Privilegium Denominandi

Das Privilegium Denominandi war das vom Kaiser oder Landesfürsten erteilte Vorrecht, sich nach den aktuellen Gütern und späterem Besitz zu nennen und zu schreiben.

Die Formen waren u. a.:

  • Familienname von/zu Ortsname
  • Titel von/zu Ortsname
  • Titel von Familienname zu Ortsname
  • Familienname/Titel von Ortsname 1 und Ortsname 2

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