Passauer Vertrag

Gedenktafel an den dort geschlossenen Passauer Vertrag von 1552, am Passauer Domplatz, Lamberg-Palais
Gedenkmünze des Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen zum Passauer Vertrag von 1552 und Augsburger Religionsfrieden

Der Passauer Vertrag vom 2. August 1552 zwischen dem römisch-deutschen König Ferdinand I. und den protestantischen Reichsfürsten unter der Führung Moritz’ von Sachsen nach dem Fürstenaufstand stellte die formale Anerkennung des Protestantismus dar, die mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 reichsrechtlich festgeschrieben wurde. Der Vertrag wurde im Passauer Lamberg-Palais verhandelt und abgeschlossen. Unterzeichnet wurde er im Schloss der Grafen Solms in Rödelheim.

Mit der hastigen Flucht von Kaiser Karl V. und seiner Truppen aus Innsbruck nach Villach hatte Moritz sein oberstes Kriegsziel erreicht, um Verhandlungen mit Karls Bruder König Ferdinand I. und Regenten des Reiches ohne Karl aufnehmen und eine Lösung der Religionsfrage im Reich zu forcieren, die mit Karl nicht möglich war, da dieser zu keiner friedlichen Regelung bereit war.

Verhandlungen

An den Verhandlungen in Passau nahmen neben König Ferdinand und Kurfürst Moritz Herzog Albrecht von Bayern, Erzbischof Ernst von Salzburg, Bischof Wolfgang von Passau und Bischof Moritz von Eichstätt persönlich teil. Durch Gesandte vertreten waren die Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln, der Pfalz und Brandenburg, Herzog Wilhelm von Jülich, Herzog Christoph von Württemberg, die Herzöge von Pommern, Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin, Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig, der Bischof von Würzburg, der Landgraf von Hessen Wilhelm sowie Pfalzgraf Ottheinrich.[1] Hessen wurde durch Heinrich Lersner vertreten.[2]

Die Verhandlungen fanden in einer Atmosphäre des unmittelbar drohenden und von Markgraf Albrecht Alcibiades dann auch tatsächlich geführten Zweiten Markgrafenkrieges statt. Die Vertreter des Kaisers hatten allerdings keine Vollmachten, einen endgültigen Vertrag abzuschließen, Karl wollte selbst entscheiden. Die Verhandlungen fanden hauptsächlich zwischen den Kriegsparteien statt. Ferdinand und die anderen Fürsten vermittelten bei Konflikten.

Reichsrechtliche Bedeutung

Dieser Vertrag war zugleich auch eine Kompromissvereinbarung zwischen Ferdinand und Moritz von Sachsen. Kaiser Karl verpflichtete sich, den Schwiegervater von Moritz von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen freizulassen, der sich seit der Wittenberger Kapitulation 1547 in kaiserlicher Gefangenschaft befand. Auch der gefangengehaltene ehemalige Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen kam im Folge der Friedensverhandlungen frei. Pflicht des Kaisers war schließlich für den Schutz des Heiligen Römischen Reichs angesichts der Bedrohung durch das Osmanische Reich während des schwelenden Türkenkrieges zu sorgen. Die Protestanten unter Moritz von Sachsen verpflichteten sich, den Kaiser dabei zu unterstützen.[3] Der Passauer Vertrag war Schritt zu einem dauerhaften Frieden, der drei Jahre später zum Augsburger Reichs- und Religionsfrieden führte.

Position des Kaisers

Karl lehnte den in Passau verhandelten Vertragsentwurf zunächst ab und bestand auf Änderungen, u. a. auf einer Befristung des vereinbarten Gewaltverzichts bis zum nächsten Reichstag, der dann nach Wegen zu einer religiösen Wiedervereinigung des Reichs zu suchen habe. Karl ratifizierte den veränderten Entwurf am 15. August 1552 widerwillig.[4]

Insofern waren die dem Vertrag vorangegangenen Passauer Verhandlungen wesentlich wichtiger. Sie werden von Historikern als das eigentlich Bahnbrechende angesehen. Karl widersetzte sich lange den Forderungen der aufständischen Fürsten, und mit der Standhaftigkeit der kaisertreuen Stadt Frankfurt am Main, die der Belagerung der Fürsten trotzte (17. Juli bis 9. August 1552)[5] sowie durch Geldbewilligungen aus Neapel und von den Fuggern änderte sich allmählich die Lage. Den verlangten definitiven, immerwährenden Frieden in der Religionsfrage lehnte Karl ab.

Interessen der Fürsten

Trotzdem waren fast alle an den Verhandlungen Beteiligten an einem stabilen, tragfähigen Ausgleich auf der Grundlage des Status quo interessiert. Das war insofern interessant, als die katholische Kirche bis dahin immer darauf bestanden hatte, dass die Einheit der Kirche unbedingt gewahrt bleiben müsse. Zweitens war man sich darin einig, dass dem Frieden gegenüber der Wiedervereinigung der Kirche Vorrang einzuräumen sei. Die Glaubensauseinandersetzungen sollten verrechtlicht und damit politisch neutralisiert werden. Man wollte einen stabilen Frieden, mochten die theologischen Fragestellungen auch weiterhin ungelöst bleiben. Auch diese Ansichten hatten kurz zuvor noch kaum Anhänger im Reich besessen. Und drittens waren die in Passau versammelten Fürsten der Überzeugung, dass die Reichsstände selbst die Probleme zu lösen hätten. Es sei nicht nur eine Aufgabe des Kaisers oder des Papstes, Frieden zu schaffen, sondern das Reich müsse von innen heraus befriedet werden. Die Ansichten der Kurie wurden nicht zur Kenntnis genommen, und auch das bisherige Provisorium von Karl V. in Form des Augsburger Interims wurde stillschweigend preisgegeben.

Trotz der Ablehnung des Vertrags als dauerhafte Regelung durch Karl stimmte auch Moritz der Befristung zu. Er wollte sich lieber als Retter des Protestantismus sehen als den Krieg gegen die Habsburger weiter fortzusetzen, zumal der Krieg langfristig auf Grund der Ressourcen des Kaisers wahrscheinlich sowieso nicht zu gewinnen gewesen wäre.

Interessen König Ferdinands

Seine Interessen galten vorrangig der Sicherung Ungarns und der österreichischen Erblande, dafür bedurfte es aber des Friedens im Reich.[6] Ferdinand wusste, dass er alle Kräfte im Reich einschließlich der protestantischen zur Türkenabwehr brauchte, wie die Belagerung von Wien 1529 gezeigt hatte. Dass der Passauer Vertrag letztlich umgesetzt werden konnte, lag nicht am Kaiser, sondern an seinem Bruder Ferdinand.[7]

Resultate

Im Passauer Vertrag wurden u. a. das Augsburger Interim aufgehoben und die protestantischen Vertreter beim Reichskammergericht zugelassen.[8]

Literatur

  • K. G. Petermann: Der Passauer Vertrag, oder der 2. Aug. 1552. Ein Schriftchen für evangelische Christen. 1852 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. 5. durchgesehene und bibliographisch ergänzte Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-15118-9 (archive.org).
  • Ines Grund: Die Ehre – die Freiheit – der Krieg Frankreich und die deutsche Furstenopposition gegen Karl V. 1547/48 – 1552. Regensburg 2006, S. 217–243 (uni-regensburg.de [PDF]).
  • Karl Brandi: Passauer Vertrag und Augsburger Religionsfriede. In: Historische Zeitschrift. Band 95. Regensburg 1905, S. 206–264 (degruyter.com [PDF]).
  • Volker Henning Drecoll: Der Passauer Vertrag (1552). Einleitung und Edition (= Arbeiten zur Kirchengeschichte. Bd. 79). De Gruyter, Berlin u. a. 2000, ISBN 3-11-016697-6 eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  • Johannes Herrmann, Günther Wartenberg und Christian Winter( Bearbeiter): Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen Sechster Band 2. Mai 1552 – 11. Juli 1553 Akademie Verlag GmbH, Berlin 2006, ISBN 978-3-05-004166-7 PDF
  • Gerhard Fischer: Die persönliche Stellung und politische Lage König Ferdinands I. vor und während der Passauer Verhandlungen des Jahres 1552. M. Liedtke, Königsberg 1891 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Joseph Lortz: Die Reformation in Deutschland. Herder, Freiburg i. B. 1940. (2. Band)
  • Winfried Becker (Hrsg.): Der Passauer Vertrag von 1552. Politische Entstehung, reichsrechtliche Bedeutung und konfessionsgeschichtliche Bewertung (= Einzelarbeiten aus der Kirchengeschichte Bayerns. Bd. 80). Degener, Neustadt an der Aisch 2003, ISBN 3-7686-4221-6

Weblinks

Anmerkungen

  1. Christian Winter: Die Zusammenarbeit mit König Ferdinand nach dem Passauer Vertrag (Einleitung XXIV) In: Johannes Herrmann, Günther Wartenberg und Christian Winter( Bearbeiter): Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen
  2. HA GR, Rep. 39, Nr. 67 Instruktion des Landgrafen Wilhelm von Hessen für seinen Gesandten bei den Passauer Verhandlungen Heinrich Lersner In: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
  3. Tatsächlich leisteten die Protestanten unter Moritz ihm mit einigem Erfolg Hilfe. Die ersten ernsten Probleme mit der „Reichstürkenhilfe“ traten auf, als der Nachfolger von Ferdinand, Maximilian II. beabsichtigte, die Krone von Polen zu erlangen. Dies führte zu einer Annäherung Maximilians an den Papst und zu einer Entfremdung von den deutschen Protestanten.
  4. Kaiser muss Vertrag mit Protestanten schließen In: Die Welt am 11. Juni 2018
  5. Johannes Voigt: Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach, Berlin, Decker, 1852, Band 1, S. 292–315.
  6. Franz Brendle: Passauer Vertrag und Augsburger Religionsfriede. In: Das konfessionelle Zeitalter. de Gruyter, Berlin 2015, S. 128 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Alfred Kohler: Ferdinand I., 1503-1564: Fürst, König und Kaiser. Beck, Berlin 2003, ISBN 3-406-50278-4, S. 237 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Stichwort Passauer Vertrag In: Die Glossare des Hauses der Bayerischen Geschichte Online

Koordinaten: 48° 34′ 29,17″ N, 13° 27′ 46,51″ O

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Autor/Urheber: Photo: Andreas Praefcke, Lizenz: CC BY 3.0

Passau, Domplatz, Lamberg-Palais, Gedenktafel an den dort geschlossenen Passauer Vertrag von 1552, Gedenktafel gestiftet 1790 von Domherr Graf Joseph Starhemberg

Diese Inschrift
sei jedem, der sie liest
ehrwürdig.
Denn hier wurde von den ersten Fürsten
Deutschlands und ihren Abgeordneten der
Passauer Vertrag
vom 22ten Mai bis 7ten August
1552
verhandelt und geschlossen, der
die Fackel des damals wüthenden
Religions-Kriegs
erstickte
und
den ersten Grundstein
zur Christlichen
Religions Duldung
legte.
Diesem wichtigen und würdigen
Angedenken widmete diesen Stein
Graf Joseph
Starhemberg Domherr
zu Salzburg und Passau
dermaliger Inhaber dieses Kanonikatshofes
im Jahre
1790.

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