Rat der Volkskommissare der Sowjetunion

Der Rat der Volkskommissare der Sowjetunion (russisch Совет Народных Комиссаров СССР; Transkription: Sowjet Narodnych Komissarow) wurde nach der Jahreswende 1922/1923 eingerichtet. Er war vom 6. Juli 1923 bis 15. März 1946 das oberste ausführende und gesetzgebende Organ der Sowjetunion. Es löste den seit 1917 allein für Sowjetrussland zuständigen Rat der Volkskommissare der RSFSR ab.

Die Kurzbezeichnung lautet russisch совнарком, Transkription: Sownarkom, die russ. Abkürzung СНК (dt. SNK). Seit dem 16. März 1946 wurde das Gremium als Ministerrat der UdSSR bezeichnet.

Geschichte

Nach der Gründung der Sowjetunion am 30. Dezember 1922 wurde am 31. Januar 1924 die erste sowjetische Verfassung verabschiedet und im gleichen Jahr die Verwaltung der Sowjetunion von der Verwaltung der einzelnen Sowjetrepubliken getrennt. Deshalb wurden die Volkskommissariate des Rates der Volkskommissare der Sowjetunion aufgeteilt in allsowjetische Volkskommissariate (Unionsvolkskommissariate) und in vereinigte Volkskommissariate (russ. объединённые наркоматы).

Die allsowjetischen Volkskommissariate übten ihre Macht mittels ihrer Bevollmächtigten aus, während die vereinigten Volkskommissariate ihre Macht mittels der nachgeordneten Volkskommissariate der einzelnen Sowjetrepubliken ausübten. Beispielsweise unterstanden die Volkskommissariate für Finanzen der einzelnen Sowjetrepubliken dem vereinigen Volkskommissariat für Finanzen der Sowjetunion.

Allsowjetische Volkskommissariate waren die Volkskommissariate für:

  • Auswärtige Angelegenheiten,
  • Militär und Flotte,
  • Außenhandel,
  • Transportwege,
  • Post und Telegrafen.

Vereinigte Volkskommissariate waren die Volkskommissariate für:

  • Nahrungsmittel,
  • Arbeit,
  • Finanzen,
  • Arbeiter- und Bauerninspektion,
  • Oberster Rat für Volkswirtschaft (russ. Высший Совет Народного Хозяйства).

Einige Volkskommissariate bestanden nur auf der Ebene der Sowjetrepubliken, nicht jedoch auf der Unionsebene. Das traf insbesondere für Bereiche zu, in denen es spezifische nationale Unterschiede zwischen den Sowjetrepubliken gab: Landwirtschaft, Innere Angelegenheit, Justiz, Bildung, Gesundheitswesen und soziale Sicherung.

Entsprechend der sowjetischen Verfassung von 1924 wurde der Rat der Volkskommissare mit Beschluss des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion gebildet. Bis 1931 bildete der Kleine Rat der Volkskommissare den geschäftsführenden Regierungsausschuss.

Nach der sowjetischen Verfassung von 1936 beschloss der Oberste Sowjet der UdSSR die Zusammensetzung des Rates der Volkskommissare.

Der Rat der Volkskommissare hatte die Arbeit der Unions- und Republiks-Volkskommissariate zu koordinieren und zu leiten.

Er musste Maßnahmen zur Realisierung des Volkswirtschaftsplanes ergreifen, das Staatsbudget verwalten, das Finanzsystem stärken, die öffentliche Ordnung sicherstellen und die außenpolitischen Beziehungen der Sowjetunion steuern.

Wegen des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 und dem schnellen Vordringen der deutschen Truppen wurde am 15. Oktober 1941 die Verlegung der Regierung nach Kuibyschew (heute Samara) an der Wolga angeordnet. Der Rat der Volkskommissare wurde 1946 in den Ministerrat der UdSSR umgewandelt.

Vorsitzende

Erster Stellvertreter

Stellvertreter

Geschäftsführer

  • Nikolai Petrowitsch Gorbunow (17. Juli 1923 – 29. Dezember 1930),
  • Platon Michailowitsch Kerschenzew (29. Dezember 1930 – 23. März 1933),
  • Iwan Iwanowitsch Miroschnikow (23. März 1933 – 29. März 1937),
  • Michail Fjodorowitsch Arbusow (29. März 1937 – 31. Juli 1937),
  • Nikolai Aleksejewitsch Petrunitschew (31. Juli 1937 – 5. November 1938),
  • Iwan Grigorjewitsch Bolschakow (17. Dezember 1938 – 4. Juni 1939),
  • Michail Dmitrijewitsch Chlomow (10. Juni 1939 – 14. November 1940),
  • Jakow Jermolajewitsch Tschadajew (14. November 1940 – 15. März 1946).