, 4 parteilos22. November 192212. August 1923[13]
Kabinett Stresemann I4 SPD, 3 Zentrum, 2 DVP, 2 DDP, 1 parteilos13. August 19233. Oktober 1923[14]
Kabinett Stresemann II3 Z, 3 SPD, 2 DDP, 1 DVP, 3 parteilos6. Oktober 192323. November 1923[15]
Kabinett Marx I3 Z, 3 DDP, 2 DVP, 1 BVP, 3 parteilos30. November 192326. Mai 1924[16]
Kabinett Marx II3 Z, 2 DVP, 3 DDP, 2 parteilos3. Juni 192415. Dezember 1924[17]Reichstagswahl am 4. Mai 1924
Kabinett Luther I3 DNVP, 2 Z, 2 DVP, 1 DDP, 1 BVP, 2 parteilos15. Januar 19255. Dezember 1925[18]Reichstagswahl am 7. Dezember 1924
Kabinett Luther II3 Z, 3 DDP, 3 DVP, 1 BVP, 1 parteilos20. Januar 192612. Mai 1926[19]
Kabinett Marx III4 Z, 3 DDP, 3 DVP, 1 BVP17. Mai 192617. Dezember 1926[20]
Kabinett Marx IV4 DNVP, 3 Z, 2 DVP, 1 DDP, 1 BVP; DDP bis 20. Januar 1928, danach 1 parteilos29. Januar 192712. Juni 1928[21]
Kabinett Müller II4 SPD, 2 DVP, 2 DDP, 1 Z, 1 BVP, 1 parteilos29. Juni 192827. März 1930[22]Reichstagswahl am 20. Mai 1928
Kabinett Brüning I4 Z, 2 DVP, 1 DDP, 1 BVP, 1 WP (bis 5. Dezember 1930), 1 DNVP (ab 22. Juli 1930: CNBL), 1 KVP, 1 parteilos30. März 19307. Oktober 1931[23]Reichstagswahl am 14. September 1930
Kabinett Brüning II2 Z, 2 DDP, 1 BVP, 1 KVP, 1 CNBL, 2 parteilos10. Oktober 193130. Mai 1932[24]
Kabinett Papen3 DNVP, 7 parteilos1. Juni 193217. November 1932[25]Reichstagswahl am 31. Juli 1932
Kabinett Schleicher2 DNVP, 8 parteilos3. Dezember 193228. Januar 1933[26]Reichstagswahl am 6. November 1932
Kabinett Hitler3 NSDAP, 2 DNVP, 6 parteilos (später mehrere Kabinettsumbildungen)30. Januar 1933[30. April 1945]Reichstagswahl am 5. März 1933
1 
Bis auf das Kabinett Hitler traten alle Kabinette geschlossen zurück. Sie blieben jeweils bis zur Amtsübernahme des nächsten Kabinetts geschäftsführend im Amt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Manfred Rauh: Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches, Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 430, 442.
  2. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung: 1914–1919. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1978, S. 731/732.
  3. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band VI: Die Weimarer Reichsverfassung. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1981, S. 330–331.
  4. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band VI: Die Weimarer Reichsverfassung. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1981, S. 334–335.
  5. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band VI: Die Weimarer Reichsverfassung. W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1981, S. 324–325.
  6. Willibalt Apelt: Geschichte der Weimarer Verfassung. 2. Auflage, C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung. München, Berlin 1964 (1946), S. 207.
  7. Nr. 118: Geheime Aufzeichnung des Reichsministers des Auswärtigen über die Kabinettssitzungen in Weimar am 18. und 19. Juni 1919. 2. Juli 1919. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 2. Juli 1919, abgerufen am 1. September 2017.
  8. Nr. 216: Kabinettssitzung vom 26. März 1920, (11 Uhr). 1. Frage des Rücktritts des Kabinetts. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 26. März 1920, abgerufen am 1. September 2017.
  9. Nr. 134: Chefbesprechung vom 11. Juni 1920, 16.30 Uhr. Stellungnahme zur Frage von Spielunternehmungen. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 11. Juni 1920, abgerufen am 1. September 2017.
  10. Nr. 245: Tagebuchaufzeichnung des Reichsinnenministers Koch über die Kabinettssitzungen vom 4. Mai 1921, 9.45 Uhr und 17 Uhr, und über die Sitzung mit den Parteiführern um 18.30 Uhr. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 4. Mai 1921, abgerufen am 1. September 2017.
  11. Nr. 120: Der Reichskanzler an den Reichspräsidenten. 22. Oktober 1921. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 22. Oktober 1921, abgerufen am 1. September 2017.
  12. Nr. 408: Kabinettssitzung vom 14. November 1922, 21.30 Uhr im Reichstagsgebäude. Koalitionsverhandlungen und Rücktritt der Regierung. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 14. November 1922, abgerufen am 1. September 2017.
  13. Nr. 248: Besprechung mit den Parteiführern der Arbeitsgemeinschaft. 12. August 1923, 17.30 Uhr. Regierungswechsel. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 12. August 1923, abgerufen am 1. September 2017.
  14. Nr. 106: Kabinettssitzung vom 3. Oktober 1923, 22 Uhr. Politische Lage. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 3. Oktober 1923, abgerufen am 1. September 2017.
  15. Nr. 279: Kabinettssitzung vom 23. November 1923, 19.45 Uhr. Demission des Kabinetts. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 23. November 1923, abgerufen am 1. September 2017.
  16. Nr. 209: Ministerbesprechung vom 26. Mai 1924, 21.30 Uhr. 2. Politische Lage. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 26. Mai 1924, abgerufen am 1. September 2017.
  17. Nr. 372: Kabinettssitzung vom 15. Dezember 1924, 11 Uhr. Anschließend Ministerbesprechung. (Rücktritt des Kabinetts). In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 15. Dezember 1924, abgerufen am 1. September 2017.
  18. Nr. 243: Ministerbesprechung vom 5. Dezember 1925. Rücktritt der Reichsregierung und dadurch geschaffene politische Lage. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 5. Dezember 1925, abgerufen am 1. September 2017.
  19. Nr. 365: Ministerbesprechung vom 12. Mai 1926, 19.30 Uhr. Demission des Kabinetts. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 12. Mai 1926, abgerufen am 1. September 2017.
  20. Nr. 161: Ministerbesprechung vom 17. Dezember 1926, 17.30 Uhr im Reichstagsgebäude. Politische Lage. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 17. Dezember 1926, abgerufen am 1. September 2017.
  21. Nr. 473: Ministerbesprechung vom 5. Juni 1928, 16 Uhr. 2. Demission des Kabinetts. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 5. Juni 1928, abgerufen am 1. September 2017.
  22. Nr. 489: Ministerbesprechung vom 27. März 1930, 17 und 19 Uhr im Reichstag. 2. Politische Lage. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 27. März 1930, abgerufen am 1. September 2017.
  23. Nr. 511: Ministerbesprechung vom 7. Oktober 1931, 9.30 Uhr. 1. Politische Lage. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 7. Oktober 1931, abgerufen am 1. September 2017.
  24. Nr. 773: Niederschrift des Staatssekretärs Pünder über die letzte Ministerbesprechung des Reichskabinetts Brüning am 30. Mai 1932, 10 Uhr. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 30. Mai 1932, abgerufen am 1. September 2017.
  25. Nr. 216: Ministerbesprechung vom 18. November 1932, 11 Uhr. 1. Politische Lage. In: „Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik“ online. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; Bundesarchiv, 18. November 1932, abgerufen am 1. September 2017.
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Zentralbild Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung unter Scheidemann am 13.2.1919 in Weimar. V.l.n.r.:

  • Ulrich Rauscher, Pressechef der Reichsregierung,
  • Robert Schmidt, Ernährung,
  • Eugen Schiffer, Finanzen,
  • Philipp Scheidemann, Reichskanzler,
  • Otto Landsberg, Justiz,
  • Rudolf Wissell, Wirtschaft,
  • Gustav Bauer, Arbeit,
  • Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau, Auswärtiges,
  • Eduard David, ohne Portefeuille,
  • Hugo Preuss, Inneres,
  • Johann Giesberts, Post,
  • Johannes Bell, Kolonien,
  • Georg Gothein, Schatz,
  • Gustav Noske, Reichswehr
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Diagramm mit dem Regierungssystem laut der Weimarer Reichsverfassung 1919
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Dampferausflug der Reichsregierung mit den in Berlin weilenden englischen Gästen auf dem Wannsee b/Berlin!

Die Reichsregierung mit den englischen Gästen während ihres Ausfluges auf dem Wannsee.
Von links nach rechts:
Reichsaussenminister Dr. Curtius, der englische Aussenminister Henderson,

Reichskanzler Dr. Brüning, der englische Premierminister MacDonald, der preussische Ministerpräsident Dr. Braun.
Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
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Zentralbild
Gustav Bauer, rechter sozialdemokratischer Führer und Staatsmann, geb: 6.1.1870 in Darkehmen, gest: 16.9.1944; während des ersten Weltkrieges Sozialchauvinist, Februar 1919 Reichsarbeitsminister, Juni 1919 Reichskanzler, April 1920 Reichsverkehrsminister, Mai 1921 bis November 1922 Vizekanzler. Aufnahme 1920.