Parkverbotszone

Zeichen 290.1: eingeschränktes Haltverbot für eine Zone

Eine Parkverbotszone ist in Deutschland ein Bereich, der durch das Verkehrszeichen 290.1 (quadratisches Schild mit Symbol für eingeschränktes Haltverbot, unter dem das Wort Zone steht) gekennzeichnet ist. Im Unterschied zum eingeschränkten Haltverbot (früher: Parkverbot) gilt dort dieses Schild bis zum entsprechenden Auflösungszeichen und nicht bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung. Häufig ist das Verkehrszeichen 290.1, welches zu Beginn der 1990er Jahre in Deutschland eingeführt wurde, mit dem Zusatzschild „Parken auf gekennzeichneten Flächen frei“ versehen.

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Zeichen 290.1 - Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone, StVO 2009.svg
Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone. 1992 erhielt das Zeichen die Nummer 290. 2009 wurde es zu Zeichen 290.1. RWB 2000 besagt, daß die Standardgröße von Zonenzeichen 840 x 840 mm ist. Der Eckradius der Zeichen beträgt 40 mm.