Otto Mitterer

Otto Mitterer (* 22. Oktober 1911 in Wien; † 7. Jänner 1994 in Kitzbühel) war ein österreichischer Politiker (ÖVP) und Kaufmann. Er war von 1952 bis 1953 sowie von 1956 bis 1975 Abgeordneter zum Nationalrat, von 1954 bis 1956 Mitglied des Bundesrates und von 1968 bis 1970 Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie.

Mitterer besuchte nach der Volksschule ein Gymnasium und absolvierte danach eine Handelsakademie. In der Folge übernahm er die Firma seines Vaters, eine Uhrengroßhandlung. Ihm wurde der Berufstitel Kommerzialrat verliehen.

Mitterer war Obmann der Sektion Handel der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien und Obmannstellvertreter des Österreichischen Wirtschaftsbund der Landesgruppe Wien. Zudem fungierte er als Obmann des wirtschaftspolitischen Ausschusses der Bundeskammer und war von 1970 bis 1975 Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien. Er vertrat die ÖVP zwischen dem 1. April 1952 und dem 18. März 1953 im Nationalrat und war danach vom 5. Februar 1954 bis zum 8. Juni 1956 Mitglied des Bundesrates. Danach wechselte er wieder in den Nationalrat, dem er vom 8. Juni 1956 bis zum 4. November 1975 angehörte. Zudem war Mitterer zwischen dem 19. Jänner 1968 und dem 21. April 1970 Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie in der Bundesregierung Klaus II.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.