Paul Moldenhauer

Paul Moldenhauer

Paul Moldenhauer (* 2. Dezember 1876 in Köln; † 1. Februar 1947 ebenda) war ein deutscher habilitierter und promovierter Jurist, Ökonom, Hochschullehrer, Politiker (DVP), Reichswirtschaftsminister und Reichsminister der Finanzen.

Leben

Moldenhauers Eltern waren der Gymnasialprofessor Franz Moldenhauer und seine Frau Elisabeth geb. Morsbach. Nach dem Abitur 1896 am Gymnasium in Köln studierte er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechts- und Staatswissenschaften. 1896 wurde er im Corps Rhenania Bonn recipiert.[1] Er wechselte 1898 an die Georg-August-Universität Göttingen, die ihn im Oktober 1899 zum Dr. iur. promovierte.[2] Im selben Jahr erhielt er das Diplom für Versicherungssachverständige. Anschließend war er bis 1902 in praktischer Tätigkeit bei Versicherungsgesellschaften in Aachen und Köln beschäftigt.

Moldenhauer habilitierte sich 1901 in Versicherungsbetriebslehre an der städtischen Handelshochschule Köln. Dort lehrte er als Privatdozent, seit 1903 als außerordentlicher Professor und seit 1907 als ordentlicher Professor. 1914–1918 nahm er als Hauptmann der Landwehr am Ersten Weltkrieg teil. Er wurde mit beiden Eisernen Kreuzen ausgezeichnet. Als die Handelshochschule in die Universität zu Köln übergeleitet worden war (nach dem Verlust der Universität Straßburg), hielt er 1919 den Lehrstuhl für Versicherungswissenschaft, den ersten in Deutschland. In den 1920er-Jahren unternahm er zahlreiche Studienreisen ins Ausland, u. a. nach Großbritannien und in die Vereinigten Staaten. Bei der Jahrtausendfeier des Rheinlands (1925) hielt er im Gürzenich die Festrede beim Kommers des AHSC zu Köln.

Nach seiner Zeit von 1919 bis 1930 als Reichsminister und Reichstagsabgeordneter kehrte er nicht auf seinen Kölner Lehrstuhl zurück. Von 1931 bis 1943 lehrte er als Honorarprofessor für Versicherungswissenschaft an der Technischen Hochschule Berlin und an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Daneben war er als Berater in der Versicherungswirtschaft tätig.

Moldenhauer, der während der Zeit der Weimarer Republik dem Aufsichtsrat der I.G. Farben angehört hatte, wurde nach 1945 von der Amerikanischen Besatzungsbehörde in die Kommission berufen, die die Auflösung der IG Farben verantwortete. Er organisierte insbesondere die Pensionskassen des ehemaligen Unternehmens. Im Kalle-Kreis betrieb er die politische Lobbyarbeit und Parteienfinanzierung für die IG Farben.

Abgeordneter

Moldenhauer war von 1919 bis 1921 Mitglied der Preußischen Landesversammlung. Bei der Reichstagswahl 1920 wurde er in den Reichstag (Weimarer Republik) gewählt, dem er bis Juli 1932 angehörte.

Öffentliche Ämter

(c) Bundesarchiv, Bild 102-09515 / CC-BY-SA 3.0
Kabinett Brüning I (1930)

Moldenhauer wurde am 11. November 1929 als Reichswirtschaftsminister in die von Reichskanzler Hermann Müller geführte Reichsregierung berufen. Im Zuge einer Kabinettsumbildung wurde er am 23. Dezember 1929 zum Reichsminister der Finanzen ernannt, während das Wirtschaftsministerium an die SPD überging. Er gehörte auch der von Reichskanzler Heinrich Brüning geführten Folgeregierung an. Nachdem jedoch seine Politik innerhalb der DVP-Reichstagsfraktion auf Ablehnung stieß, trat Moldenhauer am 21. Juni 1930 zurück und schied daraufhin aus der Reichsregierung aus. 1932/33 war Moldenhauer deutsches Delegationsmitglied bei der Genfer Abrüstungskonferenz.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1960, 12/622
  2. Dissertation: Die laufende Versicherung.

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen
Bundesarchiv Bild 102-09515, Reichskabinett Brüning.jpg
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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Das neue Reichskabinett Brüning bei seiner ersten Sitzung im Reichskanzlerpalais in der Wilhelmstrasse!

sitzend v.li.n.re.: Reichsinnenminister Dr. Wirth (Zentrum), Reichswirtschaftsminister Dietrich (Demokrat), Reichskanzler Dr. Brüning (Zentrum), Reichsaussenminister Dr. Curtius (Dtsch. Volkspartei), Reichspostminister Dr. Schätzel (Bayer. Volkspartei)

stehend v.li.n.re.: Reichsminister für die besetzten Gebiete Treviranus (Volks-Konservertive Vereinigung), Reichs-Justizminister Dr. Bredt (Wirtschaftspartei), Reichsarbeitsminister Dr. Stegerwald (Zentrum), Reichsfinanzminister Dr. Moldenhauer (Dtsch. Volkspartei), Reichsverkehrminister von Guerrard (Zentrum).