Otto I. (Braunschweig)

Friedrich II. belehnt Otto das Kind 1235 auf dem Mainzer Hoftag mit dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Buchillumination von Hans Bornemann in der Lüneburger Sachsenspiegelhandschrift von 1448.

Otto I. (Otto das Kind) (* 1204; † 9. Juni 1252 in Lüneburg) aus der Familie der Welfen war seit 1235 erster Herzog von Braunschweig und Lüneburg.

Leben

Otto war der Sohn von Herzog Wilhelm von Lüneburg und der dänischen Königstochter Helena († 1233), der Tochter Waldemars I. von Dänemark. Otto war noch unmündig, als sein Vater im Jahre 1213 starb, so dass seine Mutter bis 1218 die Regierungsgeschäfte leitete, woher sich sein Beiname ableitet.[1]

Im Jahre 1223 wurde Otto von seinem Onkel, dem Pfalzgrafen Heinrich dem Älteren († 1227), zum Erben der welfischen Allodialgüter eingesetzt. Als Ende April 1227 das Braunschweiger Erbe mit dem Tod des Pfalzgrafen fällig wurde, machte der in Italien weilende Kaiser Friedrich II., über seinen Sohn und Mitregenten Heinrich, Erbansprüche geltend. Es kam im Mai in Braunschweig zu Straßenkämpfen mit kaiserlich gesinnten Ministerialen. Herzog Otto wurde hierbei tatkräftig von seinen brandenburgischen Schwägern Johann I. und Otto III. militärisch unterstützt, so dass er sich durchsetzen konnte.

An der Schlacht bei Bornhöved am 22. Juli 1227 nahm Otto auf der Seite seines königlichen Onkels Waldemar II. von Dänemark teil. Im Zuge der schweren dänischen Niederlage geriet er in Gefangenschaft des Grafen von Schwerin und wurde erst im Januar 1229 durch Fürsprache des englischen Königs und des Papstes freigelassen, musste dafür aber vertraglich geregelte Lösegeld­verpflichtungen eingehen. Noch im August des gleichen Jahres versuchte der römisch-deutsche Mitregent Heinrich VII. mit einem Aufgebot erneut die staufischen Erbansprüche an Braunschweig durchzusetzen. Erneut traten ihm die brandenburgischen Markgrafen Johann I. und sein Bruder Otto III. mit einem Heer entgegen, so dass der König nicht über die Linie Goslar hinaus vordrang und das Vorhaben endgültig abbrach.

In der Zeit während und unmittelbar nach seiner Gefangenschaft schien die Lage des welfischen Hauses prekär, da verschiedene politische Rivalen die Situation auszunutzen versuchten.[2] Es gelang ihm in der Folgezeit, eine durchaus geschickte Politik zu betreiben und sowohl seinen ererbten Besitz zu konsolidieren als auch weitere Besitzungen zu erwerben. In diesem Zusammenhang kam es zum Ausgleich mit dem Erzstift Bremen und Magdeburg, mit denen er in Konflikt geraten war und wo hinsichtlich der Magdeburger Fehde, zum dritten Mal die Schwäger mitwirkten, diesmal auch aus partikularen Interessen, in der Schlacht an der Plane jedoch empfindlich geschlagen wurden.

Im Jahre 1235 wurde auf dem Mainzer Hoftag durch englische Vermittlung der welfisch-staufische Streit beigelegt. Otto erhielt von Kaiser Friedrich II. seine Besitzungen um Braunschweig und Lüneburg als neu geschaffenes erbliches Herzogtum. Otto förderte seine Residenz Braunschweig durch Bestätigung der Stadtrechte für die Bürger der Altstadt im Jahre 1227 („Ottonianum“). 1239/40 nahm Otto an einer sogenannten Preußenfahrt mit 700 Panzerreitern teil.

1241 bestätigte Otto die bereits bestehenden Rechte der Stadt Hannover, wobei die Privilegierung im Rahmen seiner Politik der Herrschaftssicherung zu betrachten ist.[3] So privilegierte er auch die Städte Braunschweig, Göttingen, Osterode, Lüneburg und Münden.

Nach dem Tod Herzog Ottos erhielt dessen ältester Sohn Albrecht das Territorium. Doch Herzog Albrecht I. konnte sich nicht gegen seinen Bruder Johann durchsetzen, so dass es im Jahre 1267 zu einer Erbteilung dieses Territoriums kam. In der neueren Forschung wird die Politik Ottos insgesamt positiv bewertet; von einer problematischen Ausgangslage aus gelang es ihm, die Stellung seines Hauses zu konsolidieren.[4]

Der Chirurg von der Weser widmete ihm sein Manuskript Cyrurgia domini et magistri Willehelmi de Congenis mit den Worten „domino meo O. duci“.[5]

Nachkommen

Otto heiratete 1228 Mathilde, Tochter Markgraf Albrechts II. von Brandenburg, aus deren Ehe 10 Kinder hervorgingen:

  • Mechtild († 1295/96) ⚭ 1245 Graf Heinrich II. der Fette von Anhalt (1215–nach 1266); später Äbtissin zu Gernrode
  • Helene (ca. 1231–1273)
  1. ⚭ 1239/40 Landgraf Hermann II. von Thüringen (1224–1241)
  2. ⚭ 1247/48 Herzog Albrecht I. von Sachsen-Wittenberg (1212–1261)
  1. ⚭ 1252 Elisabeth von Brabant (1243–1261), Tochter Herzog Heinrichs II. von Brabant mit Sophie (von Thüringen)
  2. ⚭ 1266 Adelasia von Montferrat (1253–1285)

Literatur

Weblinks

Commons: Otto I. (Braunschweig) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (Geschichte Niedersachsens. Bd. 2, Teil 1). Hannover 1997, S. 518.
  2. Vgl. Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (Geschichte Niedersachsens. Bd. 2, Teil 1). Hannover 1997, S. 519f.
  3. Vgl. Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (Geschichte Niedersachsens. Bd. 2, Teil 1). Hannover 1997, S. 522.
  4. Ernst Schubert (Hrsg.): Politik, Verfassung, Wirtschaft vom 9. bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert (Geschichte Niedersachsens. Bd. 2, Teil 1). Hannover 1997, S. 524.
  5. Barbara Kössel-Luckhardt: Chirurg von der Weser. In: Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u. a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon – 8. bis 18. Jahrhundert. Appelhans Verlag, Braunschweig 2006, ISBN 3-937664-46-7, S. 142.
VorgängerAmtNachfolger
---Herzog zu Braunschweig und Lüneburg
1235–1252
Albrecht I. und Johann

Auf dieser Seite verwendete Medien

FriedrichIIbelehntottodaskind.jpg
Kaiser Friedrich II. belehnt auf dem Hoftag zu Mainz 1235 Otto das Kind mit dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Buchillumination von Hans Bornemann in der Lüneburger Sachsenspiegelhandschrift von 1442 - 1448.