Römischer Diktator

Der Diktator (lateinisch dictator) war der Inhaber eines mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten, aber zeitlich befristeten politischen Amts in der Römischen Republik.

Bei der Diktatur handelte es sich um ein gesetzmäßiges, wenn auch außerordentliches, Magistratsamt (magistratus extraordinarius), in dem das für die Ämter des cursus honorum übliche Prinzip der Kollegialität nicht galt: An die Stelle der beiden Konsuln trat also jeweils nur ein Diktator, der auch den übrigen Magistratsbeamten übergeordnet war und für Taten während seiner Amtszeit nicht belangt werden konnte. Er hatte das summum imperium inne.

Amtszeit und Aufgaben

Angesichts der historisch begründeten Abneigung der Römer gegen eine dauerhaft unbegrenzte Herrschaftsgewalt, wie sie die römischen Könige besaßen, wurde die Amtszeit eines Diktators, der nur in besonderen Situationen berufen wurde, auf maximal sechs Monate begrenzt. Außerdem war seiner vollständigen Amtsbezeichnung oft die spezielle Aufgabe beigefügt, die er zu lösen hatte:

  • zur Kriegsführung[1] (rei gerundae causa)
  • zur Besänftigung inneren Aufruhrs (seditionis sedandae causa)
  • zur Abhaltung von Wahlen (comitiorum habendorum causa)
  • zum rituellen Einschlagen eines Nagels (clavus annalis) im Jupitertempel (clavi figendi causa)
  • für die Abhaltung von Spielen (ludorum faciendorum causa)
  • zur Durchführung von Gerichtsverfahren (quaestionibus exercendis)
  • zur Auffüllung des Senats (nur einmal belegt) (legendo senatui)
  • zur Schreibung neuer Gesetze und Neubildung des Staates (nur von Sulla belegt) (legibus faciendis et rei publicae constituendae causa)

Spezialdiktaturen

  • zur Lesung der Senatsliste – nur 216 v. Chr. nach der Schlacht von Cannae belegt (senatus legendi causa)
  • zur Festsetzung von Festtagen bei bestimmten Vorzeichen – nur 344 v. Chr. belegt (feriarum constituendarum causa)
  • zur Ausrichtung des Latinerfestes – nur 257 v. Chr. während des ersten Punischen Krieges belegt (feriarum Latinarum causa)
  • zur Abhaltung von Votivspielen – eventuell 358 v. Chr. 322 v. Chr. und 208 v. Chr., Quellen sind sich unsicher (ludorum faciendorum causa)

In solchen Fällen konnte seine Amtsführung manchmal auch nur wenige Tage betragen, denn man erwartete von den Diktatoren, dass sie ihr Amt vorzeitig niederlegten, sobald die unmittelbare Aufgabe, zu deren Erledigung sie mit den diktatorischen Vollmachten ausgestattet wurden, gelöst war. Dies gebot ihnen als actus contrarius zur Ernennung die dem Amt innewohnende Abdikationspflicht.[2]

Erst gegen Ende der Römischen Republik gab es Versuche, die maximale Amtszeit von sechs Monaten zu verlängern, zunächst bei Sulla und schließlich bei Gaius Iulius Caesar, dessen Amtszeit denn auch die Wende in der römischen Verfassungsgeschichte von der Magistratsherrschaft hin zur Herrschaft einer einzelnen Person brachte, wie sie dann unter Augustus als Prinzipat verwirklicht wurde. Auch diesen Langzeit-Diktatoren war ihre sehr umfangreiche Aufgabenstellung mitgegeben: dictator legibus scribundis et rei publicae constituendae (Erlassung von Gesetzen und Neugestaltung des Staates).

Frühe Geschichte

Nach dem Sturz der Monarchie in Rom (traditionell um das Jahr 510 v. Chr.) und der Errichtung der Republik beugte man einer künftigen Alleinherrschaft dadurch vor, dass von nun an zwei gleichberechtigte Konsuln bestimmt wurden, die für ein Jahr amtierten; ein Konsul konnte dabei gegen Maßnahmen des anderen sein Veto einlegen (Interzessionsrecht). Angesichts der Gefährdung der Römischen Republik durch Angriffe von außen erkannte man aber bald, dass in Notzeiten eine straffere Führung von Vorteil sein konnte. Daher entschloss man sich laut der (vermutlich später konstruierten) Überlieferung im Jahre 501 v. Chr., das Amt des Diktators einzuführen. Die lex de dictatore creando dieses Jahres sah vor, dass zum Diktator nur bestimmt werden konnte, wer vorher Konsul gewesen war. Berufen wurde der Diktator, indem der Senat den Beschluss (senatus consultum) fasste, mit dem einer der Konsuln autorisiert wurde, einen Diktator zu benennen. Die Konsuln selbst durften nicht ohne den Senat entsprechend aktiv werden. Der so beauftragte Konsul ernannte dann eine Person seiner Wahl zum Diktator, in der Regel zwischen Mitternacht und Sonnenaufgang. Meist wurde die Person bestimmt, die bereits vom Senat für dieses Amt vorgeschlagen worden war; der Konsul war aber nicht an den Personalvorschlag des Senats gebunden, so dass es auch Fälle gab, bei denen ein Konsul davon abwich. Die Berufung zum Diktator erfolgte für gewöhnlich in Rom; war aber der Gewählte nicht in der Stadt, kam es vor, dass der Senat dem Konsul den Auftrag gab, den Diktator außerhalb Roms in sein Amt einzuführen; allerdings hielt man sich an die Regel, einen Diktator nicht außerhalb Italiens zu bestimmen. Ursprünglich war das Amt des Diktators den Patriziern vorbehalten. Im Jahre 356 v. Chr. ging man aber davon ab, als der Plebejer Gaius Marcius Rutilus zum Diktator ernannt wurde.

Man behielt die Regel, dass es jeweils nur einen Diktator geben durfte, stets bei. Lediglich unmittelbar nach der Schlacht von Cannae im Jahre 216 v. Chr. nominierte man Marcus Fabius Buteo zum Diktator (mit der Aufgabe, die freien Plätze im Senat wieder aufzufüllen), obwohl es mit Marcus Iunius Pera bereits einen amtierenden Diktator gab. Marcus Fabius Buteo verzichtete jedoch aus ebendiesem Grunde darauf, sein Amt anzutreten.

Befugnisse und Machtmittel

War ein Diktator bestimmt, so hörten die Magistratsbeamten praktisch mit ihrer unabhängigen Amtsverwaltung auf und ordneten sich stattdessen dem Diktator unter, dessen Befehle sie ausführten.[3] Die Machtfülle des Diktators ergab sich dabei vor allem durch seine Unabhängigkeit vom Senat und dadurch, dass er sich keinem Gerichtsverfahren unterziehen musste und völlige Immunität besaß. In gewisser Weise ähnelte er damit dem Volkstribun, doch repräsentierte der Diktator die gesamte römische Nation, nicht nur die Plebejer. Zwar stellte sich kein Diktator offen gegen den Senat, prinzipiell war er aber, zumal er keinen Amtskollegen hatte, völlig unabhängig. Gegen seine Beschlüsse gab es auch keine Revisions- oder Appellationsmöglichkeit, sie waren in jedem Fall bindend (Provokationsfreiheit).[4] Als Zeichen seiner absoluten Macht über Leben und Tod wurden ihm von (24) Liktoren die Fasces vorangetragen.

Dem Diktator war es sogar erlaubt, römische Gesetze zu ändern, wenn er dies zur Abwehr der Gefahr für notwendig erachtete. Er konnte neue Gesetze erlassen, die nicht der Zustimmung durch die Volksversammlung bedurften. In der Regel stellten die Diktatoren ihre Gesetze aber dennoch zur Abstimmung, um im Volk einen festeren Rückhalt ihrer Position zu erlangen. So geschah es etwa im Fall der Proskriptionsgesetze Sullas. Zugleich war der Diktator auch oberster Gerichtsherr sowie Oberbefehlshaber des Heeres und Herr über die Exekutive.

Das Verhältnis zwischen Diktator und Volkstribunat war offenbar nicht genau geregelt. Da das Amt des Diktators vor dem des Volkstribuns geschaffen worden war, sah man offenbar keine Veranlassung, die Befugnisse des Diktators in Bezug auf den Tribun gesondert zu regeln. Zwar besaßen auch die Volkstribunen eine unabhängige Stellung, während einer Diktatur waren aber auch sie den Anordnungen des Diktators unterworfen und konnten dessen Aktionen nicht etwa durch ein Veto blockieren. Sie konnten nicht nur dessen Entscheidungen nicht blockieren, sie konnten auch ihr Beistands- und Hilferecht nicht dazu verwenden, sich gegen den Diktator zu wenden.[5] Magistratsbeamte besaßen zwar ebenfalls in ihrer Amtszeit Immunität. Nach deren Ablauf konnten sie für Fehlverhalten und Straftaten jedoch belangt werden. Dies war beim Diktator nicht der Fall; er besaß gewissermaßen Immunität auf Lebenszeit bzw. man behandelte eventuelle Rechtsverstöße so, als seien sie nicht aufgetreten.

Die Herrschaftsgewalt (das imperium) wurde angesichts dieser Machtfülle nicht selten mit der der früheren Monarchen verglichen, von der sie sich im Wesentlichen nur durch die Befristung unterschied. Es gab allerdings noch einige weitere Einschränkungen: So behielt der Senat auch während einer Diktatur die Kontrolle über die Finanzen, so dass der Diktator mit der Summe auskommen musste, die der Senat ihm zugestand. Außerdem durfte er Italien nicht verlassen, um dem eigenen Staat nicht von den Provinzen oder dem Ausland aus gefährlich werden zu können. Auch durfte er in der Stadt Rom selbst nicht ohne Zustimmung des Volkes hoch zu Pferd auftreten – dies hätte allzu deutliche Erinnerungen an das Verhalten der Könige heraufbeschworen. Immerhin aber waren einige der diktatorischen Insignien königlicher Herkunft: Neben dem Beil und den Fasces (die auch von den Konsuln und den Prätoren als Insignien verwendet wurden) waren das der kurulische Stuhl und die Toga Praetexta.

Dem Diktator stand stets ein von ihm ernannter magister equitum (Reiteroberst) zur Seite. Wenn dieser während der Amtszeit des Diktators starb, musste der Diktator einen neuen bestimmen. Mitunter schlug auch der Senat einen Kandidaten vor. Der magister equitum war höchster Beamter, abgesehen vom Diktator, dem er untergeordnet war, den er aber in dessen Abwesenheit vertreten konnte. Das imperium des magister equitum galt ansonsten als gleichrangig dem eines Prätors.[6] Im Allgemeinen galt, dass ein magister equitum vorher Prätor gewesen sein musste, doch gab es von dieser Regel Ausnahmen. Den magister equitum begleiteten, wie den Prätor, sechs Liktoren, und wie der Prätor trug auch er eine Toga Praetexta.

Spätere Geschichte

Die Diktatur spielte vor allem eine Rolle in den Punischen Kriegen. Als ein Diktator seine Amtsgewalt dazu nutzte, auch außerhalb Italiens, in Afrika, Krieg zu führen, obwohl dies nicht den Regeln des Amtes entsprach, dachte man über eine Verfassungsänderung nach, zumal der Afrikafeldzug in einem Fiasko endete. Als dann aber Hannibal in Italien selbst einfiel, machte man erneut von der Institution der Diktatur Gebrauch. Nach dem Ende des Zweiten Punischen Krieges verschwand dann aber das Amt des Diktators und der Senat wählte stattdessen das Instrument des senatus consultum ultimum, einer Art Notstandsgesetz, mit dem der Senat die beiden Konsuln mit unbeschränkten Befugnissen ausstatten konnte.

Erst Sulla ließ das Amt wieder aufleben, veränderte aber zugleich dessen Charakter. Amtierten Diktatoren bis dahin rei gerendae causa, so ernannte sich Sulla selbst im Jahre 82 v. Chr. (ohne vorherige Befragung des Senats) zum dictator rei publicae constituendae causa, wobei er darauf verzichtete, seine Amtszeit zeitlich zu beschränken. Er hatte es dann auch mehrere Jahre inne, ehe er schließlich freiwillig zurücktrat.

Nächster Diktator wurde dann Gaius Iulius Caesar, der die Form insofern wahrte, als er die Amtszeit auf ein Jahr beschränkte. Die politische Situation nutzte er aber so geschickt aus, dass er das Amt zwischen 49 und 46 v. Chr. dreimal antreten konnte (I=49->48, II=48->47, III=46->45), was auf eine mehrjährige Diktatur von 49 bis 45 hinauslief. Schließlich beschloss der Senat im Februar 44 v. Chr., Caesar zum dictator perpetuus, also zum Diktator auf Dauer zu ernennen, was allerdings Anlass für republikanisch gesinnte Gegner Caesars wurde, diesen am 15. März des gleichen Jahres zu ermorden. Nach dem Attentat verkündete Caesars Mit-Konsul die Lex Antonia, mit der das Amt des Diktators abgeschafft wurde.

Nach dem Abschluss der jahrelangen Wirren und Bürgerkriege, die auf Caesars Ermordung folgten, bot man dennoch Augustus dieses Amt an, der sich aber stattdessen im Jahre 27 v. Chr. für ein eigenes Prinzipat genanntes Verfassungsmodell entschied, das einerseits die Formen der Republik wahrte, andererseits jedoch die unangefochtene Machtstellung des Kaisers sicherte, womit in gewisser Weise die klassische Diktatur in gewandelter Form ihren Höhepunkt erlebte.

Der Begriff Diktatur, der sich aus dem Amt der römischen Republik herleitete, hatte in späteren Epochen eine meist negative Konnotation. In Italien hat sich im Begriff dittatore mindestens bis ins 19. Jahrhundert die ursprüngliche Bedeutung erhalten, nämlich ein zeitlich befristetes Amt mit unbegrenzten Vollmachten. Der Venezianer Attilo Bandiera, der 1840 den Geheimbund Esperia gegründet hatte, trug ihn 1842 dem Freiheitskämpfer Giuseppe Mazzini an, der aber die Vorstellung einer „revolutionären Diktatur“ zurückwies.[7] Am 11. August 1848 erhielt Daniele Manin angesichts der Belagerung Venedigs durch österreichische Truppen vom demokratisch gewählten venezianischen Stadtparlament „unbegrenzte Vollmachten“ als Diktator. Giuseppe Garibaldi ernannte sich 1860 im Namen von König Viktor Emanuel II. zum Diktator von Sizilien. Die faschistische Diktatur Italiens im 20. Jahrhundert knüpfte auch in ihren Symbolen bewusst an das antike Rom an. Die ursprüngliche Idee des Diktators als unbegrenzt bevollmächtigter Amtsträger für kurzfristige Ausnahmesituationen wurde im Bayern der 1920er Jahre unter der Bezeichnung Generalstaatskommissar wieder aufgegriffen.

Liste der römischen Diktatoren

Jahr(e)
v. Chr.
Diktator
dictator
Reiteroberst
magister equitum
Aufgabe
501T. Larcius Flavus[8]Sp. Cassius Vecellinusrei gerundae causa
496 (499?)A. Postumius Albus RegillensisT. Aebutius Helvarei gerundae causa
494M'. Valerius MaximusQ. Servilius Priscus Structusrei gerundae causa
458L. Quinctius CincinnatusL. Tarquitius Flaccusrei gerundae causa
439L. Quinctius Cincinnatus IIC. Servilius Ahalarei gerundae causa oder
seditionis sedandae causa
437Mam. AemiliusL. Quinctius Cincinnatusrei gerundae causa
435Q. Servilius Priscus FidenasPost. Aebutius Helva Cornicenrei gerundae causa
434Mam. Aemilius IIA. Postumius Tubertusrei gerundae causa
431A. Postumius TubertusL. Iulius Iullusrei gerundae causa
426Mam. Aemilius IIIA. Cornelius Cossusrei gerundae causa
418Q. Servilius Priscus Fidenas IIC. Servilius Axillarei gerundae causa
408P. Cornelius Rutilus CossusC. Servilius Ahalarei gerundae causa
396M. Furius CamillusP. Cornelius Maluginensis[9]rei gerundae causa
390M. Furius Camillus IIL. Valerius Potitusrei gerundae causa
389M. Furius Camillus IIIC. Servilius Ahalarei gerundae causa
385A. Cornelius CossusT. Quinctius Cincinnatus Capitolinusrei gerundae causa
380T. Quinctius Cincinnatus CapitolinusAulus Sempronius Atratinusrei gerundae et seditionis sedandae causa
368M. Furius Camillus IVL. Aemilius Mamercinusrei gerundae causa
368P. Manlius CapitolinusC. Licinius Calvusseditionis sedandae et rei gerundae causa
367M. Furius Camillus VT. Quinctius Cincinnatus Capitolinus[10]rei gerundae causa
363L. Manlius Capitolinus ImperiosusL. Pinarius Nattaclavi figendi causa
362Ap. Claudius Crassus InregillensisP. Cornelius Scapula (?)rei gerundae causa
361T. Quinctius Pennus Capitolinus Crispinus[11]Ser. Cornelius Maluginensisrei gerundae causa
360Q. Servilius AhalaT. Quinctius Pennus Capitolinus Crispinusrei gerundae causa
358C. Sulpicius PeticusM. Valerius Poplicolarei gerundae causa
356C. Marcius RutilusC. Plautius Proculusrei gerundae causa
353T. Manlius Imperiosus TorquatusA. Cornelius Cossus Arvinarei gerundae causa
352C. Iulius (Iullus?)L. Aemilius Mamercinusrei gerundae et comitiorum habendorum causa
351M. Fabius AmbustusQ. Servilius Ahalacomitiorum habendorum causa
350L. Furius CamillusP. Cornelius Scipiocomitiorum habendorum causa
349T. Manlius Imperiosus Torquatus IIA. Cornelius Cossus Arvinacomitiorum habendorum causa
348unbekanntunbekanntcomitiorum habendorum causa
345L. Furius Camillus IICn. Manlius Capitolinus Imperiosusrei gerundae causa
344P. Valerius PoplicolaQ. Fabius Ambustusferiarum constituendarum causa
342M. Valerius CorvusL. Aemilius Mamercinus Privernasseditionis sedandae causa oder
rei gerundae causa
340L. Papirius CrassusL. Papirius Cursorrei gerundae causa
339Q. Publilius PhiloD. Iunius Brutus Scaevabrachte Gesetze zu Gunsten der Plebejer ein
337C. Claudius Crassus InregillensisC. Claudius HortatorAmt niedergelegt
335L. Aemilius Mamercinus PrivernasQ. Publilius Philocomitiorum habendorum causa
334P. Cornelius RufinusM. Antonius
333P. Cornelius RufinusM. Antoniusrei gerundae causa (?)
332M. Papirius CrassusP. Valerius Poplicolarei gerundae causa
331Cn. Quinctius CapitolinusC. Valerius Potitus oder L. Valerius Flaccusclavi figendi causa
327M. Claudius MarcellusSp. Postumius Albinus Caudinuscomitiorum habendorum causa
325L. Papirius CursorQ. Fabius Maximus Rullianus[12]rei gerundae causa
324L. Papirius Cursor IIM. (Livius) Drusus[13]rei gerundae causa
322A. Cornelius Cossus ArvinaM. Fabius Ambustusrei gerundae et ludorum faciendorum causa
321Q. Fabius AmbustusP. Aelius Paetuscomitiorum habendorum causa
321M. Aemilius PapusL. Valerius Flaccuscomitiorum habendorum causa
320C. MaeniusM. Foslius Flaccinatorquaestionibus exercendis
320L. Cornelius LentulusL. Papirius Cursorrei gerundae causa (?)
320T. Manlius Imperiosus TorquatusL. Papirius Cursorcomitiorum habendorum causa (?)
316L. Aemilius Mamercinus PrivernasM. (oder L.) Fulvius Curvusrei gerundae causa
315Q. Fabius Maximus RullianusQ. Aulius Cerretanus[14]rei gerundae causa
314C. Maenius IIM. Folius Flaccinatorrei gerundae causa
313C. Poetelius LiboM. Poetelius Libo[15]rei gerundae et clavi figendi causa
313Q. Fabius Maximus Rullianus IIrei gerundae causa
312C. Sulpicius LongusC. Iunius Bubulcus Brutus[16]rei gerundae causa
309L. Papirius Cursor IIIC. Iunius Bubulcus Brutusrei gerundae causa
306P. Cornelius Scipio BarbatusP. Decius Muscomitiorum habendorum causa
302C. Iunius Bubulcus BrutusM. Titiniusrei gerundae causa
301M. Valerius Corvus IIQ. Fabius Maximus Rullianus
oder M. Aemilius Paullus
rei gerundae causa
287Q. Hortensiusunbekanntseditionis sedandae causa oder
rei gerundae causa
291/285M. Aemilius Barbula
Ap. Claudius Caecus
P. Cornelius Rufinus
unbekanntrei gerundae causa (?)
280Cn. Domitius Calvinus Maximusunbekanntcomitiorum habendorum causa
263Cn. Fulvius Maximus CentumalusQ. Marcius Philippusclavi figendi causa
257Q. Ogulnius GallusM. Laetorius Plancianusludorum faciendorum causa
249M. Claudius Gliciakein magister equitum ernanntohne Nennung
249A. Atilius CaiatinusL. Caecilius Metellusrei gerundae causa
246Ti. CoruncaniusM. Fulvius Flaccuscomitiorum habendorum causa
231C. DuiliusC. Aurelius Cottacomitiorum habendorum causa
224L. Caecilius MetellusN. Fabius Buteocomitiorum habendorum causa
221Q. Fabius Maximus VerrucosusC. Flaminiusrei gerundae causa (?)
217Q. Fabius Maximus Verrucosus IIM. Minucius Rufusrei gerundae causa
217M. Minucius Rufusrei gerundae causa
217L. Veturius PhiloM. Pomponius Mathocomitiorum habendorum causa
216M. Iunius PeraTi. Sempronius Gracchusrei gerundae causa
216M. Fabius Buteokein magister equitum ernanntlegendo senatui
213C. Claudius CenthoQ. Fulvius Flaccuscomitiorum habendorum causa
210Q. Fulvius FlaccusP. Licinius Crassus Divescomitiorum habendorum causa
208T. Manlius TorquatusC. Servilius Geminuscomitiorum habendorum causa et ludorum faciendorum causa
207M. Livius SalinatorQ. Caecilius Metelluscomitiorum habendorum causa
205Q. Caecilius MetellusL. Veturius Philocomitiorum habendorum causa
203P. Sulpicius Galba MaximusM. Servilius Pulex Geminuscomitiorum habendorum causa oder rei gerundae causa
202C. Servilius GeminusP. Aelius Paetuscomitiorum habendorum causa
82–79L. Cornelius Sulla FelixL. Valerius Flaccuslegibus faciendis et rei publicae constituendae causa
49C. Iulius Caesarkein magister equitum ernanntrei gerundae causa
48–47C. Iulius Caesar IIM. Antoniusrei gerundae causa
46–45C. Iulius Caesar IIIM. Aemilius Lepidusrei gerundae causa
44C. Iulius Caesar IVM. Aemilius Lepidusrei gerundae causa; Caesar Diktator auf Lebenszeit

Literatur

  • Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 665–719.
  • T. Robert S. Broughton: The magistrates of the Roman republic (= Philological monographs of the American Philological Association. Band 15). 3 Teilbände;
    • Band 1: 509 B.C. – 100 B.C. Reprinted edition. American Philological Association, New York 1986, ISBN 0-89130-812-1;
    • Band 2: 99 B.C. – 31 B.C. Reprinted edition. American Philological Association, New York 1984, ISBN 0-89130-812-1;
    • Band 3: Supplement. Scholars Press, Atlanta GA 1986, ISBN 0-89130-811-3.
  • Florian Ingrisch: Sullas „dictatura rei publicae constituendae“ und Caesars „dictatura rei gerendae“. Ein Vergleich. wvb – Wissenschaftlicher Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-86573-284-2.
  • Helmuth Schneider: Die Entstehung der römischen Militärdiktatur. Krise und Niedergang einer antiken Republik. Kiepenheuer und Witsch, Köln 1977, ISBN 3-462-01230-4.
  • Karl-Ludwig Elvers: Römische Consuln, Dictatoren, Censoren und Sonderkollegien bis 30 v. Chr. In: W. Eder/J. Renger (Hrsg.): Herrscherchronologien der antiken Welt (= Der Neue Pauly. Supplementband 1). Metzler, Stuttgart 2004, S. 191–263.
  • Ulrich Wilcken: Zur Entwicklung der römischen Diktatur (= Abhandlungen der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse. 1940, 1, ZDB-ID 210015-0). Akademie der Wissenschaften, de Gruyter in Kommission, Berlin 1940.
  • Wilhelm Liebenam: Dictator. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band V,1, Stuttgart 1903, Sp. 370–390.

Anmerkungen

  1. Cicero weist auch auf Oberbeamtentätigkeit im Amtsbereich domi hin; siehe Cicero, epistulae 15,4,11.
  2. Cicero, De legibus 3,9; Livius 3,29,7; aber auch Livius 6,1,4.
  3. Zum summa imperium: Livius 6,38,3; 8,32,3; 22,7,6.
  4. Livius 3,20,8; Sextus Pomponius, Digesten 1,2,2,18.
  5. Unter dem eidlich zugesicherten Schutz der Sakrosanktität der tribunizischen Gewalt standen nur die auxilii latio gegen Konsuln; vgl. hierzu Cicero, De re publica 2,58.
  6. Cicero, De legibus 3,9.
  7. Cesare Vetter: Mazzini e la dittatura risorgimentale. In: Il Risorgimento. Bd. 46, 1994, ISSN 0035-5607, S. 1–46, hier S. 8 ff.
  8. Gegen alle übrigen Quellen nennt Festus einen M'. Valerius als ersten Diktator. Livius (2,18,5f.) erwähnt ihn zwar als anderen möglichen Diktator, tendiert jedoch zu Larcius Flavus.
  9. Livius 5,19 nennt ihn P. Cornelius Scipio.
  10. Livius 6,42 nennt ihn T. Quinctius Poenus.
  11. Oder T. Quinctius Poenus Capitolinus Crispinus.
  12. Er wurde wegen Ungehorsams abgesetzt. Seine Stelle erhielt L. Papirius Crassus. (Livius 8,36)
  13. Laut den Consularia Constantinopolitana (Richard W. Burgess: The Chronicle of Hydatius and the Consularia Constantinopolitana, Oxford 1993, S. 218) und dem Chronicon Paschale (CIL ²I, S. 130 = Inscr. It. XIII, 414), die literarischen Quellen wissen nichts von ihm. Für seine Historizität plädiert u. a. Friedrich Münzer (Römische Adelsparteien und Adelsfamilien, Stuttgart 1920, S. 227–229).
  14. Er fiel im Kampf und wurde durch C. Fabius ersetzt (Livius 9,23).
  15. Bei Livius auch M. Foslius Flaccinator; Fasti Capitolini hat M. Foslius Flaccinator im Jahr 314.
  16. so die Fasti Capitolini; bei Livius ist er Diktator.