Otto Rösch

Otto Rösch (stehend, fünfter von links) im Kabinett Kreisky I (1970)

Otto Franz Rösch (* 24. März 1917 in Wien; † 3. November 1995 in Wien) war ein österreichischer Politiker der SPÖ. Er war Mitglied der NSDAP und in einer nationalsozialistischen Erziehungsanstalt tätig.

Leben

Otto Rösch studierte an den Universitäten Wien und Graz Rechtswissenschaften und Philosophie und war dann als Angestellter tätig. Nach dem Anschluss Österreichs beantragte er am 8. Oktober 1938 die Aufnahme in die NSDAP und wurde am 1. Januar 1940 aufgenommen (Mitgliedsnummer 8.525.796).[1] Ebenso war er Mitglied im „NS-Soldatenring“.

Während des Krieges war er Lehrer in der NPEA/Napola Traiskirchen, einer NSDAP-Eliteschule zur Heranbildung des nationalsozialistischen Führernachwuchses.[2][3] Nach dem Zweiten Weltkrieg war Rösch bei der „Heimkehrer-Hilfs- und -Betreuungsstelle“ tätig – einem Vorläufer des Österreichischen Kameradschaftsbundes – und war zudem in Neonazi-Aktivitäten verstrickt. Er wurde am 8. Dezember 1947 unter dem Verdacht der Gruppe Soucek anzugehören verhaftet.[4] Diese Gruppe half hohen Nazis bei der Flucht ins Ausland. In Röschs Besitz fand sich ein Koffer mit gefälschten Ausweisformularen und Stempeln. Rösch konnte jedoch glaubhaft machen, vom Inhalt des Koffers keine Kenntnis gehabt zu haben und wurde 1949 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.[5] Später gab er an, der rote Innenminister Helmer habe ihn als Spitzel in die Untergrundgruppe geschickt.

Rösch begann seine politische Karriere in sozialistischen Jugendorganisationen. Er war von 1951 bis 1953 Mitglied des österreichischen Bundesrats, von 1953 bis 1959 Abgeordneter im Landtag Steiermark, sowie von 1959 bis 1966 Staatssekretär im Bundesministerium für Landesverteidigung. In letztgenannter Funktion stellte er den sogenannten Rösch-Plan auf, in dem er eine Verkürzung der Zeit der Wehrpflicht von 9 bis 15 Monaten auf einen sechsmonatigen Grundwehrdienst vorschlug. Dieses Gesetzesvorhaben wurde 1971 realisiert. Von 1966 bis 1970 war Rösch Mitglied der Niederösterreichischen Landesregierung und von 1971 bis 1983 Abgeordneter zum österreichischen Nationalrat. Mit Beginn der Ära Bruno Kreisky kam Rösch in die österreichische Bundesregierung. Rösch war eines von vier ehemaligen NSDAP-Mitgliedern in Kreiskys erstem Kabinett. Er war von 1970 bis 1977 Innenminister und von 1977 bis 1983 Bundesminister für Landesverteidigung. Zum Abschluss seiner politischen Karriere war er von 1983 bis 1991 Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs, der der SPÖ nahesteht.

Aufsehen erregte, dass Rösch als Minister und Repräsentant der Republik den Terroristen Carlos nach dem Überfall in der Wiener Innenstadt – es war im Dezember 1975 – auf dem Flughafen Wien-Schwechat mit Handschlag verabschiedet hatte.

Literatur

  • Peter Corrieri: Die Pläne des Staatssekretärs Otto Rösch. Wehrdienstzeit-Verkürzungs-Ideen. 1956–1971. BMLV / Generalstab des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Wien 2019 (Schriften zur Geschichte des Österreichischen Bundesheeres; 23), ISBN 978-3-9504258-1-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/35341286
  2. Armer Teufel. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1970 (online).
  3. Der Mut zum Fleck, in: Der Falter, Nr. 27/2005
  4. Zeitgeschichte: Rote Gewissenserforschung - Die SPÖ veröffentlicht geheime Protokolle. In: profil.at. 2. Juli 2005, abgerufen am 7. Mai 2019.
  5. Alan Levy: Nazi Hunter. The Wiesenthal File. Revised edition. Constable & Robinson, London 2002, ISBN 1-84119-607-X, S. 410.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.